Das neue Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist beschlossen. Die zentralen Punkte: bessere Durchsetzbarkeit im Ausland und eine Auftraggeberhaftung.
Beschäftigte ausländischer Unternehmen müssen nach österreichischem Kollektivvertrag bezahlt werden, wenn sie vorübergehend in Österreich arbeiten, und auch Anspruch auf die gleichen Ruhezeiten und Urlaubsansprüche haben wie ArbeitnehmerInnen heimischer Betriebe. Die Durchsetzbarkeit gegenüber ausländischen Unternehmen war bislang aber schwierig. Das soll sich künftig durch eine bessere Kooperation mit den Behörden der anderen EU-Länder ändern. Der Nationalrat hat grünes Licht für die Einrichtung eines EU-weiten elektronischen Behördenkooperationssystems (IMI) gegeben. Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie zur Durchsetzung der EU-Entsenderechtlinie um. Außerdem sind verschiedene begleitende gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wie etwa eine Auftraggeberhaftung im Baubereich vorgesehen. Erstmals werden die Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping außerdem in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Im Gegenzug sollen bürokratische Erleichterungen seriöse ausländische Unternehmen entlasten.
Die neue Auftraggeberhaftung im Baubereich gilt für Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger ArbeitnehmerInnen. Die Haftung kann auch private Bauherren treffen, wenn offensichtlich ist, dass die vereinbarte Leistung nur durch Unterentlohnung zu erbringen ist. Beschlossen wurde das Gesetz von SPÖ, ÖVP, Grünen und Team Stronach. Die Grünen fordern zudem eine Aufstockung der Finanzpolizei, FPÖ und Grüne eine Ausweitung des Bestbieterprinzips. Dem kann auch die SPÖ einiges abgewinnen, die bei der Ausschreibung von Verkehrsdienstleistungen gerne soziale Kriterien berücksichtigen würde.