Samstag, Juli 27, 2024
Mehr Zeit, Sicherheit und weniger Kosten

Die elektronische Zustellung ist ein wichtiger Baustein im österreichischen E-Government-Angebot. ­Georg ­Nesslinger, Bundesministerium für ­Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, berichtet von »Mein Postkorb«.


Report: Worum geht es bei dem Service »Mein Postkorb«? Welche Zielgruppen sprechen Sie damit an?

Georg Nesslinger: Unternehmen und Bürger*innen können ihre behördliche Post über den Webservice »Mein Postkorb« auf unterschiedlichsten Endgeräten abholen. Durch die Verlagerung von postalischen Zustellungen auf die elektronische Schiene können nicht nur Kosten für die Verwaltung eingespart werden, auch unternehmensseitig werden so effizientere und ressourcenschonendere Prozesse unterstützt. Das Postfach steht im Digitalen Amt unter oesterreich.gv.at sowie Unternehmen im Unternehmensserviceportal zur Verfügung. Es ist ein wichtiger Bestandteil der elektronischen Zustellung. 2020 haben wir ein Projekt für die umfassende Neugestaltung und Modernisierung gestartet.

Report: Was wurde dabei besonders gut gelöst?

Nesslinger: Wir haben die Benutzeroberfläche stärker an die Bedürfnisse der Bürger*innen sowie Unternehmen angepasst. Nachdem »Mein Postkorb« bereits seit Mitte 2018 zur Verfügung steht, konnten bereits einige Erfahrungen und Feedback unserer Nutzer*innen als wertvoller Input für die Neugestaltung herangezogen werden. So wird nun bei Smartphones oder Tablets der vorhandene Platz bestmöglich ausgenutzt und eine einfache Bedienung auch auf kleineren Bildschirmen sichergestellt. Zudem können die Nutzer*innen »Mein Postkorb« als Service des Bundes wiedererkennen.

Im Auftrag des BMDW wurde vom technischen Umsetzungspartner BRZ eine »Shared Components Library« entwickelt, die rasch moderne, user-zentrierte und mobil optimierte Webanwendungen gestalten lässt. Wir wollen damit eine möglichst umfassende Komponentenbibliothek aufbauen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wir nutzen eine moderne Technologie für die Entwicklung, stellen die Wiederverwendbarkeit für weitere Anwendungen des Bundes sicher sowie eine Einhaltung von Web Accessibility Standards bei allen Komponenten.

Wir konnten dadurch innerhalb kürzester Zeit einen fortgeschrittenen Prototyp der Anwendung erstellen und die Projektdurchlaufzeit insgesamt verbessern.



Bild: Georg Nesslinger ist Leiter der Abteilung »E-Government Unternehmen« im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Report: Welchen besonderen Herausforderungen sind Sie in der Umsetzung begegnet?

Nesslinger: Wie viele andere Organisationen haben auch wir uns in der Abteilung seit Ausbruch dieser Pandemie hauptsächlich im Homeoffice befunden. Nach einer anfänglichen Eingewöhnungsphase mit Besprechungen über Onlinekonferenzlösungen wie Microsoft Teams und Skype haben wir auch diese Herausforderung dank des guten Zusammenspiels und Engagements aller involvierten Mitarbeiter hervorragend gemeistert. So war ein Erfolgsfaktor die projektübergreifende Kommunikation mit den Verantwortlichen für den Aufbau der Bibliothek und der gemeinsame Austausch von Personalressourcen für den Know-how-Transfer zwischen den Bereichen Frontend-Entwicklung und elektronische Zustellung.

Report: Was ist prinzipiell das Kerngeschäft Ihrer Organisation?

Nesslinger: Die Abteilung »E-Government Unternehmen« im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort beschäftigt sich mit der Umsetzung von digitalen Services der Verwaltung für Unternehmen. Wir begleiten interne und externe Stakeholder mit unserem über die Jahre aufgebauten Know-how und tragen so zur Digitalisierung und einer modernen Verwaltung bei.

In unseren Zuständigkeitsbereich fällt das größte E-Government-Portal Österreichs für Unternehmen, das Unternehmensserviceportal. Ziel ist die Vereinfachung des Zugangs zu digitalen Angeboten der Verwaltung und dadurch die Reduktion von Verwaltungslasten für Unternehmen. Unsere digitalen Services schaffen für viele Menschen direkten, wirtschaftlich relevanten Nutzen – darunter fallen Zeitersparnis, Kostenersparnis, Entbürokratisierungseffekte und ein starker Sicherheitsgewinn.

Weiters befindet sich auch die nationale Umsetzung des »Once Only«-Prinzips in unserem Zuständigkeitsbereich. Dabei sollen Daten, die der Verwaltung bereits bekannt sind, möglichst wiederverwendet werden. Der Aufwand für Bürger*innen und Unternehmer in der Interaktion mit der Verwaltung sinkt dadurch und gleichzeitig werden Prozesse wie etwa die elektronische Gründung oder ein Standortwechsel eines Unternehmens über das Unternehmensserviceportal durchgängig unterstützt. So geht Verwaltung einfach online.

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