Enge Zusammenarbeit im Justizbereich zwischen Deutschland und Österreich bei Mahnverfahren und weiteren Applikationen.
Vor mehr als zehn Jahren adaptierte das Bundesrechenzentrum (BRZ) das E-Learning-System der österreichischen Justiz für die Schulung von Rechtsreferendaren in Baden-Württemberg – weitere deutsche Bundesländer folgten. Mit Bayern arbeitet das Bundesministerium für Justiz an einem userfreundlichen, elektronischen Integrationsportal für die digitale Aktenbearbeitung. Und seit zwei Jahren besteht für GerichtsvollzieherInnen die Möglichkeit, die Versteigerungen auf justiz-auktion.at durchzuführen. Der Server der Versteigerungsplattform wird in Nordrhein-Westfalen betrieben.
Ebenso wurde die bisher in Deutschland betriebene EU-Mahnverfahrens-Applikation nun nach Österreich übertragen. „Das BRZ übernimmt somit in Wien ab sofort die technische Abwicklung der europäischen Mahnverfahren sowohl für Österreich als auch für ganz Deutschland. Neben der Übernahme der Wartung wird das BRZ auch die Weiterentwicklung der Applikation verantworten“, freut sich Richard Schmid, Abteilungsleiter Justizanwendungen im BRZ. Die Kosten werden zwischen Österreich und Deutschland nach tatsächlichem Aufwand für das jeweilige Land abgerechnet.
„Mit dem Europäischen Mahnverfahren können zivil- und handelsrechtliche Forderungen aus grenzüberschreitenden Rechtssachen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten rasch und einfach durchgesetzt werden. Österreich entwickelte bereits 2008 in Zusammenarbeit mit Deutschland eine IT-Lösung, um das Mahnverfahren elektronisch durchzuführen. Seither wurden in diesen Ländern über 50.000 Verfahren digital unterstützt“, so Martin Schneider, Leiter der Rechtsinformatikabteilung österreichischen im Justizministerium. Diese Zusammenarbeit wurde 2009 in Malmö mit dem E-Government Award der europäischen Kommission ausgezeichnet.
e-Justice-Meilenstein
Im Rahmen des Programms e-Justice Communication via Online Data Exchange (e-CODEX) startete im Sommer 2013 ein Live-Pilotprojekt zum europäischen Mahnverfahren zwischen Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland und Estland. Die grenzüberschreitende, elektronische Übermittlung solcher Schriftstücke gilt als Meilenstein bei Justizverfahren in Europa.