Demnach können die Netzbetreiber dann eine Vorleistungs-Flatrate beziehen, wenn sie ihr Netz an 475 Punkten an das DT-Netz anschließen. Die Telekom hatte hingegen einen Anschluss an mehr als 1600 Orten gefordert, was allerdings der Regulator als Behinderung des Wettbewerbs ansah.
Geht es nach der deutschen Regulierungsbehörde, dann wurde mit dieser Entscheidung ein "chancengleicher Wettbewerb“ möglich. Die Telekom sieht das naturgemäß anders und spricht von einem "Marsch gegen den Standort Deutschland“. Begründung: Investitionen würden in die falsche Richtung gelenkt und nicht in die Breitbandtechnologie.
Bei dieser Argumentation dürfte die DT aber nicht in ihr eigenes Produktportfolio geschaut haben, denn die Telekom biete seit geraumer Zeit selbst intern eine entsprechende Vorleistungs-Flatrate für Internet-Verkehr an, so Oberregulator Matthias Kurth. Dies wurde allerdings umgehend von der Deutschen Telekom zurückgewiesen. Der Konzern berechne diese Flatrate nicht nur intern, sondern biete sie auch den Mitbewerbern an.
Die Höhe der Vorleistungspauschale will die Regulierungsbehörde noch in einem eigenen Verfahren festlegen. Der Incumbent wurde aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen einen Entgeltantrag einzureichen.