Montag, Mai 20, 2024

Es brodelt hinter den Kulissen. Weil ein Großteil der Bundesländer die vom Bund gestellten Bedingungen nicht erfüllen kann oder will, drohen die zugesagten 276 Millionen Euro für den Wohnbau nicht abgeholt zu werden.

Im Juni des heurigen Jahres hat die Regierung ein Konjunkturpaket mit einem Volumen von 1,59 Milliarden Euro mit einem Wohnbaupaket als zentrales Element beschlossen. Damit wurde unmittelbar nach der Alpine Insolvenz und in einer unsicheren Zeit ein wichtiger Schritt gesetzt. Nach erster Prüfung durch die Länder sieht es allerdings so aus, dass ein Großteil der Länder die Bedingungen für die vom Bund zugesagten Wohnbaufördermittel von 276 Millionen Euro nach eigener Aussage nicht erfüllen kann. Die mit dem Konjunkturpaket verbundenen Auflagen im Finanzausgleichsgesetz seien zu hoch und es würden jene Länder bei der Vergabe der Geldmittel bevorzugt, die in den letzten Jahren weniger gefördert haben, lauten die Bedenken.

„Fakt ist, dass die vom Bund zugesagten 276 Millionen Euro derzeit von den Ländern nicht abgeholt werden. Diese Summe entspricht in etwa einem Sechstel des gesamten Konjunkturpaketes. 11.000 Wohnungssuchende sind Leidtragende dieses politischen Taktierens“, so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel und GBH-Vorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch. „Das Konjunkturpaket darf nicht boykottiert werden. Noch im Wahlkampf haben alle Parteien leistbares Wohnen zum Kernthema gemacht. Investitionen in den Wohnbau haben enorme Hebelwirkungen, belasten das Budget nicht und sichern dem Staat Einnahmen durch Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge.“

Ruf nach Zweckbindung wird lauter
Die Bausozialpartner schlagen daher vor, dass der Bund die Wohnbaufördermittel zweckgebunden und nach bedarfsorientierter Notwendigkeit an die Länder vergibt. Diesen Bedarf soll ein unabhängiges Institut ermitteln.

„Wir appellieren an Bund und Länder, sich zusammen zu setzen und einen Kompromiss zu erzielen. Es kann nicht sein, dass ein Konjunkturpaket von der Regierung beschlossen wird und bei der Umsetzung die Länder nach eigener Aussage so nicht mit an Bord sein können. Grundsätzlich ist es gut, wenn Fördermittel mit bestimmten Auflagen verbunden sind, die garantieren, dass das Geld auch wirklich dorthin fließt, wo es gebraucht wird und die Multiplikatorwirkung verstärkt wird. Man sollte die Länder aber auch nicht überfordern“, so Frömmel, denn die Alternative wäre keine zusätzlichen Wohnungen.

Die Nachhaltigkeitsinitiative UMWELT + BAUEN fordert die Einrichtung einer Bundeswohnbauagentur zur Absicherung einer bedarfsgerechten Wohnbaufinanzierung. Diese soll in Ergänzung der finanziellen Förderungen der Länder zusätzliche Mittel bereitstellen, um die erforderlichen zusätzlichen leistbaren Wohnungen rasch verfügbar zu machen. „Um die österreichische Wirtschaft anzukurbeln, müssen alle zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder auch eingesetzt werden. Diskussionen helfen dabei weder der Wirtschaft, der Politik noch der Bevölkerung“, so Muchitsch abschließend.

 

 

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