Montag, April 29, 2024
Update Baukartell

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat eine Geldbuße gegen Hitthaller + Trixl  beantragt. Die Geldbuße gegen Pittel + Brausewetter ist rechtskräftig.

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermittlungen in der österreichischen Bauwirtschaft am 07.07.2023 einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Hitthaller + Trixl Baugesellschaft m.b.H. sowie deren Muttergesellschaft PHB GmbH (Hitthaller) beim Kartellgericht eingebracht.

Hier die Stellungnahme der BWB: 
Hitthaller war unmittelbar an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Bauausschreibungen insbesondere in der Steiermark beteiligt. Vereinzelt waren auch Bauvorhaben in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und dem Burgenland betroffen. Ziel dieser Verhaltensweisen war es, den Wettbewerb zu minimieren oder auszuschließen um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so Marktanteile zu sichern. Aufgrund dieser kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen wurde nunmehr gegen Hitthaller die Verhängung einer Geldbuße iHv EUR 1,36 Millionen beim Kartellgericht beantragt.
Die unmittelbaren kartellrechtswidrigen Handlungen von Hitthaller sind Teil einer das gesamte österreichische Bundesgebiet betreffenden Zuwiderhandlung, zu welcher die beteiligten Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß beigetragen hatten. Die Vielzahl an abgesprochenen Bauvorhaben betreffen österreichweit sowohl den Tief- als auch den Hochbau, wobei insbesondere der Straßenbau eine besonders wichtige Rolle eingenommen hat.

Hitthaller hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Hitthaller ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt.

Geldbuße in Höhe von EUR 4,81 Mio. gegen Pittel + Brausewetter rechtskräftig
Die Bundeswettbewerbsbehörde brachte am 21.02.2023 einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Pittel + Brausewetter GmbH ein. Mit Beschluss vom 09.05.2023 verhängte das Kartellgericht antragsgemäß eine Geldbuße in Höhe von EUR 4,81 Mio. Der Beschluss ist jetzt rechtskräftig.

Über Antrag der BWB wurde vom Kartellgericht nunmehr antragsgemäß über Pittel + Brausewetter wegen der einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellrecht in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 eine Geldbuße von EUR 4,81 Mio verhängt (GZ 26Kt 3/23w).

Pittel + Brausewetter hatte außerhalb des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts mit der BWB kooperiert. Im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt hatte Pittel + Brausewetter ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die BWB hatte daher eine geminderte Geldbuße beantragt. Die unter unmittelbarer Beteiligung von Pittel + Brausewetter betroffenen Projekte beziehen sich insbesondere auf die Bundesländer NÖ, Wien und das Burgenland.

Bisherige Ermittlungen der BWB in der Bauwirtschaft
Im Rahmen des Baukartells trafen zahlreiche Unternehmen Absprachen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Bauaufträgen zu verhelfen und so Marktanteile und Margen zu sichern. Das Kartell umfasste das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen in der Bauwirtschaft gemeinsam mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei u.a. umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen förmlichen Schritt der BWB, mit dem die Unternehmen schriftlich über die vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen derzeit noch Ermittlungen. Gegen mehrere Unternehmen wurden bereits Geldbußen vom Kartellgericht verhängt. Mehrere Verfahren sind vor dem Kartellgericht noch anhängig. Nähere Informationen finden Sie in unserem FAQ Baukartell Update Juli 2023.

Hintergrund: Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.

Meistgelesene BLOGS

Firmen | News
01. März 2024
Unter dem Motto „Mission Zukunft - Transformation der Wirtschafts- und Energiesysteme" veranstalten die Deutsche Handelskammer in Österreich in Kooperation mit Fraunhofer Austria Research das Deutsch-...
Nicole Mayer
26. Jänner 2024
Der Bewerb um die höchste staatliche Auszeichnung für Unternehmensqualität in Österreich ist eröffnet. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) sucht Quality Austria wieder...
Alfons A. Flatscher
02. Jänner 2024
... das Alte geht. Die Welt ist im Wandel. Wir wandeln uns mit. Der REPORT ist im Wandel und erscheint in neuem Kleid: Mit neuem Layout, auf besserem Papier und mit einer Weiterentwicklung des inhaltl...
Firmen | News
25. März 2024
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel und Künstliche Intelligenz (KI) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Unternehmen weltweit erkennen zunehmend die Bedeutung von KI für ihre Produktivität und W...
Alfons A. Flatscher
26. Jänner 2024
Ganz oben auf der Agenda unserer Leser*innen steht: Neues schaffen! Wir haben gefragt, 150 Leser*innen haben uns qualifizierte Antworten geliefert. (Zum Artikel: Chancen überall, nicht erst ab 2025) D...
Katharina Bisset
07. Februar 2024
Ab 14. Februar 2024 müssen alle Pflichten des Digital Services Act von betroffenen Unternehmen umgesetzt werden – aber was bedeutet dies konkret? Der Umfang der Pflichten hängt davon ab, welche Dienst...
Firmen | News
14. März 2024
Bereits zum dritten Mal verleiht die auf Informationssicherheit spezialisierte Zertifizierungsinstanz CIS - Certification & Information Security Services GmbH die begehrte Personenauszeichnung „CI...
Mario Buchinger
22. Jänner 2024
In der Consulting- und Coaching-Branche gibt es sicher einige Leute, die kompetent Organisationen unterstützen können. Aber viele der Coaches und Consultants nützen meist nur sich selbst. Worauf Unter...

Log in or Sign up