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Haftung der Manager

Markus Frank, Rechtsanwalt. ''Es gilt, einfach gefährliche Gelegenheiten auszuschalten.''Wenn die gesetzlich geforderte »Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsführers« außer Acht gelassen wurde

und ein Schaden eintritt, kann das oberste Management persönlich dafür haften. »Manager sind per Gesetz dafür verantwortlich, eine geeignete Organisation im Unternehmen einzurichten, um es vor Schäden zu schützen«, erläutert Rechtsanwalt Markus Frank, der sich auf die interdisziplinäre Aufklärung von Schadensursachen bei Wirtschaftsdelikten und Vertragsverletzungen spezialisiert hat. So verlange etwa § 14 des Datenschutzgesetzes die Einrichtung eines angemessenen Systems zum Schutz von Daten. Unangenehme Folgen haben aber auch Datenpannen ohne kriminelle Absicht so wie etwa die Panne bei der deutschen Betriebskrankenkasse: Tausende BKK-Kundendaten waren durch Sorglosigkeit an einen externen Dienstleister gelangt, der dann Zahlungen für die »Unterlassung der Veröffentlichung« forderte. »Gelegenheit macht den Dieb – deshalb sollten Unternehmen alles daran setzen, gefährliche Gelegenheiten auszuschalten«, so Frank.

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