Saturday, December 13, 2025

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ESG-Reporting: Schritt für Schritt zum nachhaltigen Erfolg – Teil 2


CSRD, ESRS, CBAM – Nachhaltigkeitsbegriffe schnell erklärt.
Nachhaltigkeit wird immer mehr Teil der Führungsarbeit. Daher lohnt ein Blick auf die wichtigsten Begriffe.

Wie in jeder Fachdisziplin gibt es auch im Nachhaltigkeitsbereich ein umfangreiches Vokabular. Da ich in der Praxis mit Führungskräften oft erlebe, dass der eine oder andere Begriff nicht bekannt ist, finden Sie hier eine Übersicht der momentan am meisten genutzten Wörter und Abkürzungen.

CBAM (Carbon Boarder Adjust Mechanism)

Bereits gültiges Emissionssystem um Importe aus Drittländern mit niedrigeren Umweltstandards bzgl. CO2 Ausstoß mit europäischen Produkten gleichzusetzen. Derzeit muss nur berechnet werden, ab 2026 sind bei Importen ab 150 Euro entsprechende CO2-Abgaben abzuführen.

CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint)

Wird durch das Erfassen und Berechnen der Treibhausgasemissionen ermittelt. Kann für Unternehmen (Corporate Carbon Footprint = CCF), für Produkte (Product Carbon Footprint = PCF) oder auch für Projekte ermittelt werden. Die verschiedenen Treibhausgase (CO2, Methan, usw.) werden in die Einheit CO2e (CO2-Äquivalent) umgerechnet.

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Europäisches Lieferkettengesetz um die Auswirkungen von unternehmerischen Handlungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang der Lieferkette zu überprüfen, Vorsorgemaßnahmen zu treffen und bei schwerwiegenden Verstößen Abhilfe zu schaffen. Das Gesetz wurde im EU-Trilog-Verfahren 2024 beschlossen und muss nun in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden (voraussichtlich 2. Halbjahr 2026).

CSR (Corporate Social Responsibility)

Beschreibt die unternehmerische Nachhaltigkeit – also die Gleichwertigkeit der Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales, sowie die Verbindung zu den Anspruchsgruppen (Stakeholdern).

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. 25 Mio. Euro Bilanzsumme. Die Berichterstattung hat gemäß dem ESRS zu erfolgen.

ESG (Environmental – Social – Governmental)

Mittlerweile etablierte Abkürzung für unternehmerische Nachhaltigkeitsaktivitäten. E steht für Environment, also Umweltbelange, wie CO2 Fußabdruck, Wasserverbrauch oder Abfallmanagement. S steht für Social, also soziale Nachhaltigkeitsaspekte, wie Diversität, Inklusion oder Arbeitsnormen. G ist die Abkürzung für Governance, also wie die Unternehmensführung erfolgt, um Nachhaltigkeit umzusetzen. Beispielsweise, wie werden Risiken evaluiert? Oder wie sieht die Vergütungsstruktur aus um entsprechende Lenkungswirkung für mehr Nachhaltigkeit zu gewährleisten?

ESG Data Hub

Plattform der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) um zentral Nachhaltigkeitsinformationen für unterschiedliche Banken bereitzustellen. Kann von jedem Unternehmen kostenlos benutzt werden.

ESRS (European Sustainability Reporting Standard)

Europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandard nach dem Unternehmen, die unter die CSRD fallen, berichten müssen. Ist aufgeteilt in einen generellen Teil, Umwelt- und Sozialbelange, sowie einen Governance-Abschnitt. Begonnen wird der ESRS immer mit der Wesentlichkeitsanalyse, um festzustellen, zu welchen Punkten umfassend berichtet werden muss.

ETS (Emission Trading Scheme)

EU-Emissionshandelssystem für Treibhausgas-Verschmutzungsrechte. 40 % der europäischen Emissionen von energieintensiven Industrien (zB Energieerzeugung, Zement, Stahl) sind von dem System erfasst. Es wird sukzessiv auf weitere Sektoren ausgeweitet. Das eingenommene Geld kommt den EU-Ländern, Unternehmen und Bürger*innen wieder als Förderung der Klimatransformation zugute.

Green Deal

Europäische Strategie, um den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und mehr Klima- und Umweltschutz zu erreichen. Damit sollen auch bis zum Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden.

Greenwashing

Trifft zu, wenn Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen als umweltfreundlich, klimaschonend oder dergleichen beworben werden, obwohl die Aussagen irreführend oder übertrieben sind. Um Greenwashing zu unterbinden, wurde u.a. die EU Green Claims Directive beschlossen, die ab 2026 gilt.

Klimaneutral

Bezeichnet das Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken. Derzeit werden täglich etwa 100 Millionen Tonnen CO2e ausgestoßen, daher muss als erster Schritt die massive Reduktion des Ausstoßes erfolgen. Um Netto-Null-Emissionen (auch net-zero genannt) zu erreichen, müssen die verbleibenden Treibhausgasemissionen durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden. Die erfolgt hauptsächlich über natürliche Systeme (Wälder, Moore, Böden, Mangroven), da technische Lösungen nur einen kleinen Teil der Emissionen aufnehmen können.

Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)

Steht im Gegensatz zum linearen Wirtschaftsmodell, welches auf Verschwendung aufbaut. In der Kreislaufwirtschaft werden Produkte und Dienstleistungen bereits so entwickelt, dass die möglichst lange geteilt, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und schlussendlich recycelt werden können. Dadurch kann der Ressourcenverbrauch und die Importabhängigkeit reduziert sowie der Umweltschutz verbessert werden.

Netto-Null (Net-Zero)

Siehe dazu im Abschnitt Klimaneutral

Science-Based Targets / Science Based Targets Initiative

Dabei handelt es sich um wissenschaftsbasierte Klimaziele, die gesetzt werden um beispielsweise nicht mehr Emissionen auszustoßen als laut Pariser Klimaabkommen als Ziel festgelegt wurden (1,5 Grad Erderwärmung). Die Science Based Targets Initiative (SBTi) ist eine Organisation, die Unternehmen bei der Zielsetzung und Überwachung von solchen Emissionszielen unterstützt.

Scope 1 – 3

Dabei handelt es sich um Begriffe aus der Treibhausgasbilanzierung gemäß THG Protokoll. Die Treibhausgasemissionen im Unternehmen werden in verschiedene Bereiche (Scopes) eingeteilt. Scope 1 beschreibt die Emissionen, die im Betrieb anfallen (aus Verbrennung, Prozessemissionen oder Leckagen). Scope 2 definiert die Emissionen, die aus dem Bezug von Energie (Strom, Wärme, Kühlung, Dampf) entstehen, aber deren Erzeugung durch Dritte erfolgt. Und in Scope 3 werden einerseits die Emissionen der vorgelagerten Prozesskette (upstream) betrachtet. Das beinhaltet u.a. Emissionen aus der Rohmaterialherstellung, Transport, die Mobilität von Mitarbeitenden oder Geschäftsreisen. Im Scope 3 der nachgelagerten Prozesskette (downstream) werden beispielsweise die Emissionen durch die Verwendung der Produkte oder deren Entsorgung analysiert. Insgesamt gibt es 15 Scope 3 Kategorien.

SDGs (Sustainable Development Goals = Nachhaltige Entwicklungsziele)

Die Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen traten 2015 in Kraft und gelten bis 2030. In 17 Zielen, mit 169 Unterzielen, sollen signifikante Verbesserungen für die globale Gesellschaft erreicht werden. Immer mehr Unternehmen analysieren ihren Beitrag zu den SDGs und kommunizieren die Verbesserung.

Stakeholder

Dabei handelt es sich um die Anspruchsgruppen von Unternehmen. Also diejenigen Gruppen von Menschen, die Einfluss auf das Unternehmen haben bzw. von diesem beeinflusst werden. Das reicht von den Mitarbeitenden, über die Anteilseigner*innen und Investor*innen, bis hin zu Städten und Gemeinden oder NGOs.

THG Protokoll (GHG Protocol)

Der GHG Protocol Standard ist ein weltweit etablierter Standard zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen. Analog dazu wurde die ISO 14067 Reihe entwickelt.

Taxonomie-Verordnung

Eine EU Regelung, die definiert, welche wirtschaftliche Tätigkeiten und Investitionen als nachhaltig gelten und zu den sechs Umweltziele der EU beitragen. Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung ist jährlich zu berichten, ob und in welcher Höhe im Bereich Umsatz, Investitionen (Capex) und operative Ausgaben (Opex) solche Aktivitäten erfolgen.

Umweltziele der EU

Im Bereich Umweltschutz wurden für die EU-Taxononomie sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.

Wesentlichkeitsanalyse

Ist der wichtigste Schritt zu Beginn der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei wird evaluiert, wer die relevanten Stakeholder und Themen sind und wo wesentliche Auswirkungen, Risiken, aber auch Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) entstehen. Bis dato wurde häufig nur die einfache Wesentlichkeitsbetrachtung (Outside In – Financial Materiality) durchgeführt. Diese betrachtete den Einfluss der jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen. Im Rahmen des ESRS wurde das Vorgehen auf die doppelte Wesentlichkeit erweitert. Dabei müssen neben der Outside In-Perspektive nun auch die Inside Out-Aspekte (Impact Materiality) analysiert werden. Dabei geht es um die Betrachtung der Aktivitäten des Unternehmens und wie sich diese auf die Außenwelt (Umfeld, Gesellschaft, Mensch, Umwelt) auswirken.

Nach der Einführung in das Thema Nachhaltigkeit und die wichtigsten Begriffe geht es im dritten Teil dieser REPORT Serie, welche Prozesse betrachtet werden und wie eine erste Bestandsanalyse erfolgt.

Hier geht es zu Teil 1 und Teil 2 und Teil 3 und Teil 4 und Teil 5 und Teil 6 und Teil 7 der Serie.

Bild: iStock

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