Samstag, April 27, 2024
Finanzspritze für Einsparungen
2023 wurden 657 Mio. Euro für 25.000 Projekte genehmigt. (Fotocredit: iStock)

Aktuelle Förderungen für Unternehmen in Österreich für den Umbau von Energiesystemen.

Ob Energiesparen in Betrieben, neue Erzeugungsanlagen oder Investments in die Infrastruktur – oft wird von Unternehmen ein Bündel an Maßnahmen umgesetzt, um Kosten zu senken und die Nachhaltigkeit zu erhöhen. Die Wirtschaftlichkeit der Investitionen lässt sich zudem in vielen Bereichen durch Förderungen wesentlich verbessern. Bund und Bundesländer unterstützen hier nicht nur Haushalte, sondern auch Unternehmen. Der Report hat einen Streifzug durch die Förderlandschaft unternommen und führt aktuelle Beispiele für bundesweite Unterstützungen für kostensenkende Maßnahmen auf.

Förderstellen auf einen Blick:

  • Betriebliche Umweltförderung im Inland ­(Kommunalkredit Public Consulting – KPC)
  • Energiemanagementsysteme in KMU (aws)
  • Green Frontrunner (FFG)
  • Transformation der Wirtschaft (Klima- und Energiefonds)
  • Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher (OeMAG)
  • Energiespar-Förderung (Wirtschafts­agentur Wien)
  • AI Mission Austria (aws)


Springen zu Förderungen bei...

  1. ...Energiesparen in Betrieben
  2. ...Mustersanierung
  3. ...Stromspeichern
  4. ...Fernwärmeanschluss

Energiesparen in Betrieben

Die Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Die durch das Vorhaben erzielbare jährliche CO2-Einsparung muss mindestens vier Tonnen betragen:

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 Kw Wärmetauscher-Leistung beziehungsweise mehr als 50.000 m³ pro Stunde Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
  • Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (Druckluftkompressoren, Industrieprozesse, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens zehn Prozent Energieeinsparung
  • Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern, sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist.

<Für Maßnahmen mit förderungsfähigen Investitionskosten von bis zu 150.000 Euro gilt ein Förderungssatz von 15 Prozent (Groß­unternehmen), 20 Prozent (mittlere Unternehmen) oder 25 Prozent (Kleinunternehmen). Bei umweltrelevanten »Investitionsmehrkosten« über 150.000 Euro gilt ein Förderungssatz von 30 Prozent . Unabhängig von der Projektgröße können weitere 5 % Förderung (maximal 10.000 Euro) von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die nach dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS zertifiziert sind. Die Förderung ist mit 750 Euro pro eingesparter beziehungsweise vermiedener Tonne CO2 begrenzt. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.

Online-Antrag unter umweltfoerderung.at. Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.

Förderbeispiel Hochtemperatur-Wärmepumpe:

  • Projekt: Industrie­-Wärmepumpen für die Kältezentrale eines Lebensmittelproduzenten
  • Förderung: »Betriebliche Umweltförderung im Inland« durch Kommunalkredit Public Consulting und Land Oberösterreich
  • Förderbetrag: 767.200 Euro
  • Investitionskosten: rund 3,5 Mio. Euro
  • Amortisation: rund 3 Jahre
  • CO2-Ausstoß: Reduktion um 1.840 Tonnen pro Jahr

Förderungen für Energiespeicher


Markus König, Geschäftsführer des PV-Distributors und -Errichters suntas­tic.solar, bietet Informationen zu Förderprogrammen im PV-Bereich unter www.suntastic.solar/foerderungen. (Foto: suntas­tic.solar)

»Die Senkung der Umsatzsteuer für Privatanlagen bis 35 kWp ist ein guter Schritt, der vom Bund gesetzt wurde, um die Energiewende voranzutreiben. Allerdings werden deshalb keine Förderungen vom Bund für solche Anlagen angeboten. Dennoch gibt es weiterhin Möglichkeiten, Unterstützung für den Ausbau von Photovoltaik- und Stromspeicheranlagen zu erhalten. Ein wichtiger Ansprechpartner für Förderungen im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher ist die ÖMAG. Sie bietet auch in diesem Jahr wieder Programme zur finanziellen Unterstützung von Großanlagen an. Diese Förderung wird in mehreren Ausschreibungen vergeben, und das Budget dafür sieht vielversprechend aus. Eine weitere Fördermöglichkeit, die seit dem letzten Jahr neu ist, betrifft Großspeicher über 50 kWh. Diese können über den Klima- und Energiefonds eine Förderung erhalten. Darüber hinaus sind auch einzelne Bundesländer wie Wien, Kärnten, Tirol und Salzburg sehr aktiv in der Förderung von erneuerbaren Energien. Sie bieten verschiedene Modelle zur finanziellen Unterstützung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Ladestationen an.«


Mustersanierung

Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sowie zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz – auch in einer Versorgungsgemeinschaft oder in einem Konsortium zur gemeinschaftlichen Sanierung von mehreren Gebäuden. Die Investitionskosten müssen mindestens 35.000 Euro betragen. Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15  Jahre sein.

