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Neue Normen für ­Fensterhersteller

Die »CE-Kennzeichnungspflicht« in der EU gilt ab sofort auch für Fenster und Außentüren. Damit müssen alle Hersteller in Zukunft festgelegte Normen in Bereichen wie Widerstandsfähigkeit, Schallschutz oder Luftdurchlässigkeit erfüllen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 30.000 Euro.

»Konsumenten erhalten damit die Gewährleistung, dass das Produkt den EU-Richtlinien entspricht und können so besser vergleichen«, erklärt Dieter Manz, Geschäftsführer des Fensterproduzenten Stabil. Das steirische Unternehmen erfüllt die Vorgaben laut Manz bereits seit 2008.
Bisher galten in allen Ländern der Europäischen Freihandelszone nationale Normen, die sehr stark voneinander abwichen. »Mit dem CE-Zeichen erklären alle Hersteller künftig eigenverantwortlich, dass ihre Produkte den festgelegten Anforderungen genügen«, sagt Manz. Im Detail kümmert sich die neue EU-Norm um Widerstandsfähigkeit gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Stoßfestigkeit, gefährliche Substanzen, Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen, Schallschutz, Wärmedurchgangskoeffizient, Luftdurchlässigkeit.
Jeder Hersteller ist verpflichtet, seine Produkte von einem zertifizierten Institut prüfen zu lassen. Überwacht wird die Kennzeichnungspflicht von der jeweiligen Marktaufsichtsbehörde.

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