Freitag, April 19, 2024
Die große Umfrage: ÖBAG neu?

Die Bestellung und Abberufung von Thomas Schmid als Chef der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) schlägt nach wie vor hohe Wellen. Tatsächlich dürfte schon die Ausschreibung, möglicherweise auch die Auswahl der Aufsichtsräte nicht professionell er­folgt sein. Wie eine Neuaufstellung der Staatsholding aussehen könnte, hat Report(+)PLUS bei Expert*innen nachgefragt. 

1. Halten Sie eine Neustrukturierung der ÖBAG für notwendig?

Peter Pendl, Gründer und Gesellschafter der Dr. Pendl & Dr. Piswanger GmbH, Partner von InterSearch Austria

Die ÖBAG verwaltet nicht nur, sondern gestaltet auch Zukunft – Stärkung des Wirtschaftsstandortes, Sicherung der kritischen Infrastruktur sowie zukunftsweisende Investitionen. Die Verantwortung für ein Portfolio von 27 Milliarden Euro sowie von über 130.000 Arbeitsplätzen rechtfertigen eine Doppelspitze mit ergänzenden Kompetenzen und somit ein Vier-Augen-Prinzip. Es geht schließlich um das »Familiensilber« für alle Österreicher. Schade und nicht ganz verständlich, dass man diese Chance gerade jetzt auslässt.

Sabine M. Fischer, Gründerin und Inhaberin von Symfony Consulting, Aufsichtsratsvorsitzende des Verbands Österreichischer Wirtschaftsakademiker (VÖWA)

Der gesetzliche Auftrag der ÖBAG ist es, die Eigentümerinteressen des Bundes wahrzunehmen und strategische Entscheidungen des Eigentümers effizient umzusetzen. Solange politische Parteien darin ihr Macht-Spielfeld sehen, wird jede Struktur genau dafür genützt werden. Als Unternehmerin und Staatsbürgerin wünsche ich mir statt einer symbolischen Neustrukturierung mehr Relevanz für einen nachhaltigen und dem 21. Jahrhundert entsprechenden Ausbau des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Österreich.

Georg Schima, Partner bei Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte, seit 2003 Mitglied des Arbeitskreises für Corporate Governance im Finanzministerium

Zwischen 2015 und 2019 erfolgte die Verwaltung der Beteiligungen auf der Basis eines völlig verunglückten Konzepts durch die ÖBIB, eine GmbH ohne Aufsichtsrat, deren Geschäftsführung es gesetzlich verboten war, in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen vertreten zu sein. Es war richtig, zum Konzept der aktiv Beteiligungen managenden Aktiengesellschaft zurückzukehren. Dass der Aufsichtsrat zur Gänze vom Alleinaktionär Bund bestellt wird, entspricht dem Aktiengesetz und ist nicht per se schlecht. Der sich selbst ergänzende Aufsichtsrat des ÖIAG-Gesetzes 2000 erwies sich ja auch nicht als der Weisheit letzter Schluss.

Nicht glücklich ist aber die Zweigleisigkeit von Aufsichtsrat und Beteiligungskomitee der ÖBAG. Letzteres ist nicht nur ein beratendes Gremium, sondern dafür zuständig, dem Erwerb neuer Beteiligungen die Zustimmung zu erteilen. Das ist in einer Aktiengesellschaft bekanntlich Aufgabe des Aufsichtsrates und das mit gutem Grund. Es mutet daher seltsam an, dass der Gesetzgeber den Aufsichtsrat der ÖBAG offenbar nicht für kompetent genug erachtet, ihm die Entscheidung über Beteiligungserwerbe zu übertragen. Kompetenz ist aber nur eine Frage der handelnden Personen. Es wäre daher sinnvoller, den Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung zu ändern, personell etwas zu erweitern und ihm auch die Aufgaben des Beteiligungskomitees zu überantworten. Denn derzeit ist der Aufsichtsrat insgesamt meines Erachtens nicht optimal aufgestellt. Es wäre kein Fehler, dort auch Fachleute sitzen zu haben, die vom Kerngeschäft der wesentlichen Beteiligungsunternehmen (OMV, Post, Telekom Austria) etwas verstehen.


2. Sollte der Aufsichtsrat neu bestellt werden?

Peter Pendl

Alle Aufsichtsratsmitglieder sind erfahrene und fachlich äußerst qualifizierte Persönlichkeiten – eine Neubestellung halte ich nicht für erforderlich. Durch den Rücktritt von Herrn Schmid ist jedenfalls die zuvor zu Recht in Frage gestellte Unabhängigkeit in Zukunft wieder hergestellt. Zu überlegen wäre jedoch eine externe, unabhängige Experten-Analyse, ob durch die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrates auch alle Kompetenzfelder für »Aufsicht führen« und »Rat geben« entsprechend abgedeckt sind.

