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Das COVID-19-Virus ist eine ernsthafte Herausforderung für uns alle. Die Folgen der Krise werden jeden Tag sichtbarer, nicht nur für die einzelnen Menschen, sondern auch für die Wirtschaft als gesamtes. Es droht eine gravierende Beeinträchtigung der konjunkturellen Entwicklung in Österreich. Dieser wollen wir mit den Mitteln des Vergabewesens entgegentreten. Ein Kommentar von Stephan Heid, Heid und Partner Rechtsanwälte (www.heid-partner.at).
Mit der Nutzung der COVID-19-Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Normalarbeitszeit und Kosten für Arbeitnehmergehälter zunächst für 3 Monate senken und somit an die Corona-bedingt veränderte Auftrags- und Ertragslage anpassen. Sollte die Krise länger dauern, ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate möglich. Das neu geschaffene Modell soll für die meisten Unternehmen zugänglich sein, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig von Größe und Branche und erfasst sowohl Arbeiter als auch Angestellte sowie Lehrlinge. Auch Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine sowie ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen erfasst werden. Die rechtlichen Details zur Maßnahme der Regierung erklärt Nicolaus Mels-Colloredo, Partner bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Arbeitsrecht (www.phh.at), in einem Gastkommentar.
Solidarität geht vor:"Wir sind die ‘beste Bausparkasse‘, weil wir uns in den vergangenen Jahren nicht gescheut haben, Herausforderungen zu stellen und unsere Hausaufgaben zu erledigen“, so Thomas Köck, Vorstandsvorsitzender der s Bausparkasse. „Leistbarer Wohnraum bedeutet nicht nur, einen günstigen Kredit zu vergeben, sondern vor allem sicherzustellen, dass sich die Kundinnen und Kunden die Finanzierung ihres Wohntraums auch noch in Zukunft leisten können. Derzeit finanzieren wir 62.195 Wohnträume in Österreich.“
Um die Verbreitung des Corona-Virus in Österreich einzudämmen, befindet sich das Land seit einigen Tagen de facto im Ausnahmezustand. Bei allen Krisenmeldungen gibt es aber auch Bereiche, in denen das Geschäft normal weiterläuft. So ging bei Crowdinvesting-Marktführer dagobertinvest erst gestern ein neues Projekt online. Die Crowd kann wie gewohnt in geprüfte Immobilien-Projekte investieren. Warum das für Anleger in Zeiten von Corona auch weiterhin Sinn macht und wie seine Plattform Bauträger jetzt unterstützt, erklärt dagobertinvest Co-Gründer und Geschäftsführer Andreas Zederbauer.
Im Interview mit dem Bau & Immobilien Report erklärt Michael Klien, Bau-Experte im Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO, die möglichen, langfristigen Auswirkungen der Coronakrise auf die Bauwirtschaft, warum es Vergleichbares bislang noch nicht gegeben hat und was passieren muss, damit die Bauwirtschaft nach Corona einfach dort weitermachen kann, wo sie aufgehört hat.
Der Bau & Immobilien Report hat dem obersten Bau-Gewerkschafter Josef Muchitsch über die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigten gesprochen. Gemeinsam mit den Bau-Sozialpartner wurde eine zusätzliche Entlastung für die Arbeitgeber geschaffen.
In diesen herausfordernden Zeiten bekennt sich Wienerberger zu einer nachhaltigen Performance des Unternehmens und zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderen Stakeholder. Um dies zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Kunden weiterhin bestmöglich mit Produkten und Lösungen versorgt werden, gibt es seitens Wienerberger proaktive Maßnahmen, die den weiteren Erfolg stützen sollen.
Die Bundesregierung hat die Bedenken von Heid & Partner Rechtsanwälte aufgegriffen und bereits am Mittwoch, 18.3.2020, ein Maßnahmenpaket mit einer Fristverlängerung angekündigt. Erfasst sind allerdings nur Gerichts- und Verjährungsfristen.
Vom Ausbruch der Corona-Pandemie sind auch die österreichischen Beton- und Fertigteilwerke betroffen. Die Produktion setzt die Abnahme durch aktive Baustellen der Kunden voraus: Ohne diese Abnahme ist keine weitere Produktion möglich, heißt es aus dem Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke (VÖB). Auslieferungen von lagernder Ware werden im Rahmen der Möglichkeiten weiter durchgeführt. Der Baustellenstopp hat jedenfalls Auswirkungen auf alle Segmente des österreichischen Bauwesens, vom Hochbau mit Fertigteilsystemen bis zum Straßen- und Tiefbau. Die Branche verfolgt die laufenden Entwicklungen, hat notwendige Vorkehrungen getroffen und hofft auf eine baldige Normalisierung der Lage wie eine gesicherte Wiederherstellung der Lieferketten, sagt VÖB Präsident Franz Josef Eder.
STRABAG stellt mit heutigem Tag den geregelten Baubetrieb in Österreich ein. Dies gilt bis auf Weiteres, mindestens jedoch, solange die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales gemäß §2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt – also bis zum 22.3.2020. Von der Maßnahme werden rund 1.000 Baustellen betroffen sein.
Aktuelle Situation erfordert eine Klarstellung der Regierung hinsichtlich der Zulässigkeit von Bauarbeiten, fordert Bundesinnungsmeister Bau Hans-Werner Frömmel.
Wie viele andere Branchen ist natürlich auch die Bauwirtschaft vom Coronavirus stark betroffen. Neben Liquiditätsengpässen sind insbesondere Schwierigkeiten bei Materiallieferungen oder nicht verfügbare Arbeitskräfte aufgrund von Quarantänemaßnahmen zu erwarten. Kommt es zu Abriegelungen von ganzen Gebieten (Beispiel Paznauntal) oder echten Ausgangssperren, so werden zwangsläufig auch Baustellen für Auftragnehmer nicht mehr erreichbar sein. In all diesen Fällen stellt sich die Frage, welche rechtlichen Auswirkungen diese Störungen des Bauablaufes haben. Eine Einschätzung der Auswirkungen von Clemens Berlakovits und Constantin Hofer von KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH.
Die Maßnahmen zur weiteren Eindämmung der Verbreitung des Corona Virus hat natürlich auch gravierende Auswirkungen auf die österreichische Bauwirtschaft sowie auf laufende Verträge. Durch Lieferengpässe, Produktionsstopps und eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Arbeitskräften kann es zu Betriebsschließungen, Stehzeiten und Bauverzögerungen oder auch zu Preissteigerungen (etwa bei Baustoffen aus China) kommen. Es stellt sich die Frage, wer die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen hat und wie man sich vertraglich am besten schützen kann. Die Baurechtsexperten Dr. Patrick Panholzer und Mag. Lukas Andrieu von ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte geben rechtliche Einblicke und wichtige Tipps zu dieser Thematik.Welche Möglichkeiten bestehen für Unternehmer, die ihren vertraglichen Verpflichtungen aufgrund der aktuellen Lage nicht nachkommen können? Besteht die Gefahr von Schadenersatzforderungen?
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