Freitag, Mai 17, 2024

Die Nachfrage nach betrieblichem Rechtsschutz ist stark gestiegen. Auch ohne Vorsatz steht ein Unternehmer rasch mit einem Fuß im Kriminal – denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Macht sich allgemeine Verunsicherung breit oder wollen Unternehmen kein Risiko eingehen? Keine andere Versicherungssparte verzeichnete in den vergangenen zwei Jahren einen höheren Anstieg. Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) geht davon aus, dass die Geschäftsentwicklung im Bereich »Betrieblicher Rechtsschutz« weiter zunimmt oder zumindest konstant bleibt.

Mit einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung können Unternehmen ihre firmeneigenen Interessen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit schützen. Rechtlich abgedeckt sind vor allem die Bereiche Schadenersatz, Strafrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht. Im Ernstfall übernimmt der Versicherer jene Kosten, die durch einen Rechtsbeistand, Sachverständige, Zeugen oder das Gericht selbst verursacht werden. Hinzu kommen Reisekosten und andere anfallende Gebühren.

Finanzielle Absicherung

»Die Palette beim betrieblichen Rechtsschutz ist entsprechend breit. Sie reicht vom Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen über Serverausfälle und Datenklau bis zu Auffassungsunterschieden beim angewandten Dienstrecht oder sozialversicherungsrechtlichen Streitfragen. Hier geht es immer ans Eingemachte und oft um kleine Details. Daher legen Makler wie Versicherungskunden größten Wert auf Flexibilität, Prämienhöhe und Schadensabwicklung«, erklärt OMV-Präsident Alexander Punzl. Unternehmer, die ihre geschäftlichen Interessen rechtlich gewahrt sehen möchten, können sich somit finanziell absichern und einfacher zu ihrem Recht kommen.

Allfällige Schäden oder Strafen sind hingegen nicht abgedeckt. Bei langwierigen Prozessen, die sich über mehrere Instanzen ziehen, laufen rasch Kos­ten von mehreren hunderttausend Euro auf. Kompetente Unterstützung bieten die Versicherungsgesellschaften auch bei juristischen Feinheiten, die als Laie kaum zu durchblicken sind. »Der Dschungel an Gesetzen, Verordnungen und Urteilen wird immer komplexer und undurchsichtiger«, bestätigt die Allianz Versicherung. »Gerade in Firmenangelegenheiten kann ein Rechtsstreit sehr teuer werden, da mit dem Streitwert auch die Prozesskosten steigen. Oft können berechtigte Ansprüche nicht durchgesetzt werden, weil die finanziellen Mittel fehlen. Auch der Ausgang eines Prozesses ist oft ungewiss und wer verliert, bleibt auf den Kosten sitzen.« Von einer offenen Rechnung bis zum Streit mit einem Mitarbeiter gibt es im Arbeitsalltag unzählige Situationen, die nicht immer ganz glatt laufen. Allzu rasch stehen Unternehmer mit einem Fuß im Kriminal.

ÖMV Präsident Alexander Punzl

Verletzt sich beispielsweise ein Arbeitnehmer und besteht der Verdacht, dass Schutzbestimmungen im Unternehmen nicht eingehalten wurden, kann gegen die Geschäftsführung ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Häufig ziehen auch Verkehrsdelikte Rechtsstreitigkeiten nach sich. »Klein beigeben ist einfach nicht immer die Lösung«, heißt es dazu bei Uniqa. Ein typischer Fall: Der Unfallgegner bestreitet sein Verschulden und die Kfz-Haftpflichtversicherung lehnt deshalb die Kostenübernahme des Schadens ab.

Strafrechtlich relevant

Manchmal führt auch die weniger harte Tour zum Ziel. Die Zürich Versicherung, die 2015 für ihre Betriebs-Rechtsschutzversicherung den Assekuranz Award Austria erhielt, trägt im Fall einer außergerichtlichen Konfliktlösung die Kosten für Mediation und Diversion.

Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe. Ein Strafverfahren wird jedoch auch dann eingeleitet, wenn das Vergehen ohne Absicht erfolgte – etwa ein Zahnarzt einen Patienten bei einer Behandlung verletzt oder verunreinigtes Wasser in die Kanalisation gelangt. Selbst ein relativ harmloser Tatbestand wie ein versperrter Notausgang stellt einen Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzbestimmungen dar und zieht ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich.

»Vorsatz liegt im österreichischen Strafrecht bereits dann vor, wenn der Eintritt des strafrechtlich relevanten Zustands ernstlich für möglich gehalten wird und der Täter bzw. die Täterin es in Kauf nimmt, dass es dazu kommen kann«, erläutern die Experten der Zürich Versicherung. In der Regel bieten die Assekuranzen Basis- und Komplettpakete. Welche Personengruppen – Geschäftsleitung, definierte Führungs- und Fachkräfte oder alle MitarbeiterInnen – speziellen Versicherungsschutz genießen, kann individuell vereinbart werden. Für BetriebsinhaberInnen besteht auch zumeist die Möglichkeit, den Rechtsschutz auf den privaten Bereich auszudehnen.

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