  • Maßnahmen für »thermisch-energetische Gebäudesanierung«: Dämmung der Außenwände, obersten Geschossdecken oder des Daches, Dämmung der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens, Sanierung von Fenster und Außentüren, außenliegenden Verschattungssystemen, Dach- oder Fassadenbegrünung und solare Gründächer, Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen, Anlagen zur Regenwassernutzung.

  • Maßnahmen zur »Steigerung der Energieeffizienz«: Umstellung auf LED-Systeme, Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme, Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring, Mehrkosten für Bauteilaktivierung, Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern.

  • Maßnahmen zur »Anwendung erneuerbarer Energie«: PV-Anlagen inklusive Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung, Biomasse-Einzelanlagen, thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Wärmepumpen, Anschlüsse an klimafreundliche und hocheffiziente Nah-/Fernwärme inklusive Baukostenzuschüsse, Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung, hydraulischer Abgleich in Warmwasserheizungen und Warmwasser-Leitungsnetzen.


(Foto: iStock)

Der maximale Fördersatz (ohne Zuschläge) beträgt 40 Prozent, aber maximal bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen der förderbaren Kosten (zwischen 15 Prozent und 65 Prozent) abhängig von Unternehmensgröße und Maßnahmenkategorie. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 800.000 Euro.

Einreichung bis 13. September 2024, 12 Uhr, online bei umweltfoerderung.at – und vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn und vor einer anderen Verpflichtung.

Förderbeispiel Biomassekessel für Raumwärme:

  • Projekt: Errichtung einer Holzheizung für Raumwärme
  • Fördergeber: Kommunalkredit Public Consulting
  • Investitionskosten: 155.137 Euro
  • Förderfähige Kosten: 132.559 Euro
  • Min. Referenzkosten: 93.069 Euro
  • Förderbasis: 30 %
  • Nachhaltigkeitszuschlag: 5 %
  • Effektiver Fördersatz: 35 %
  • Förderungsbarwert: 32.574 Euro
  • CO2-Einsparung: 163 Tonnen CO2 pro Jahr
  • CO2-Förderdeckel: 1.500 Euro pro Jahr und Tonne CO2

Stromspeicher

Investitionsmaßnahmen in die Planung und Umsetzung von innovativen Stromspeicheranlagen sowie Wärmespeicheranlagen: mittlere Stromspeicher mit einer Nettospeicherkapazität von 51 bis 250 kWh, große Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität ab 251  kWh, sowie generell Wärmespeicheranlagen. Gefördert wird auch die Erweiterung bestehender Anlagen zur Speicherung von Strom, sofern die Gesamtnettokapazität der Anlage inklusive Erweiterung mindestens 51 kWh beträgt. Bei Wärmespeicheranlagen stehen Lösungen im Fokus, die mehrere Gebäude versorgen können, wie beispielsweise eine Quartierlösung.

Es gilt ein Fördersatz in Höhe von bis zu 30 Prozent für die umweltrelevanten Investitionskosten. Dieser kann durch die beihilferechtlichen Höchstgrenzen respektive eine Höchstförderung in diesen Bereichen begrenzt werden: bei Stromspeicheranlagen bis 250 kWh maximal 30 Prozent der Investitionskosten, ab 251  kWh Nettospeicherkapazität max. 20 %, Wärmespeicher max. 30 Prozent. Der maximale Förderung für Anlagen beträgt 4 Mio. Euro.

Einreichung bis 31. Mai 2024, 12  Uhr, online bei umweltfoerderung.at – und vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.


Fernwärmeanschluss


(Foto: iStock)

Alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein klimafreundliches und hocheffizientes Nah- oder Fernwärmesystem. Beispiele für förderungsfähige Teile sind Übergabestationen, Einbindung ins Heizungssystem, Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Speicher, Boiler und Grabungsarbeiten. Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt. Ein »klimafreundliches« Wärmesystem ist gegeben, wenn mindestens 50 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen beziehungsweise Abwärme, 75 Prozent der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 Prozent aus einer Kombination dieser Energien stammt.

Für die ersten 500 kW vertragliche Anschlussleistung des Fernwärmeanschlusses gilt eine Förderungspauschale von 100 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 70 Euro – maximal bis zu 45 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Es gibt einen Zuschlag von 1,5 % der Pauschalförderung (maximal 10.000 Euro) für EMAS-zertifizierte Unternehmen. Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.

Online via umweltfoerderung.at und vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.


Tipp: Starker Zuschuss für Projekte 

Im Fokus der Umweltförderung der Republik Österreich steht die Zielsetzung, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele zu leisten. Die Förderungen bieten Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Energieträger, die Steigerung der Energieeffizienz, für Sanierungen und eine Kreislaufwirtschaft. Rund drei Milliarden Euro stehen bis 2030 für die Transformation der heimischen Industrie zu einer Produktion mit klimafreundlichen Technologien zur Verfügung. Gesamt wurden von der Umweltförderungskommission im Vorjahr Förderungen in Höhe von über 657 Mio. Euro an Bundesmitteln für mehr als 25.000 Projekte zur Genehmigung empfohlen. Zahlreiche Fördertöpfe in den Bundesländern ergänzen diese Investitionshilfen. Diese sind – der »Förderalismus« lebe hoch – unterschiedlichst gestaltet.

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