Mit Görg, der als Kritiker der blau-schwarzen Regierung gilt, hat somit erstmals ein öVP-Spitzenpolitiker die Infrastrukturministerin heftig kritisiert. Doch auch in der Industrie mehrt sich die Kritik an der Oberösterreicherin. So berichtet "Format", dass Monika Fortinger im Zuge eines Gespräches mit der Industrie den Bereich Telekommunikations völlig unter den Tisch fallen hat lassen.
Internen FBI-Studien zufolge soll der elektronische Diebstahl von Daten mit 151 Millionen Dollar den größten Anteil ausmachen. Gefolgt von Betrug mit 91 Millionen und Viren mit 35 Millionen Dollar.
Die Tochtergesellschaft geht aus der bisherigen Business Unit adworx von netway hervor, die Ende 1999 gegründet wurde.
Als Gesellschafter sind, vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung, die Netway Communications AG und der ORF zu je 47,5 Prozent beteiligt, weitere fünf Prozent hält die Medicur-Holding GesmbH.
Geschäftsführer ist Helmut Jahnel, der bis 31. Dezember 2000 CEO bei Netway war.
Dazu komme, daß sich in den Komunen der Brauch eingebürgert habe andere Infrastrukturprojekte mit dem Kanalbau mitzufinanzieren. "Es ist kein Zufall, daß die Kanäle meist unter den Straßen verlegt werden", erklärt Wolschner. Angesicht der unsicheren Finanzierung sei seiner Ansicht nach die Siedlungswasserwirtschaft an einem Punkt angelangt an dem über Alternativen nachgedacht werden müsse. Förderungen zu kürzen und privates Engagement zu unterbinden führe zu Stillstand. Damit könne der auf EU-Ebene zugesagte Anschlussgrad von 92 Prozent bis zum Jahr 2010 sicher nicht erreicht werden.
Als Schattenseite einer Privatisierung freilich wäre nach Ansicht Wolschners eine Verteuerung des Wassers unumgänglich. Er hält eine Verdoppelung des Wasserpreises aber für vertretbar. "Was nichts kostet ist nichts wert, und dementsprechned wird damit auch umgegangen", meint er. Auch müssten jene Haushalte, die sich den Luxus des abgelegenen Bauens leisten verstärkt zur Kasse gebeten werden.
Nokia will bei 3G einen Marktanteil von 35 Prozent erreichen. Bisher haben die Finnen nach eigenen Angaben bei GSM-Netzen einen Anteil von 30 Prozent. Dieser Markt sei jedoch deutlich kleiner als der gerade erst beginnende UMTS-Markt, da es sich hierbei um einen Weltstandard handelt.
Analysten der WestLB Panmure beziffern Nokias Anteil im gesamten Mobilfunk-Infrastrukturgeschäft im Jahr 2000 auf zwölf Prozent. Bis 2003 sei eine Steigerung auf 22 Prozent möglich.
Die übrigen 25 Prozent minus einer Aktie verbleiben zunächst bei den bisherigen slowenischen Eigentümern und werden im Jahr 2002 in einem zweiten Schritt an A1 übertragen.
Die derzeitige Transaktion basiert laut TA auf einem Akquisitionswert von 1,94 Milliarden Schilling. Die Anteile wurden von Telia übernommen. Noch bis Ende Ende 2001 soll die Teilnehmerzahl von SI.MOBIL von derzeit 130.000 auf rund 250.000 erhöht werden.
Als Grund für den Einstieg nennt die TA die Brückenfunktion zwischen österreich und Kroatien, wo das Tochterunternehmen VIPnet aktiv ist. In den kommenden zwei Jahren wird ein Investitionsprogramm in der Höhe von 702 Millionen Schilling vorgesehen. Mit dem investierten Kapital werden der Ausbau und die Verbesserung der Netzwerkkapazitäten sowie die Entwicklung und Implementierung von Diensten und Services finanziert.
Nun, nach der Absegung, geht man ans Eingemachte: Das operative Baugeschäft der Universale wird aus dem Konzern herausgelöst, ab Ende März werde es dafür eine neue Gesellschaft geben, die in die Alpine eingegliedert wird. Laut Dietmar Aluta sollen sowohl Fellner wie auch Mauch, die nebenbei die im Eigentum der Creditanstalt befindliche Universale International und den Universale-Immobilienbesitz leiten, "der Alpine erhalten bleiben".
Strukturbereinigungen und Synergieeinsparungen werde es im Spezialtiefbau, im Tunnel- und Bahnbau sowie bei der Verwaltung der Baugeräte geben. Auf Basis der Vorjahresergebnisse erwarten sich die Vorstände eine Bauleistung von 18 bis 19 Miliarden Schilling jährlich, die durch 9000 Mitarbeiter erbracht werden soll. Ob der Name Universale längerfristig erhalten bleiben wird, könne noch nicht gesagt werden, so Aluta.
Schuld an der Misere sei, so Winkler, der hohe Rohölpreis. Wie überhaupt die Energiepreise ein Sorgenkind der Branche sind. "Wir warten sehnsüchtig auf die Stromliberalisierung im Oktober", so Hennrich. Immerhin würden die Rohstoffbetriebe rund 1500 Gigawattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, die dann auch aus dem Ausland bezogen werden könnten. Um auch kleine Unternehmen in den Genuss billigen Stroms kommen zu lassen, hat sich der Fachverband daher rechtzeitig vor Inkrafttreten der Marktöffnung am Strompool der Industrie mit 47 Standorten beteiligt.
Hennrich plagen aber auch noch andere Sorgen. Zwar zeichne sich bei der geplanten Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes (Minrog) hinsichtlich der 300m- Abstandsregelung ab, wonach der Unternehmer nachweisen muss, dass durch den Rohstoffabbau innerhalb dieser Grenze für die Anrainer keine Beeinträchtigung stattfindet, offen sei aber die absolute Verbotszone von 100 m. Außerdem geht Hennrich eine Rohstoff-Raumordnung ab: "Auch im Zusammenhang mit den Natura 2000-Gebieten gibt es keine Abstimmung zwischen Bund, Ländern und den Rohstoffbetrieben, wo sie abbauen dürfen." Das Resumee des Fachverbands in einem Satz: "Aufschwung, bitte warten!"
"In den 30 Seiten, die das Urteil des VfGH hat, liest man davon kein Wort", widerspricht Christoph Tanzer, Rechtsexperte der Wiener Ingenieurkammer, der baumeisterlichen Darstellung. Dass Ziviltechniker von der Behörde als "Urkundspersonen" herangezogen werden dürfen, stelle der 1996 eingeführte Passus der Bauordnung keineswegs in Zweifel, meint Tanzer.
"Die Innung will das so aus dem Urteil lesen. Tatsache ist, dass es nur darum geht, ob die Anrainerrechte bei der Benützungsbewilligung ausreichend geschützt sind und ob die Prüfmöglichkeit der Ziviltechniker nicht zu weit gehen, so dass die Behörde nicht mehr nachvollziehen kann, was geprüft wurde."
Dass der Verfassungsgerichtshof eine Lücke in der Bauordnung entdeckt hat, bestreitet der Jurist nicht: "Theoretisch könnte nach der jetzigen Fassung des § 70a ein Architekt planen und sich dann selbst prüfen. Aber dass er das nicht darf, steht ohnehin in unseren Standesregeln!"
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