Sonntag, Dezember 08, 2024
Stärkung der regionalen Auftragsvergabe

Seit 2016 setzt die Initiative „Faire Vergaben“ alles daran, Schwerpunkte zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Bundesvergabegesetz zu verankern. Zwar ist das Bestbieter bei öffentlichen Vergaben heute stark verankert, dennoch fordern die Bausozialpartner von öffentlichen Auftraggebern, diese und weitere Möglichkeiten noch intensiver zu nutzen.

Die Bausozialpartner ziehen beim fairen Vergaben und im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping weiterhin an einem Strang. Das Bestbieter- bzw. Bestangebotsprinzip ist im Bundesvergabegesetz 2018 nach wie vor verankert. Insbesondere Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1 Million Euro dürfen weiterhin nicht nur über den vergeben werden. „Auch in Zeiten der Hochkonjunktur müssen wir darauf achten, dass Aufträge der öffentlichen Hand nicht an Dumpingfirmen aus dem Ausland vergeben werden. Die öffentlichen Auftraggeber stehen in der Verantwortung, auch Zuschlagskriterien vorzusehen, die zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und zum Verbleib einer größtmöglichen Wertschöpfung in Österreich beitragen. Ein gewichtiges Zuschlagskriterien ist dazu der Einsatz von Eigenpersonal“, erklärt Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz.

Für Irene Wedl-Kogler, Bundesinnung Bauhilfsgewerbe, ist die sorgfältige Prüfung der Angebotspreise ein wichtiger Schritt zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping. "Dafür würde eine vertiefte Angebotsprüfung von Vorteil sein. Das zwingende Verwenden der standardisierten Leistungsbeschreibungen bzw. die Normenbindung erleichtert es, die gewünschten Leistungen seriös anzubieten und auch vergleichbar zu machen. Zur Beurteilung könnten ergänzend der Bauleitfaden des Rechnungshofes herangezogen werden. Auch seitens der Initiative haben wir gemeinsam mit dem Gemeindebund einen eigenen Leitfaden für Gemeinden aufgelegt.“

Unterstützung bekommen die Sozialpartner von den Bundesländern. Im Burgenland etwa werden bereits alle Möglichkeiten des Bundesvergabegesetzes voll ausgeschöpft, um gemeinsam mit der heimischen Wirtschaft im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping richtige und wichtige Maßnahmen zu setzen. „Ich möchte keine Fälle von Lohn- und Sozialdumping auf öffentlichen Baustellen im Burgenland haben. Aber die Machenschaften und Tricks der schwarzen Schafe werden immer unverschämter. Umso wichtiges ist es deshalb, dass wir bereits beim Vergabeverfahren sämtliche Register ziehen, um Lohn- und Sozialdumping einen Riegel vorzuschieben. Ich werde an alle Landeshauptleute in allen Bundesländern appellieren, hier alle Möglichkeiten zu nutzen und gemeinsam für faire öffentliche Aufträge zu sorgen. Wir werden dieses Thema auch bei einer der nächsten LH-Konferenzen behandeln und diskutieren", kündigt Landeshauptmann Hans Niessl an.

Hintergrundinfos und Empfehlungen der Bausozialpartner

- Empfohlen werden Zuschlagskriterien zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, wie z. B. den Eigenpersonal-Anteil hoch zu bewerten.

- Ab 1. März 2019 sind die Auftraggeber verpflichtet, bei Bauaufträgen über 100.000 Euro sämtliche Auftragnehmer inklusive Subunternehmer an die bei der BUAK eingerichtete Baustellendatenbank zu melden. Damit wird ein Radar über die österreichischen Baustellen gelegt, mit dem durch diese Meldungen die Kontrollbehörden „auf Knopfdruck” Informationen erhalten, welche Firma wo und wann im Einsatz ist.

- Zusätzlich sind die Auftraggeber zur sorgfältigen Prüfung der Angebotspreise verpflichtet. Auch hier empfiehlt „Faire Vergaben“ unverbindlich, bestehende „Hilfsmittel“ zur Unterstützung bei der Prüfung von fairen Angebotspreisen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping zu nutzen. Das wäre zum Beispiel der vom Rechnungshof erstellte Bauleitfaden.

- Keine Zuschlagskriterien – sprich Bonuspunkte – bei Verkürzung von Bauzeiten

- Keine Zuschlagskriterien bei der Verlängerung der Gewährleistungsfrist

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