Sonntag, April 28, 2024

Die Steiermark beschließt als erstes Bundesland die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung. Weitere Länder sollen folgen. Die naheliegendsten Kandidaten winken aber schon  ab.

Es ist seit zwei Jahren eines der beherrschenden Themen in der Wohnbaupolitik. Die Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung im Zuge des Finanzausgleichs 2008 hat den Ländern zwar deutlich mehr Flexibilität gebracht, allerdings mit dramatischen Auswirkungen auf den Wohnungsneubau. Während in Zeiten der Zweckbindung 2008 laut einer Studie von Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen jährlich bis zu 45.000 neue Wohneinheiten errichtet wurden, waren es 2009 nur noch 35.000 Einheiten, für 2010 sind 33.000 neue Wohnungen prognostiziert.
Jetzt zieht das erste Bundesland die Notbremse. Laut Landtagsbeschluss Nr. 1841 wird die „Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, dem Landtag unverzüglich
eine Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes vorzulegen, mit der die Zweckbindung der vom Bund zur Verfügung gestellten Wohnbaumittel für den sozialen Wohnbau landesgesetzlich verankert wird“. Beschluss Nr. 1842 fordert die Landesregierung auf, die „Wohnbaufördermittel – unabhängig von einer verbindlichen Zwecksbindung seitens des Bundes – ausschließlich widmungsgemäß für den sozialen Wohnbau zu verwenden“.
Während sich die Bauwirtschaft auf frisches Geld für den Wohnungsneubau freut, werden auf Beamtenebene auch kritische Stimmen laut. Vor allem der unmittelbare Nutzen wird in Frage gestellt. Denn wo kein Geld vorhanden ist, spielt auch die Widmung nur eine untergeordnete Rolle.
Im steirischen Budget für 2011 fehlen 800 Millionen Euro. Das entspricht rund 20 Prozent des Gesamtbudgets. Die Wohnbauabteilung verfügt laut Abteilungsleiter Siegfried Kristan über ein Budget von 460 Millionen Euro. Davon fließen 220 Millionen in alte Förderungen, 100 Millionen sind für Bankverbindlichkeiten reserviert und 60 Millionen werden als Wohnbeihilfe ausgezahlt. Für die klassische Wohnbauförderung bleiben rund 80 Millionen Euro. „Wenn jetzt im Zuge der Budgetkonsolidierung 20 Prozent eingespart werden müssen, reden wir von 92 Millionen Euro. Dann gibt es keine Wohnbauförderung mehr“, rechnet Kristan vor.
Ein erste Fazit: Für die Zukunft ist die Entscheidung des steirischen Landtags wichtig, das Signal wird weit über die steirischen Grenzen hinaus sichtbar sein. Die unmittelbaren Auswirkungen werden aber überschaubar sein.

Logische Kandidaten, wenig Chancen
Dennoch könnte das steirische Beispiel Schule machen und weitere Bundesländer folgen. Vor allem in Oberösterreich und Kärnten wäre eine Zweckbindung laut Experten dringend nötig. In den beiden Bundesländern wurden wie in der Steiermark die Gelder aus der Wohnbauförderung massiv abgezogen. Dadurch ist der soziale Wohnbau fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Die politisch Verantwortlichen scheint das aber nur wenig zu berühren. Der oberösterreichische Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner scheint seine wohnpolitische Hauptaufgabe im Kampf für eine Streichung der Wohnbeihilfe für Nicht-EU-Bürger zu sehen. Und auch Landeshauptmann Josef Pühringer will sich die neu gewonnene Flexibilität nicht nehmen lassen und hat der Wiedereinführung der Zweckbindung immer wieder eine deutliche Abfuhr erteilt. Ähnliches gilt für Kärnten, wo die finanzielle Situation noch weitaus schlimmer ist als in Oberösterreich. Deshalb ist auch im Süden des Landes nicht damit zu rechnen, dass sich Landeshauptmann Gerhard Dörfler finanziell die Hände binden lässt.

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