Montag, April 29, 2024
Förderungen, ein Dschungel?
»Wir helfen, Maßnahmen zu planen und umzusetzen und ermöglichen damit eine Reduktion der Betriebskosten«, erklärt Alexander Hofbauer. (Foto: Siemens)

Alexander Hofbauer, Lead Energy Engineer bei Siemens, unterstützt ­Unternehmen auch bei Berechnungen von Förderungen für Projekte.

»Mit der Förderschiene der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ist die Einsparung von Kilowattstunden Gas oder Strom – und dadurch CO2-Äquivalenten – im Fokus. Oft werden mehrere Maßnahmen in einem Projekt eingeleitet – angefangen beim Tausch von Neonröhren und Glühbirnen zu LED-Systemen bis zur effizienten Wärmerückgewinnung. Sinkt durch die Investitionen in die effiziente Wärmerückgewinnung der Gasbedarf bei einem Industriebetrieb, können dafür Förderungen in Anspruch genommen werden. Auch der Einsatz von Wärmepumpen wird abhängig von ihren Größen mit entsprechenden Fördersätzen unterstützt – ebenso Kältetechnik mit dem Einsatz von neueren, umweltfreundlichen Kältemitteln. Eine Maßnahme, die wir gemeinsam mit Kunden umsetzen, umfasst auch die klassische Wärmedämmung der Gebäudehülle. Durch das Einsparen von Ressourcen fürs Heizsystem wird auch hier eine förderungswürdige CO2-Reduktion erreicht.

Wie gut sind Unternehmen über Förderungen informiert? Und wie unterstützen Sie Projekte?

Alexander Hofbauer: Es gibt Kunden, die bereits konkrete Ziele ins Auge gefasst haben und das Thema aktiv mit Mitarbeiter*innen bearbeiten. Andere kennen nur die Gesamtkosten ihrer Energierechnung. Wir gehen dann gemeinsam den Anlagenbestand und die Potenziale von technischen Maßnahmen durch – zunächst in einer Grobanalyse für eine erste Abschätzung, dann in einer Feinanalyse inklusive Kostenplanung und Ermittlung der Einsparungen. Nachdem viele die Fördermöglichkeiten eher als Dschungel wahrnehmen, unterstützen wir auch die Wahl der Förderschienen und die Einreichungen dazu. Bei einem Modell wie »Energieeinspar-Contracting« ist Siemens Generalunternehmer für die Montage und Einregulierung, bietet eine Vorfinanzierung bis hin zu Leasing- und Managed-Service-Modellen, überprüft im Garantiezeitraum die Einsparungen und stellt den technischen Service.

Worauf sollte man bei der Fördereinreichung achten?

Hofbauer: Wichtig ist, Formfehler zu vermeiden. Förderungen müssen unbedingt zum richtigen Zeitpunkt beantragt werden – größere Förderungen für Energieeinsparungen in der Regel vor der Unterschrift zum Projektstart. Die Website der KPC bietet zu jedem Bereich Detailinformationen zu allen Kriterien. Prinzipiell sollte bei Anträgen der zu erwartende Förderbetrag auch als Argument für die Wirtschaftlichkeit einer Investition gelten. Ein Ausschlussgrund wäre etwa eine gesetzliche Verpflichtung zur eingereichten Maßnahme. Schließlich würde in diesem Fall das Unternehmen auch ohne Zuschuss investieren.

Mehr zum Thema: Aktuelle Förderungen für Unternehmen in Österreich für den Umbau von Energiesystemen: Finanzspritze für Einsparungen


Erfolgreiche Fördereinreichung, leicht gemacht

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(Foto: iStock)

1. Informieren
Wer im Netz surfen kann, ist im Vorteil. Die Abwicklung der Umweltförderungen des Bundes wird von Kommunalkredit Public Consulting durchgeführt. Sie stellt auf ihrem Webportal umfangreiche Informationen zu den förderbaren Bereichen und Maßnahmen, Förderkriterien, Beispielrechnungen und auch Nutzerkonten für Antragssteller*innen zur Verfügung. Informationen zu Fördertöpfen in den Bundesländern gibt es bei den Energie­instituten der Länder sowie bei Verbänden wie der Wirtschaftskammer.

2. Kriterien erfüllen
Bei Förderansuchen muss stets die »Freiwilligkeit« der Investition im Vordergrund stehen. Eingereichte Maßnahmen dürfen nicht aufgrund des gesetzlichen Rahmens oder behördlicher Vorschriften beauftragt sein. Auch sollte die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Investition (»Return on Investment«) einen höheren Zeitraum als drei Jahre ergeben, um einen Förderzuschuss zu rechtfertigen. Förderungen haben in der Regel eine Unter- und eine Obergrenze der Projektgrößen.

3. Auf die Zeit schauen
Eine Antragstellung für beispielsweise eine Förderung für Energieeinspar-Maßnahmen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen. In Einzelfällen ist auch nach Vertragsunterzeichnung einzureichen, beispielsweise bei der Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf LED-Systeme.

Übersicht: Umfassende Informationen zu den Klima- und Umweltschutzförderungen des Bundes für Betriebe bietet Kommunalkredit Public Consulting auf www.umweltfoerderung.at/betriebe.

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