Sabine M. Fischer

Aufsichtsräte befinden sich immer im Spannungsfeld zwischen dem Vertrauen, das zur Zusammenarbeit benötigt wird, und der »Freundschaftspflege«, wie Claus Raidl das genannt hat. Persönliche Haltung und eine starke Justiz bestimmen die gelebte Praxis. Der derzeitige Aufsichtsrat zeigt eine interessante Bandbreite an Wirtschaftserfahrung und den hinter den Personen stehenden Netzwerken. Ein Aufsichtsrat, der sich nicht in einem Einflussbereich befindet, hat auch keinen Einfluss. Ohne diesen geht aber auch nichts weiter.

Georg Schima

Die Personalentscheidung für Thomas Schmid und die nachträglich öffentlich bekannt gewordene Art und Weise ihres Zustandekommens entsprach zweifellos nicht den bei solchen Entscheidungen im Allgemeinen und bei staatsnahen Unternehmen im Besonderen einzuhaltenden Standards. Ein Problem, das auch die Nachfolge von Thomas Schmid überschattet, ist die Satzung der ÖBAG, die einen Alleinvorstand vorschreibt. Das ist für eine derartige Gesellschaft nicht sachgerecht, und dagegen sollte sich der Aufsichtsrat nun deutlich wehren. Denn wenn diesem seine ureigenste Aufgabe entzogen wird – zu bestimmen, aus wie vielen Personen der Vorstand zu bestehen hat –, sollten die Mitglieder die Konsequenzen ziehen. Ich jedenfalls würde einen solchen Aufsichtsrat verlassen, wenn es nicht gelingt, den Alleinaktionär zu überzeugen, dass in der ÖBAG das Vier-Augen-Prinzip auf Vorstandsebene verwirklicht werden sollte.

Der oben gemachte Vorschlag einer Integrierung des Beteiligungskomitees in den Aufsichtsrat müsste außerdem wohl bedeuten, dass es zu gewissen Abgängen kommt, denn 13 Kapitalvertreter im Aufsichtsrat wären wohl etwas viel.


3. Sehen Sie den Ruf der Staatsholding dauerhaft beschädigt?

Peter Pendl

Nicht unbedingt den der Staatsholding – aber sehr wohl den Ruf der Politik, ausgelöst durch Postenschacher, offensichtlichen Gefälligkeitenaustausch, Wortwahl und dahinter stehende Haltungen. Dieser Imageschaden ist gewaltig. Die ÖBAG wird dadurch nur indirekt in Mitleidenschaft gezogen – unbestritten jedoch bleibt ihre Bedeutung für den Standort Österreich. Umso wichtiger ist eine völlig transparente Vorgangsweise bei Besetzungen, unterstützt durch unabhängige Experten für Schlüsselfunktionen in allen Staatsbetrieben.

Sabine M. Fischer

Eher ein Bestätigen eines bereits beschädigten Rufes: Chats zeigen, dass Posten und Geld genauso vergeben werden, wie es sich das Fußvolk immer schon gedacht hat. 2014 nannte das Raidl »Selbstbedienung« statt »Selbsterneuerung«. An einem Alleinvorstand festzuhalten, trägt auch nicht zur Image-Verbesserung bei. Es ist nicht plausibel, dass in einer immer komplexer werdenden Welt ein einziger Mensch die richtigen Entscheidungen trifft. Das geht sich nur aus, wenn woanders getroffene Entscheidungen bloß exekutiert werden sollen.

Georg Schima

Letztlich wird die wirtschaftliche Entwicklung und der Aktienkurs der börsennotierten Beteiligungen nicht wesentlich von der ÖBAG beeinflusst – da sollte man sich keiner Illusion hingeben. Dafür ist primär das Management der Beteiligungsunternehmen zuständig, und deshalb ist es wichtig, dass dort kompetente Aufsichtsräte die Personalpolitik bestimmen.

Der Aufsichtsrat der ÖBAG könnte mit einer überzeugenden Personalentscheidung einiges dazu beitragen, das ramponierte Image wieder zu verbessern. Abgesehen von der schon angesprochenen Sinnhaftigkeit eines Zweier-Vorstandes (der eine Satzungsänderung erfordert) ist Voraussetzung dafür eine Ausschreibung, bei der diesmal glaubwürdig vermittelt wird, dass das Ergebnis nicht bereits feststeht. Und es sollten gezielt auch Kandidat*innen im Ausland angesprochen und gesucht werden.

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