Montag, April 29, 2024

Mit der Verabschiedung des Energie-Infrastrukturgesetzes im Nationalrat ist der Weg für einen Ausbau der Energieinfrastruktur in Österreich vorerst geebnet. Der Netzbetreiber APG begrüßt den Beschluss des Energieinfrastrukturpakets. Liniengebunde Infrastrukturen erfordern "eine Kompetenzlage auf nationaler Ebene" betont die IV. Österreich ignoriere europäische Umwelt- und BürgerInnenrechte, bemängeln dagegen die Grünen.

Das Plenum des Nationalrates hat ein neues Energieinfrastrukturgesetz verabschiedet. „Eine leistungsfähige Energieinfrastruktur ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft und die Voraussetzung für die Energiewende. Es ist positiv, dass der Gesetzgeber dies mit dem nun beschlossenen Energie-Infrastrukturgesetz anerkennt und die Voraussetzungen zumindest für künftige hochrangige Infrastrukturprojekte (Projects of Common Interest) verbessert“, so Peter Koren, Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung zum entsprechenden Gesetzesbeschluss im Nationalrat. „Bedauerlich ist jedoch, dass nur weniger als zwei Drittel der Abgeordneten des Nationalrates die Bedeutung der Modernisierung unserer Energieinfrastruktur erkannt haben. Damit war eine umfassende Lösung der in Österreich seit vielen Jahren äußerst unbefriedigenden Situation für die Modernisierung der Energieinfrastruktur unglücklicherweise nicht möglich“, betonte Koren. Für die IV ist der Schritt sehr klein - in einer Aussendung spricht man von einem "Trippelschritt in die richtige Richtung".

Die Industriellenvereinigung geht davon aus, dass im Interesse des Standortes, aber auch im Interesse eines langfristigen Umbaus des Energiesystems, das Thema Verfahrensbeschleunigung auf der politischen Agenda bleibe. „Einmal mehr macht dieses Gesetz die Defizite eines nicht mehr zeitgemäßen Föderalismus deutlich. Liniengebunde Infrastrukturen wie Energieleitungen oder auch Straßen und Schienenwege sind für unsere gesamte Volkswirtschaft von zentralem Interesse. Daher erfordern sie auch eine Kompetenzlage auf nationaler Ebene, die eine gesamthafte Beurteilung vornehmen und letztendlich entscheiden kann“, gab der Vize-Generalsekretär abschließend zu bedenken.    

Grüne: "Chance versäumt"
„Es liegt auf der Hand, dass wir nur gemeinsam mit Bevölkerung und Umweltorganisationen die Energiewende schaffen, das heißt, es ist auch eine ehrliche Einbindung bei der gesamthaften Energieplanung notwendig. Nur dann wird es auch möglich sein, die Genehmigungsverfahren für Einzelprojekte effizienter abzuwickeln“, ist die Grüne Energie- und Umweltsprecherin, Christiane Brunner, überzeugt. Österreich ignoriere im Energiebereich seit 2004 die Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung von Plänen und Programmen. Die Grünen haben im Rahmen der Verhandlungen zum Energie- und UVP-Paket diese Umsetzung eingefordert.

„Wir waren in den Verhandlungen auf gutem Weg, doch angesichts der klaren Haltung des Verwaltungsgerichtshof in der Frage der Nachbarrechte auf Umweltverträglichkeitsprüfung von Einzelprojekten ist die ÖVP von diesem gemeinsamen Weg abgerückt“, erläutert Brunner einen "Schlingerkurs" der ÖVP. Dafür zahle die Energiewirtschaft jetzt "den Preis, dass nur die Freihaltung von länderübergreifenden Stromleitungstrassen gesichert ist".

APG: Keine Energiewende ohne Netzausbau
Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Vorstandsvorsitzende des österreichischen Übertragungsnetzbetreibers Austrian Power Grid (APG), begrüßte den Beschluss bereits im Vorfeld: „Der erwartete Beschluss des Energieinfrastrukturpakets ist ein wichtiger Schritt in Richtung Planungs- und Rechtssicherheit von Infrastrukturprojekten. Und es schafft den notwendigen Rechtsrahmen für eine raschere Durchführung dieser Vorhaben – das gilt vor allem für den dringend benötigten Ausbau der österreichischen Strominfrastruktur.“

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum österreichischen UVP-Gesetz gab es in letzter Zeit bei einigen Infrastrukturprojekten erhebliche Rechtsunsicherheiten. Diese führten unter anderem dazu, dass die zügige Realisierung wichtiger Projekte gefährdet war. Durch die bevorstehende Reparatur im UVP-Teil des Infrastrukturpakets werde die Rechtssicherheit für künftige Vorhaben deutlich verbessert. Dies sei auch beim dringend notwendigen Ausbau der österreichischen Übertragungsnetzinfrastruktur von enormer Bedeutung.

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