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Siegel für Nutzerfreundlichkeit

Foto: Hürden für Nutzer Gesetzlich ist der barrierefreie Zugang in Gebäuden und im Internet festgelegt. An der Umsetzung mangelt es. Foto: Hürden für Nutzer Gesetzlich ist der barrierefreie Zugang in Gebäuden und im Internet festgelegt. An der Umsetzung mangelt es. Fotos: iStock, Photo Simonis

Seit Juli vergibt die Österreichische Computer Gesellschaft ein Zertifikat für barrierefreie Websites. Ziel von »WACA« ist die Sichtbarkeit eines Themas, das Menschen ebenso wie Maschinen betrifft.

Es ist eigentlich bereits verpflichtend – trotzdem wird es kaum beachtet. Laut Bundesverfassung und Behinderten-Gleichstellungsgesetz darf niemand benachteiligt und von Informationen und Diensten im Internet ausgeschlossen werden. Auch einer EU-Direktive zufolge müssen Webseiten der öffentlichen Hand generell barrierefrei gestaltet sein. Die Direktive 2102 betrifft zudem Webseiten von öffentlichem Interesse – einen Konzertveranstalter zum Beispiel, der ein breites Publikum anspricht, oder den Handel. Ende 2016 in Kraft getreten, soll sie heuer noch in ein nationales Gesetz gegossen werden. Stufenweise bis zum Jahr 2021 gilt die Verpflichtung zur Barrierefreiheit zuerst für neue Websites, dann für bestehende Auftritte und schließlich auch für mobile Anwendungen. Der barrierefreie Zugang zu Webseiten basiert auf den »Web Content Accessibility Guidelines« (WCAG), die vom Standardisierungsgremium World Wide Web Consortium (W3C) festgelegt worden sind.

Werner Rosenberger von der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) sensibilisiert zu diesem Thema, das doch mehr Menschen anspricht als lediglich Personen mit Behinderungen. »Eine barrierefreie Gestaltung führt auch zu einer besseren wirtschaftlichen Performance. Von kürzeren Ladezeiten und einer generell besseren Lesbarkeit und Nutzerfreundlichkeit von Webseiten profitieren Unternehmen ebenso wie Konsumenten«, ist er überzeugt. Rosenberger ist Projektleiter von WACA, einem im Juli ins Leben gerufene Gütesiegel für barrierefreie Websites. Das »Web Accessibility Certificate Austria« wurde von der OCG in Kooperation mit der Universität Linz, der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, der Unternehmensberatung myAbility, dem Verein Accessible Media sowie den Digital-Agenturen gugler brand & digital, web-tech coaching, Wienfluss und Zensations entwickelt. Es ist eine bunte Runde an Experten und Wissenschaftern, die sich eines zum Ziel gemacht hat: das Engagement von Unternehmen für Barrierefreiheit weithin sichtbar zu machen.

Vorreiter Rewe

Die Initiative für das Zertifikat wurde bereits 2016 in einem Arbeitskreis der OCG gestartet. Im Sommer 2018 wurden in einem Pilotprojekt die ersten WACA-Zertifizierungen mit dem Lebensmittelkonzern Rewe International abgeschlossen. Anfang Juni hat die OCG die Zertifikate feierlich übergeben – der Schuss für den Marktstart war abgegeben.

Laut den WCAG-Richtlinien müssen barrierefreie Websites nach vier Prinzipien gestaltet sein: wahrnehmbar, bedien­bar, verständlich und robust. Die einfachste Möglichkeit etwa ist es, auf optische Merkmale wie Schriftgröße, -farbe und ausreichende farbliche Kontraste zu achten.

Zielgruppe IoT

Der soziale Aspekt steht neben der gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen und Organisationen im Fokus. Im Hintergrund kristallisiert sich aber eine weitere Nutzergruppe heraus: Maschinen. Blinden ähnlich, die auf Screen-Reader und logisch strukturierte Webseiten angewiesen sind, finden sich auch Web-Crawler von Suchmaschinen auf sauber umgesetzten Seiten wesentlich besser zurecht. Gibt es Menüleisten, brauchen Screen-Reader ebenso wie automatisierte Codes korrekte Reihenfolgen und einen fehlerfrei programmierten Untergrund. »Wenn man den Vergleich ziehen möchte, ist eine Google-Suchmaschine beim Scannen einer Webseite ebenfalls blind. Wurde ein Bild nicht mit einem alternativen Text hinterlegt, kann die Maschine wenig damit anfangen. Das wird auch bei IoT-Anwendungen immer wichtiger«, erklärt Werner Rosenberger. Unternehmen werden dazu bereits hellhörig, beobachtet er. Ähnlich wie die Umstellung auf Responsive Webdesign, die einer Welle gleich die Internetlandschaft vor wenigen Jahren umgekrempelt hatte, erwartet der Medienexperte nun eine Phase des Umbaus auf Barrierefreiheit. Die großen Plattformen wie Wordpress oder Joomla würden immer breiter auf den WCAG-Standard setzen. Doch für ein rundes Ergebnis der in der Regel modularen, aus hunderten Plugins zusammengesetzten Seiten ist derzeit noch das Feintuning von Webdesignern und Technikern gefragt.

Bild oben: Werner Rosenberger, OCG: »Neben der technischen Umsetzung einer barrierefreien Website sollten auch die Redakteure für die Content-Erstellung entsprechend geschult werden.«

Die OCG staffelt die Kosten des ­WACA-Zertifikats nach Komplexität und Größe einer Website oder des Service wie beispielsweise eines Webshops. Je nach Aufwand beträgt dies 800 bis 3.500 Euro. Einreicher und Auditor gemeinsam definieren die inhaltliche und technische Tiefe – wie viele Templates etwa zum Einsatz kommen. Ein unabhängiger Auditor prüft dann eigenständig anhand von Stichproben. Nach erfolgreichem Audit wird das Zertifikat in den Abstufungen Gold, Silber oder Bronze für zwei Jahre vergeben.

Rosenberger betont: Menschen mit Einschränkungen, die eine für sie gut brauchbare Website entdeckt haben, sind loyale, treue Nutzer. Die Auszeichnung bietet auch einen Image-Vorteil und letztlich hat jeder Internetnutzer etwas davon: Barrierefreie Websites sind bedienungsfreundlicher und ermöglichen ein angenehmeres Arbeiten.


Was ist Barrierefreiheit?

Web Accessibility bedeutet Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung. Webseiten müssen auch für User mit verschiedensten Sinnesbehinderungen lesbar, bedienbar und verständlich sein und technisch robust genug, um auch mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien zu funktionieren.

Gesetzliche Verpflichtung: Für Websites, Webdokumente und Apps der öffentlichen Hand besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit, laut EU- und nationalen Vorgaben, in Österreich laut »EU-Richtlinie 2102« über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und das eGovernment Gesetz. Für Unternehmenswebsites gilt in Österreich ein Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung. Diese können laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz ein Schlichtungsverfahren beantragen und auch Schadenersatz einklagen, wenn sie Services im Internet nicht in Anspruch nehmen können. Erfüllt werden sollen jeweils die aktuell gültigen »Web Content Accessibility Guidelines«, Stufe AA.

Weitere Informationen unter:
www.waca.at

Last modified onFreitag, 02 November 2018 09:53
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