Thursday, April 02, 2026

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Nachhaltigkeit: Viel in Bewegung in der EU



Die EU-Kommission hat im April 2025 mehrere Richtlinien zum Thema Nachhaltigkeit mit der sogenannten „Omnibus"-Verordnung massiv verändert. Was kommt nun auf Unternehmen zu, was bleibt gleich und was wird noch wichtiger? Ein Überblick.

In den letzten Jahren wurde in manchen Unternehmen so getan, also ob Nachhaltigkeitsberichte nur etwas für Nerds sein. Aber wahrscheinlich ergeht es allen jungen Disziplinen so. Wir hatten schließlich gut 500 Jahre Zeit uns an die doppelte Buchführung zu gewöhnen. Diese Art der Darstellung von Finanzflüssen würde heute auch niemand mehr in Zweifel ziehen.

Und schon Peter Drucker, US Ökonom mit österreichischen Wurzeln, sagte: „If you can't measure it, you can't manage it". So ist es auch mit dem Thema Nachhaltigkeit. Denken Sie beispielsweise an Treibhausgasemissionen, Daten zum Energieverbrauch oder Fragen zu Arbeitsunfällen. Ohne entsprechende Wissensbasis sind wir planlos.

Was ändert sich in der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Der „Omnibus" nahm vor allem folgende europäischen Regelungen mit:

  • Die Definition von nachhaltigen Aktivitäten (Taxonomie),
  • die Berichtspflicht über Nachhaltigkeit (CSRD) mit dem Standard (ESRS),
  • die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (CSDDD) und
  • den Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) um Produkte aus Ländern mit geringeren Umweltstandards europäischen Produkten hinsichtlich der Treibhausgase gleichzustellen.


Diese europäischen Regelungen waren, wie einst die Datenschutzgrundverordnung, starke weltweite Signale. Beispielsweise hat die Volksrepublik China im Jahr 2024 einen Entwurf des CSRS (Corporate Sustainability Reporting Standards), des chinesischen Pendants zum europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandard ESRS vorlegt. Bemerkenswert ist, dass China das europäische Prinzip der doppelten Wesentlichkeit übernahm.

Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass neben finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen (einfache Wesentlichkeit) auch evaluiert wird, welche Auswirkungen die Aktivitäten des Unternehmens auf sein Umfeld haben. Das können Treibhausgasemissionen, Landnutzungsänderungen durch die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder auch soziale Aspekte, wie die Ausbeutung von Menschen oder Kinderarbeit in Ländern des globalen Südens, sein.

Was bleibt gleich: Die Daten sind so und so nötig

Die Daten zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der Unternehmen werden so und so benötigt. Finanzinstitute interessieren sich bereits jetzt für die Branchenaktivitäten und Klimarisiken. Auch andere Ländern fordern sie bereits. Beispielsweise müssen Unternehmen bestimmter Branchen, wie Fahrzeug- oder Maschinenbau, die in die USA liefern, auch heute schon genaue Informationen zur Herkunft ihrer Teile geben. Sollte die Trump Regierung die Zölle verschärfen, wird das Augenmerk auf die Herkunft noch stärker werden. All diese Punkte umfasst auch die europäische CSDDD, umgangssprachlich die Lieferkettenrichtlinie, die nun zeitlich nach hinten geschoben wurde.

Nachhaltigkeitsberichtpflicht: CSRD quo vadis?

Bemerkenswert ist, dass bei der europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflicht nun 80 % der ursprünglich umfassten Unternehmen wieder rausgenommen wurden. Nur mehr große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden, 50 Millionen Euro Jahresumsatz und 25 Millionen Euro Bilanzsumme müssen weiterhin nach dem ESRS berichten.

Das Thema Nachhaltigkeitsbericht ist aber für alle Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden nicht vom Tisch. Die EU-Kommission hat in der Omnibus Verordnung dezidiert einen Ersatz, den VSME, empfohlen. Das steht für Voluntary Reporting Standard for Small and Medium Enterprises und ist ein gestrafftes Berichtsformat, speziell für kleinere Unternehmen geeignet.

Gekommen um zu bleiben: VMSE

Der VSME besteht aus zwei Bereichen: Der Basis-Version und dem zweiten Teil namens „Comprehensive", zu deutsch „umfassend", darin geht etwas tiefer ins Detail.

Im VSME werden v.a. Praktiken und Strategien für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, Daten zum Energieverbrauch und Treibhausgasen, Verschmutzung oder Wasserverbrauch erfasst. Im sozialen Bereich geht es unter anderem um Mitarbeitersicherheit, Entlohnung und Schulungen. Zum Schluss wird noch geprüft, wie sich das Unternehmen um gute Governance bemüht. Beispielsweise ob es Verurteilungen oder Geldbußen in Bezug auf Geldwäsche oder Korruption gibt.

Was wird noch wichtiger? Die Umsetzung in der Praxis

Ich erlebe in der Praxis als Projektleiterin für Energiemanagementprojekte und Prozessoptimierung häufig zwei Dinge, die hinderlich für die Verbesserung sind: Einerseits werden viele Strategien gemacht und danach passiert herzlich wenig. Das ist demotivierend für die Mitarbeitenden und bringt das Unternehmen nicht weiter.

Zweitens werden Prozessverbesserung und Nachhaltigkeit getrennt von einer gedacht. Vereinen Sie die Bereiche, denn sie greifen ineinander. Beispielsweise können bei Reifegrad Assessments von Standorten ESG-Kriterien miterfasst und in den Entwicklungspfad miteinfließen. Oder bewerten Sie Verbesserungsprojekte nicht alleine nach ROI sondern auch nach dem Einsparungspotential von Treibhausgasen oder anderer Schadstoffe.

Wie setzt man Nachhaltigkeit Schritt für Schritt um und profitiert davon?

Wie bei anderen Standards gilt auch bei ESRS und VSME: Nutzen Sie die Richtlinie als Hilfestellung zur schrittweisen Verbesserung. Machen Sie sich mit dem Vorgehen vertraut und schaffen Sie die Prozesse um die Daten und die Datenqualität zu erheben. Danach setzen Sie Ziele zur Verbesserung und machen sich auch an die Umsetzung.

Die Daten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung dienen als Verbesserungsgrundlage um z.B. Kosten von Ressourcen zu senken, den Energieverbrauch zu optimieren oder die Logistikkosten zu senken. Eines ist aber essentiell: Die reine Berichterstattung ohne tatsächliche Verbesserungsprojekte anzugehen ist Verschwendung.

Nutzen Sie die Möglichkeiten! Tools und Programme gibt es mittlerweile viele, KI und machine learning helfen Daten besser auszuwerten. Daher bin ich überzeugt, dass wir für die Etablierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung keine 500 Jahre wie bei der doppelten Buchhaltung brauchen werden.

Bild: iStock

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