Tuesday, March 17, 2026

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Österreichs Budgetloch ist wesentlich tiefer als angenommen. Ein EU-Defizitverfahren, wie es derzeit in acht Mitgliedstaaten läuft, scheint unausweichlich. Österreich pochte in der EU bisher immer auf die strenge Einhaltung der Fiskalregeln. Doch einen Budgetüberschuss gab es auch hierzulande seit 1945 erst zwei Mal – in allen anderen Jahren gab die Republik mehr Geld aus, als eingenommen wurde. Ist das Defizitverfahren ein Makel oder die Chance zur Sanierung des Staatshaushalts? Report(+) hat drei Expert*innen um ihre Einschätzung gebeten.

Bild: iStock


1. Wäre ein EU-Defizitverfahren noch vermeidbar?

"Eine Vermeidung ist unrealistisch. Der fiktive zusätzliche Kürzungsbedarf für 2025 ist enorm, um das Budgetdefizit unter 3 % der Wirtschaftsleistung zu bringen. Es ist auch gar nicht erstrebenswert, mit der Brechstange die Einleitung eines Verfahrens zu verhindern. Zusätzliche Budgetkürzungen in der Rezession würden den Abschwung vertiefen und verlängern, das wäre schlecht für tragfähige Staatsfinanzen. Die Regierung sollte glaubwürdig das bereits vereinbarte Konsolidierungspaket umsetzen."
Philipp Heimberger, Ökonom am Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw)


"Das Defizit lag 2024 mit 4,7% weit höher als prognostiziert. Dies erhöht auch den Sparbedarf für das aktuelle Jahr und macht ein Defizitverfahren wahrscheinlicher. Die endgültige Entscheidung darüber wird aber auf europäischer Ebene getroffen. Wichtig ist, dass die Konsolidierung zwar zeitnah, aber auch wirtschaftspolitisch umsichtig ist. Denn zwängt man einen großen Teil der notwendigen Einsparungen in das verbleibende Jahr, besteht ein doppeltes Risiko: Das Wachstum wird weiter geschwächt, wodurch erst recht ein Defizitverfahren droht, da die Steuereinnahmen weiter zurückgehen."
Robert Holzmann, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank

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Bild: Franz Fischler ist ehemaliger EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

"Theoretisch ja, aber die Konsequenz wäre ein noch stärkeres Abwürgen der ohnedies zurzeit nicht vorhandenen Wachstumsaussichten. Wir gehen dem dritten Rezessionsjahr in Folge entgegen, würden aber, um das wachsende Staatsdefizit bewältigen zu können, dringend eine positive Konjunkturentwicklung brauchen. Dazu müssen auch Investitionen der öffentlichen Hand möglich sein. Daher macht ein Verhindern eines EU-Defizitverfahrens um jeden Preis keinen Sinn."
Franz Fischler, ehemaliger Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

 

2. Verliert Österreich seine Eigenständigkeit?

"Nein. Die Berichtspflichten für die Regierung sind in einem Defizitverfahren höher, aber die EU-Kommission prüft nicht die Bestellung jedes Radiergummis in den Ministerien. Die Regierung ist weiter voll handlungsfähig und bestimmt selbst. Finanzielle Sanktionen drohen nur, wenn die Budgetpolitik nicht auf die allgemein gehaltenen Konsolidierungsvorgaben der Kommission reagiert. Die Vorstellung, Österreich werde in einem EU-Defizitverfahren aus Brüssel regiert, geht völlig an den Tatsachen vorbei."
Philipp Heimberger

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Bild: Robert Holzmann ist Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank.

"Die meisten EU Länder – auch Österreich – hatten bereits ein oder mehrere Defizitverfahren und waren dabei voll handlungsfähig. Letztendlich verbleibt die Entscheidung, wie konsolidiert wird, immer bei den Mitgliedstaaten. Die Kommission gibt lediglich zeitliche Rahmenbedingungen vor und begleitet den Prozess durch einen engeren Austausch. Dies ist auch richtig so, denn nachhaltige, gesunde Staatsfinanzen sind in unserem eigenen Interesse. Im letzten Jahr hat der Staat zum Beispiel mehr als sieben Milliarden Euro für Zinsen ausgegeben – ein großer Betrag, der für Zukunftsinvestitionen fehlt."
Robert Holzmann

"Nein, überhaupt nicht. Erstens bedeutet die Eigenständigkeit Österreichs seine Souveränität, die keinesfalls angetastet wird. Zweitens: Im Rahmen des Defizitverfahrens wird zusammen mit der EU ein Plan entwickelt und festgelegt, wie man die Defizitreduktion am besten bewältigen kann. Der österreichischen Verwaltung steht dafür auch die Expertise der EU-Kommission zur Verfügung. Drittens: Es besteht grundsätzlich auch eine Sanktionsmöglichkeit, wenn sich Staaten nicht an die Vereinbarungen halten, die jedoch noch nie angewendet wurde."
Franz Fischler

 

3. Schadet es dem Ansehen des Landes?

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Bild: Philipp Heimberger ist Ökonom des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche

"Das übermäßige Defizit und die Einleitung eines korrektiven EU-Verfahrens sind zwar nicht erfreulich. Doch ein solches Verfahren ist ebenfalls Teil der Regeln. Ich sehe keinen Reputationsschaden, wenn die Regierung weiterhin glaubwürdig für einen mehrjährigen und ausgewogenen Sanierungskurs steht, der auch die wirtschaftliche Situation berücksichtigt. Es befinden sich aktuell acht EU-Staaten in einem Verfahren, und keines dieser Länder hatte dadurch einen Nachteil bei den Zinskosten."
Philipp Heimberger

"Speziell Finanzmärkte sind mehr an den „Fundamentaldaten“ interessiert und nicht daran, ob es ein Defizitverfahren gibt. Der größte Schaden für unsere Reputation entsteht daher, wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln. Nach den Krisen der letzten Jahre muss nun die glaubhafte und nachhaltige Sanierung des Budgets folgen. Hierzu muss man sich an die großen Fragen wagen: Wie verteilen sich die Aufgaben auf die Gebietskörperschaften und wie stellt man die Mittel hierfür bereit? Wo kann man Überförderungen einsparen und wo muss gezielter investiert werden?"
Robert Holzmann

"Das ist sehr unwahrscheinlich und durch keinerlei Tatsachen belegt. In der Vergangenheit wurde schon jedes Mitgliedsland mit einem solchen Verfahren belegt; Österreich von 2009 bis 2014. Aus dieser Zeit ist kein verfahrensbedingter Schaden bekannt. Auch zur Zeit bestehen Verfahren in anderen Staaten – ohne dass dies für Aufregung sorgen würde. Im Übrigen ist Österreichs Kreditwürdigkeit nach wie vor gut."
Franz Fischler

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