Dienstag, Juli 07, 2026

Mehrwert für Manager

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Paketabgabe vorgelegt, der ab Oktober 2026 eine Steuer von zwei Euro pro zugestelltem Paket vorsieht. Die Abgabe entfällt nicht direkt auf Endkund*innen, sondern richtet sich an große Versandhändler und Online-Marktplätze mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Die Einnahmen sollen die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. In der Handelsbranche ist die Paketsteuer umstritten. Report(+) hat drei Expert*innen um eine Einschätzung gebeten.

Ein Haufen Pakete
Bild: iStock


Wie treffsicher ist die geplante Paketsteuer?

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Harald Gutschi, Sprecher der Geschäftsführung der Otto Austria Group: "Diese Steuer ist überhaupt nicht treffsicher. Es ist eine neue inflationstreibende Massensteuer, vernichtet 2.400 Arbeitsplätze in Österreich und ist ein wirtschaftliches Eigentor. Wie unsere Regierung zu einer solchen Steuerentscheidung kommen konnte, kann ich nicht nachvollziehen. Statt struktureller Reformen kommen ständig neue Steuern. Österreich hat ein Ausgabenproblem und mit der dritthöchsten Steuerquote in der OECD kein Einnahmenproblem. Diese Regierung fährt einen wirtschaftsfeindlichen Kurs und trifft wirtschaftlich falsche bzw. dumme Entscheidungen. Die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel via Gießkanne zu senken, aber die Paketsteuer als Kompensation mit enormem Verwaltungsaufwand für Staat und Unternehmungen einzuführen, ist mir als Unternehmer persönlich peinlich für die vielen fleißigen Menschen in diesem Land."

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Georg Eisenberger, Partner der Eisenberger Rechtsanwälte GmbH, Professor an der TU Graz und an der Universität Graz: "Als Umweltabgabe ist ein Pauschalbetrag von zwei Euro pro Paket wenig treffsicher. Transportweg, Emissionen, Verpackungsgröße und Materialien oder Bündelung spielen keine Rolle. Getroffen wird auch nicht der Paketverkehr insgesamt, sondern nur Versandhandel über 100 Millionen Euro Inlandsumsatz. Als Belastung großer Onlineanbieter ist sie dagegen sehr treffsicher – vielleicht zu treffsicher. Genau das macht sie unionsrechtlich heikel."

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Andrea Heumann, Geschäftsführerin Thalia Österreich: "Aus unserer Sicht verfehlt die Paketsteuer ihr Ziel. Sie knüpft pauschal an eine willkürliche Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro an und lässt umweltrelevante Kriterien wie Gewicht, Volumen oder Transportweg außer Acht. Getroffen werden europäische und heimische Händler, die hier investieren und Arbeitsplätze schaffen, während Drittstaatenplattformen die Abgabe mangels Kontrollen umgehen. Das eigentliche Problem, die Flut an Billigstpaketen aus Fernost, bleibt ungelöst."

 

Sind die juristischen Bedenken gerechtfertigt?

Harald Gutschi: "Ja. Wir haben ein Gutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei DORDA in Auftrag gegeben. Diese stuft den Entwurf des Paketsteuergesetzes als mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig ein. Der Entwurf verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weist eine Ziel-Mittel-Verfehlung beim Umweltschutz auf, hat eine problematische Ausgestaltung und verletzt auch die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit der Händler. Es gibt ein faktisches Vollzugsdefizit: Die Steuer lässt sich primär bei greifbaren Unternehmen im Inland oder der EU durchsetzen, während Händler aus Drittstaaten (z. B. Temu, Shein) real kaum kontrolliert werden können. Noch schlimmer wirken unionsrechtliche Bedenken puncto Warenverkehrsfreiheit (Art. 34 AEUV), Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV), Verbot protektionistischer Abgaben (Art. 110 AEUV) und Beihilfenverbot (Art. 107 AEUV). Selbst von Rechnungshof, Verfassungsdienst, Wirtschaftsministerium und Richtervereinigung gibt es kritische Äußerungen."

Georg Eisenberger: "Ja. Die Steuer unterscheidet zwar nicht ausdrücklich nach Herkunft. Problematisch ist aber ihre Wirkung. Nach der Hervis-Logik des Europäischen Gerichtshofs kann auch eine auf den ersten Blick neutrale Umsatzschwelle diskriminieren, wenn sie sich großteils gegen Unternehmen mit Auslandsbezug richtet. Wenn oberhalb der 100-Millionen-Grenze nahezu nur ausländische Versandhändler stehen, entsteht ein ernstes Problem mit Art. 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)."

Andrea Heumann: "Ja, die rechtlichen Bedenken sind fundiert. Die Steuer bleibt selbst bei Retouren bestehen, also auch dort, wo gar kein Umsatz verbleibt. Die willkürliche Umsatzschwelle wirft Fragen zum Gleichheitssatz auf. Dass auch das Wirtschaftsministerium europarechtliche Bedenken äußert, bestätigt diese Einschätzung."

Werden letztlich die Konsument*innen die Mehrkosten tragen?

Harald Gutschi: "Ja. Das ist das Schlimmste überhaupt. Die Kund*innen müssen für diese Unvernunft der Regierung bezahlen. Menschen am Land, die keine Alternative haben, Non-Food-Artikel stationär einzukaufen. Kranke und vulnerable Gruppen, die nicht außer Haus können. Familien, die günstige Einkaufsmöglichkeiten benötigen. Während der Corona-Pandemie hat sich ein ehemaliger Bundeskanzler noch bei mir bedankt, da wir in dieser Zeit systemrelevant waren. Jetzt sind wir die bösen Unternehmen, die bestraft gehören. In Wahrheit trifft die Politik die fleißigen Menschen in diesem Land. Seit 16 Jahren betreiben die chinesischen Onlinehändler unfaire Geschäftspraktiken, zahlen keinen Zoll, deklarieren die Mehrwertsteuer falsch. Österreich sind dadurch mehr als fünf Milliarden Euro Steuern entgangen. Nichts ist passiert seitens der Politik, nichts ist dagegen unternommen worden. Unfassbar! Jetzt sollen aber 10 bis 15 AT- und EU-Händler und 4.000 österreichische KMU-Online-Händler bestraft werden. Wenn so enkelfitte und zukunftsgerichtete Politik aussieht, dann gute Nacht, schönes Österreich!"

Georg Eisenberger: "Wahrscheinlich ja, zumindest teilweise. Die Steuer ist pro Paket kalkulierbar und soll gerade ein Preissignal setzen. Händler können sie über höhere Preise, Liefergebühren, Mindestbestellwerte oder weniger Gratisversand weitergeben. Wie viel davon bei den Kund*innen landet, hängt vom Wettbewerb ab. Bei niedrigen Margen spricht aber viel dafür, dass ein erheblicher Teil überwälzt wird." 

Andrea Heumann: "Sehr wahrscheinlich ja. Die Margen im Versandhandel sind gering, sodass den Händlern meist nichts anderes übrig bleibt, als die Abgabe weiterzugeben. Eine Paketsteuer von zwei Euro verteuert damit den Onlineeinkauf und erzeugt zusätzlichen Inflationsdruck. Den Haushalten wird Kaufkraft entzogen, was am Ende den privaten Konsum und damit die gesamte Wirtschaft schwächt."

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