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Private Nutzung von Handys & Co.: Was ist am Arbeitsplatz erlaubt?



Das Smartphone ist mittlerweile ein ständiger Begleiter in allen Lebenslagen geworden. Klar also, dass viele Menschen ihr Handy auch am Arbeitsplatz nutzen. Doch in welchem Umfang ist das private Telefonieren und Chatten erlaubt? Und wie sieht es aus mit der Nutzung des Firmen-WLAN und des betriebseigenen Telefons? Im folgenden Beitrag gibt es dazu praxisnahe und rechtmäßige Antworten.

Verbot für private Smartphones und Tablets?

Laut aktuellen Umfragen sind sich die meisten österreichischen Arbeitgeber einig: Solange die Arbeit zur Zufriedenheit erledigt wird, stehen die Chefs einer privaten Nutzung von Smartphones und Tablets tolerant gegenüber. Wer also zum Beispiel regelmäßig auf Casinoseiten wie dieser hier unterwegs ist, kann seine Spielzüge und Einsätze auch von der Arbeit aus kontrollieren. Auch andere Online-Spiele, bei denen eine regelmäßige Kontrolle des Spielablaufs wichtig ist, dürfen die meisten Arbeitnehmer ohne Beanstandung aus der Chefetage nutzen. Dasselbe gilt für private Kontakte per Kurznachricht oder im persönlichen Gespräch. Nur ein geringer Anteil an Arbeitgebern spricht sich ganz eindeutig für ein Verbot dieser privaten Aktivitäten am Arbeitsplatz aus. Der größte Teil erlaubt die Nutzung ohne Einschränkung – natürlich nur unter der Bedingung, dass die Qualität der Arbeit nicht darunter leidet.

Doch was ist, wenn ein Arbeitgeber die Nutzung der privaten Geräte komplett verbietet? Ist das rechtlich erlaubt?

Laut Arbeitsvertrag sind Mitarbeiter dazu verpflichtet, ihre Arbeitskraft im vollen Umfang dem Unternehmen und ihrem zugeteilten Aufgabenbereich zu widmen. Ein Arbeitnehmer darf also die Nutzung privater Geräte nicht nur einschränken, sondern auch komplett verbieten. Als Ausnahme gelten nur sehr dringende Telefonate oder Nachrichten. Diese Regelung muss also nicht noch einmal ausdrücklich im Vertrag verankert werden. Allerdings empfehlen Experten für Arbeitsrecht eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, sofern das Unternehmen einen Betriebsrat hat.

Beachtet ein Arbeitnehmer dieses Verbot nicht, kann das wie bei anderen Verstößen gegen betriebliche Anweisungen unangenehme Konsequenzen haben. Nach einer oder mehreren Verwarnungen kann es im schlimmsten Fall zu einer Kündigung kommen.

Nutzung von privaten Handys: Welche Regeln sind sinnvoll?

Wenn der Arbeitnehmer die Nutzung von privaten Handys am Arbeitsplatz erlaubt, sollte man sich als Arbeitnehmer dennoch an ein paar Regeln halten. So lassen sich eventuelle Unstimmigkeiten mit dem Chef oder den Kollegen vermeiden.

  • Der gelegentliche Blick aufs private Handy gehört mittlerweile zum Standard. Wer allerdings sein Telefon nicht mehr aus den Augen lassen kann, muss sich über negative Reaktionen nicht wundern. Denn was für ein Eindruck entsteht bei den Kollegen? Die Aufmerksamkeit ist nie ganz auf die Arbeit oder den Inhalt des Gesprächs gerichtet – besonders bei wichtigen Angelegenheiten ein No-Go. Doch nicht nur das menschliche Miteinander ist beim ständigen Starren auf das Handy getrübt. Auch die Produktivität und damit die Qualität der Arbeitsleistung leidet.
  • In den meisten Büros arbeiten mehrere Menschen. Selbst wenn sich nur zwei Kollegen ein Büro teilen – die Handygeräusche des anderen können ziemlich nervig ausfallen, gerade bei Aufgaben, welche die volle Konzentration erfordern. Daher gilt: Das Handy oder andere Geräte auf den lautlosen Modus oder Vibrationsalarm stellen. Das schont nicht nur die Nerven, sondern auch die Arbeitsatmosphäre.
  • Ebenso nervig sind lange private Gespräche über belanglose Kleinigkeiten. Ob es zum Abendessen Spaghetti Bolognese oder lieber Carbonara geben soll, wer am Abend noch den Rasen mäht oder wie lange der Strudel im Ofen bleiben muss… Ein Austausch an Informationen, der für die Kollegen wenig bis keinen Unterhaltungswert hat. Also: Privatgespräche auf das Wichtigste beschränken, und wenn es nicht anders geht, den Raum verlassen.
  • Auch im Umgang mit privaten Aktivitäten am Arbeitsplatz kommt es auf das richtige Maß an Höflichkeit und Respekt an. Wer ein längeres Gespräch plant oder in naher Zukunft einige wichtige private Angelegenheiten vom Büro aus regeln muss, sollte dies vorab ankündigen. Das zeugt von einem Bewusstsein für Fairness und die Interessen des Betriebs.

Betriebseigenes WLAN und Telefon maßvoll nutzen

Das private Telefonieren vom Firmentelefon ist in den meisten Fällen nur dann gestattet, wenn es um wirklich wichtige Angelegenheiten geht, die sich nicht außerhalb der Arbeitszeit klären lassen. Dazu kann zum Beispiel der Anruf bei einem Arzt gehören oder auch die Frage, wer das Kind bei Krankheit von der Schule abholen und betreuen kann. Das gilt ebenso für das private Surfen im Internet über das betriebseigene WLAN. Dazu gehört auch das Online-Shopping, das wie in diesem Beitrag beschrieben in den letzten Jahren immens zugenommen hat. Auch hier kommt es auf eine maßvolle Nutzung an, um die betrieblichen Verpflichtungen nicht zu vernachlässigen.

In manchen Betrieben gibt es ein internes Verbot, private E-Mails auf dem Firmenrechner zu schreiben. Dann bleibt den Mitarbeitern nichts anderes übrig, als diese Tätigkeit entweder auf dem privaten Handy zu erledigen oder in die Freizeit zu verschieben. Besteht dieses Verbot nicht, sollte man auch beim Schreiben von Mails ein gewisses Maß nicht überschreiten. Doch sowohl für private als auch für dienstliche E-Mails gilt die Einhaltung der Privatsphäre. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber erst nach ausdrücklicher Einwilligung seines Mitarbeiters befugt ist, den Inhalt der Nachrichten einzusehen.

Fotos: istock.com/shapecharge, momcilog

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