Thursday, April 02, 2026

Mehrwert für Manager

Ticker

Digitale Inhalte – Rechte und Pflichten

Mit der Digitalen-Inhalte-Richtlinie sollen Verbraucher*innen einen besseren Zugang zu digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen erhalten und diese auch leichter Unternehmen bereitstellen können. Dazu sind einige rechtliche Punkte zu beachten.
Ein Kommentar von Rechtsanwältin Katharina Bisset.


Mit der »Richtlinie 2019/770/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen« (DI-RL), der Digitalen-Inhalte-Richtlinie, kommen viele rechtliche Neuigkeiten zu digitalen Inhalten und Dienstleitungen sowie Verbraucherschutz aus der Feder der EU. In Österreich wird dies im neuen Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) umgesetzt. Das VGG ist auf alle Verträge anwendbar, die ab 1. Jänner 2022 abgeschlossen werden.

Worum geht es?

Die Richtlinie ist auf Kaufverträge (entgeltlich) zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) anwendbar. Das Entgelt kann aber auch in Daten bestehen (»Zahlen mit Daten«). In der Richtlinie geht es um die Verpflichtung der Anbieter in Zusammenhang mit: Bereitstellung, Vertragserfüllung, Gewährleistung und Leistungsänderungen.

Digitale Inhalte sind Apps, Social Media, Streaming, aber auch der Kauf von E-Books, Musik und vieles mehr. Zu Dienstleistungen gehören also auch die Bereitstellung von Daten, und das Verarbeiten von Daten, die der Verbraucher hochgeladen oder erstellt hat.

Bereitstellung und Gewährleistung

Leistungen müssen Verbraucher*innen im Zweifel unverzüglich – das heißt, ohne dass der Anbieter etwas tun muss – zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden. Insbesondere im Bereich Gewährleistung gegenüber Verbraucher*innen wurde viel aktualisiert. Der oft erwähnte Satz: »Software ist nie perfekt« ist damit Geschichte. Die Fristen laufen, wie man sie kennt, einerseits für zwei Jahre bei einmaliger Bereitstellung, oder über die gesamte Vertragslaufzeit bei dauerhafter Bereitstellung (zum Beispiel bei dem Modell »Software-as-a-Service (SaaS)«).

Vertragsmäßigkeit und Anforderungen

Wichtig ist, zu fragen, was (1) vereinbart war und (2) vernünftigerweise erwartet werden kann – etwa hinsichtlich Kompatibilität oder Funktionalitäten. Auch eine unsachgemäße Integration kann eine Vertragswidrigkeit sein. Über Abweichungen muss informiert und diese müssen von den Konsument*innen ausdrücklich akzeptiert werden. In der Praxis kann das bedeuten, dass sich Checkboxen vervielfältigen werden.

Update-Pflicht

Darüber hinaus gibt es eine Update-Pflicht, die für die Praxis noch viele Fragen offenlässt. So gibt es diese auch bei einmaligen Lieferungen, solange dies von Verbraucher*innen vernünftigerweise erwartet werden kann – dieser Punkt ist nicht im Detail ausformuliert – oder bei fortlaufenden Verträgen für die Vertragsdauer. Unternehmer dürfen grundsätzlich Änderungen vornehmen, wenn der Vertrag es gestattet, es einen triftigen Grund gibt, der*die Verbraucher*in informiert wird – bei wesentlichen Änderungen im Voraus zum Beispiel per E-Mail – und keine Kosten entstehen.

Fazit

Unternehmer*innen, die digitale Inhalte und Dienstleistungen gegenüber Verbraucher*innen anbieten, sollten insbesondere die AGB nochmals prüfen. Sie sollten die Leistungsbeschreibung durchdenken – ob es Punkte gibt, über die man Verbraucher*innen gesondert informieren muss oder die zustimmungspflichtig sind.

×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

One to rule them all: Eine Cybersecurity-Plattform...
Nachhaltige Architektur, die mehr will!

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.report.at/

Firmen | News

Vertiv
31 March 2026
Firmen | News
Das Vertiv™ CoolPhase Wall wurde für den 24/7-Betrieb in kritischen Rechenumgebungen entwickelt und bietet einen um bis zu 60 % höheren Luftstrom als herkömmliche Komfortkühlung Vertiv, ein weltweit führender Anbieter für kritische digitale Infrastru...
Vertiv
27 March 2026
Firmen | News
Die Transaktion soll Kunden mehr Wahlmöglichkeiten entlang der gesamten thermischen Kette bieten, um Strombedarf und Energieeffizienz von KI-fähigen Rechenzentren zu optimieren Vertiv, ein weltweit führender Anbieter für kritische digitale Infrastruk...
Vertiv
26 March 2026
Firmen | News
Neue und erweiterte Produktionsstätten in Nord- und Südamerika sollen Anwendungen mit hoher Dichte durch Lösungen unterstützen, die eine schnelle Bereitstellung und skalierbare Infrastruktur ermöglichen. Vertiv (NYSE: VRT), ein weltweit führender Anb...
LANCOM Systems
25 March 2026
Firmen | News
Beim Professional User Rating IT Operations von techconsult bewerten IT-Verantwortliche Anbieter und Lösungen im Bereich Network Management und Monitoring. LANCOM Systems sichert sich 2026 erneut die Spitzenposition. Mit hervorragenden Bewertungen au...

Neue Blog Beiträge

30 March 2026
USA: Zwischenrufe aus Übersee
Europa
Politik
Was sagt man einem New Yorker Banker, der sich wundert, warum sein Frankfurter Pendant nur noch über Förderprogramme redet? Man zeigt ihm zwei Tabellen: 2008 lag das EU-BIP laut Weltbank bei 16,2 Billionen US-Dollar, die USA standen bei 14,7.  H...
25 March 2026
Architektur, Bauen & Wohnen
Politik
Die aktuelle Diskussion rund um die Förderung des Heizkesseltauschs greift zu kurz, wenn sie isoliert betrachtet wird. Ein neuer Heizkessel allein macht ein Gebäude noch nicht energieeffizient.  Wirklich wirksam wird ein Kesseltausch nur da...
20 March 2026
Architektur, Bauen & Wohnen
Unsere Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Aufträge schwanken, Kosten steigen. Viele Betriebe und Beschäftigte spüren den Druck. Gerade in solchen Zeiten zeigt sich, wie wichtig unsere funktionierende Sozialpartnerschaft ist.  Die...