Freitag, April 19, 2024
Hitze-App für die Baustelle
Renate Anderl, AK, Josef Muchitsch, GBH, und Agnes Zauner, Global 2000, bei der Vorstellung der neuen Hitze-App.

Laut dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) gibt es ab 32,5 Grad Celsius die Möglichkeit, auf Baustellen Hitzefrei zu gewähren. Als Richtwert dienen Daten der nächstgelegenen Messstelle der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG). Bis dato hatten dazu nur die Arbeitgeber*innen Zugang, das gehört mit der neuen Hitze-App der Vergangenheit an.  

Ab 32,5 Grad im Schatten können Arbeitgeber*innen »Hitzefrei« geben, Rechtsanspruch gibt es keinen. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiter*innen. Diese 60 Prozent plus 30 Prozent Lohnnebenkosten werden dem*der Arbeitgeber*in zur Gänze von der BUAK refundiert. Im Rekordsommer 2019 gab es im Juni und Juli 18 Hitzetage über 32,5 Grad Celsius. In Folge dessen wurden von 4.689 Firmen 107.138 Schlechtwetterstunden für insgesamt 34.682 Arbeitnehmer*innen eingereicht.
Aufgrund des Klimawandels ist davon auszugehen, dass die Hitzetage in Zukunft noch zunehmen werden. Da bislang lediglich die Arbeitgeber*innen Zugang zu den ZAMG-Daten hatten, hat die Gewerkschaft Bau-Holz beschlossen, gemeinsam mit der Arbeiterkammer und Global 2000 eine App zu entwickeln, die über eine Schnittstelle zur nächstgelegenen ZAMG-Messstelle die jeweils aktuellen Wetterdaten für jeden zugänglich macht. »Damit wissen alle Beschäftigten, ob die Möglichkeit auf ›Hitzefrei‹ besteht«, erklärt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch und fordert, dass sich die Arbeitswelt an die neuen Realitäten des Klimawandels anpassen müsse. Da die 32,5 Grad Celsius meist erst zu Mittag oder am Nachmittag erreicht werden, haben die Bauarbeiter*innen zu diesem Zeitpunkt bereits bis zu acht Stunden lang gearbeitet. »Deshalb geht es in Summe um wenige Stunden, welche pro Jahr Hitzefrei anfallen, nicht um Tage«, so Muchitsch. Finanziert wurde das Projekt über den Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammer. 

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