Donnerstag, September 19, 2024
Zuerst den Markt entwickeln, dann die Regulierung abschaffen - aber nicht umgekehrt: Der Verband alternativer Telekomnetzbetreiber (VAT) untermauert erneut die Forderung, die vorbeugende Wettbewerbsaufsicht beizubehalten "bis der ehemalige Monopolist eine entsprechende Größe der Alternativen zugelassen hat". Gleichzeitig soll missbräuchliches Verhalten wirksam pönalisiert werden, nämlich durch Gewinnabschöpfung. Die derzeitigen Strafausmaße seien doch "eine Einladung zu Missbrauch und nicht eine Abschreckung von Missbrauch", so VAT-Vizeobmann Romed Karré am Freitag in einer Pressekonferenz.

Der Alternativenverband machte auch Vorschläge für die Einrichtung der bisher fehlenden zweiten Instanz und schlägt hierzu einen per Verfassungsbestimmung zu etablierenden unabhängigen Berufungssenat aus drei Mitgliedern beim BMVIT vor. Solcherart sollen Missbrauchsverfahren binnen sechs Wochen geklärt werden.

Die Telekom-Control-Kommission stellt sich VAT-Obmann Jørgen Bang-Jensen künftig als fünfköpfiges Organ vor, das aus einem Richter (Vorsitz) und vier hauptberuflichen Fachleuten zusammengestellt sein und mit 4/5-Mehrheit entscheiden können sollte (bisher: 3/3-Einstimmigkeit). Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollten sinnvollerweise sowohl die Mandate der Kommissions-Mitglieder als auch des Regulierungsbehördenleiters Heinz Otruba die sämtlich im Oktober auslaufen verlängert werden.

VAT-Geschäftfsführer Lothar Roitner appelliert wenige Tage vor der Vorstellung des neuen TKG-Gesetzesentwurfs durch Minister Mathias Reichhold, das Gesetz jedenfalls noch heuer zu verabschieden, um den Sektor nicht durch allfälligen Neuwahlvorzug in Gefahr zu bringen.

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