Samstag, Mai 04, 2024

Die Beschäftigten in Bauindustrie und Baugewerbe erhalten um 9,5 Prozent mehr Lohn. »Die untersten Einkommen wurden besonders stark angehoben«, sagt Abg. z. NR Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender.

Ab 1. Mai 2023 gilt für alle Beschäftigten ein Mindestlohn von 2.532 Euro. Das ist eine echte Entlastung in schwierigen Zeiten, aber auch ein gutes Argument im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel. Auch wir Gewerkschafter*innen hätten die Kollektivverträge lieber unter anderen Voraussetzungen mit einer geringeren Jahresinflation verhandelt, aber leider hat die Bundesregierung bei der Bekämpfung der enormen Teuerung versagt und die Sozialpartner mussten wieder einmal einspringen.

Wir treffen einander nicht nur bei den Lohnverhandlungen, sondern stehen das ganze Jahr über im Austausch. Gemeinsam werden wir beim offenen Thema ›mehr Steuerfreiheit auf Taggelder, Diäten und Zulagen‹ den Druck auf die Regierung erhöhen. Darüber hinaus haben wir Arbeitsgruppen zu wichtigen Themen vereinbart.

Wir werden weiter daran arbeiten, Klimaschutz und Konjunktur bestmöglich zu vereinbaren und auch bei der Finanzierungsbremse durch restriktive Kreditvergaben sehen wir noch Handlungsbedarf für Lockerungen. Ich möchte mich bei unseren Sozialpartnern für die fairen und verständnisvollen Verhandlungen bedanken und bin sicher, dass wir auch bei den noch offenen Verhandlungen faire Abschlüsse erreichen werden.

(Titelbild: GBH-Presse)

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