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Die sie suchen, finden sie nicht ...

\"Andreas... dafür aber alle anderen.

Warum die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung über das Ziel hinaus schießt. Von Andreas Wildberger, Generalsekretär der Internet Service Provider Austria (ISPA).



Nach jahrelangem Hin und Her ist es nun soweit: In Österreich werden derzeit die gesetzlichen Weichen gestellt, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Obwohl diese Richtlinie »gegen Terror und organisierte Kriminalität« schon im Mai 2006 vom EU-Ministerrat als Reaktion auf die Terroranschläge von Madrid und London verabschiedet worden war, und sie bis März 2009 in den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht hätte umgesetzt werden sollen, ist hierzulande erstaunlich lange wenig passiert.

Das ist einerseits gut, denn die ISPA hat sich als Interessensvertretung der Internetwirtschaft in Österreich unter dem Motto »keine Umsetzung ist die beste Umsetzung« grundsätzlich gegen die Verankerung der Richtlinie im österreichischen Recht ausgesprochen – ebenso wie viele andere Organisationen und Initiativen. Andererseits kann die Ausformulierung und Implementierung des Gesetzes nun angesichts der angedrohten Strafzahlungen durch die EU gar nicht schnell genug gehen – was dann schon weniger gut ist, besonders, wenn es um Gesetze geht, die die verdachtsunabhängige, systematische Aufzeichnung von Kommunikationsverbindungsdaten aller (!) Bürger und Bürgerinnen eines Landes betreffen.

Massive Grundrechtsbedenken? So schlimm ist es doch gar nicht!
Die beiden Regierungsparteien haben ihre Vorlage, Änderungen im Telekommunikationsgesetz, der Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz trotz großer Bedenken einer Reihe von Expertinnen und Experten bereits im Justizausschuss und im Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie des Parlaments durchgewunken. Es sei hier trotzdem nochmals gesagt: Viele Fachleute, Juristen an Universitäten, Praktiker sowie verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft stellen die Grundrechtskonformität und die Ausweitung des behördlichen Zugriffs auf die zu speichernden Daten massiv in Frage.

Da ist zum einen der große Bereich des Datenzugriffs bzw. dessen Kontrolle: Derzeit müssen Beauskunftungen, also die Herausgabe der Information, wer und wo zu einem bestimmten Zeitpunkt z.B. ein Mobiltelefon oder einen Computer benutzt hat, durch einen Staatsanwalt beantragt und durch einen Richter bewilligt werden. Dieses Prinzip soll nun durch Ausnahmen so aufgeweicht werden, dass die richterliche Genehmigung nicht mehr in allen Fällen erforderlich ist. Zugriffe auf manche Daten (etwa dynamische IP-Adressen, SIM-Kartennummern, Gerätenummern von mobilen Endgeräten und E-Mail-Verkehrsdaten) sind sogar ohne Mindeststrafandrohung des verfolgten Delikts möglich. Überdies müssen nicht in allen Fällen die Betroffenen über einen Zugriff auf ihre Vorratsdaten informiert werden. Doch nur wer weiß, dass Daten abgefragt wurden, kann sich gegebenenfalls dagegen gerichtlich zur Wehr setzen.

Die Zeit ist knapp.
Ende April sollen die Gesetzesänderungen das österreichische Parlament passieren. Die Regierungsparteien beteuern, dass sie die eine oder andere Entschärfung nachbessern werden. Trotz drohender Strafzahlungen durch die EU ist nicht ganz nachvollziehbar, wieso Gesetze erst in Parlamentsausschüssen beschlossen werden müssen, um sie danach nachzuverhandeln. Gesunde Skepsis in Bezug auf die Stärke des Änderungswillens ist daher durchaus angebracht – denn viel Zeit für Verhandlungen bleibt nicht.

Eine schöne neue Vorratsdatenwelt, frei von Terrorismus und organisierter Kriminalität?
Können mit der Umsetzung nun alle Terroristen und organisierten Kriminelle in Österreich unschädlich gemacht werden? Es ist mehr als fraglich, ob jene, die wirklich Böses wollen, sich auf Kommunikationskanäle einlassen, die eine Nachverfolgung möglich machen. Darum schießt die österreichische Umsetzung – in der jetzigen Form – auch eindeutig über das Ziel hinaus. An dieser Stelle nochmals der Appell an das österreichische Parlament, an alle Abgeordneten: Wägen Sie frei von Klubzwang die Expertenargumente ab, legen Sie vor allem in punkto Richtervorbehalt, Datenzugriff und Rechtsschutz höchste grundrechtliche Standards an und setzen Sie diese in der endgültigen Version des Gesetzes um!

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