Freitag, April 26, 2024

Die Sanierung von Wohnhäusern in der Steiermark soll attraktiver werden. Das neue Förderpaket bringt unter anderem höhere Förderbeträge, mehr Flexibilität für Förderwerber und neue Regeln bei der Assanierung. 

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und Klimaschutz reformiert das Wohnbauressort der Steiermark die Förderschienen für Wohnhaussanierungen. Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Klubobmann Hannes Schwarz präsentierten die neuen Fördermodelle: „Wohnen in der Steiermark soll nicht nur klimafreundlich, sondern auch leistbar sein. Das ist unser Ziel und daran arbeiten wir als Koalition - gerade jetzt, wo das Leben immer teurer wird - mit voller Kraft“, so Hannes Schwarz.

Sanierung statt Neubau

Die Sanierung von bestehenden Objekte hat einen vielfachen Mehrwert: Zum einen kann so Energie gespart werden - gerade jetzt ein wichtiger Punkt - zum anderen wird durch den Erhalt bestehender Gebäude Fläche vor zusätzlicher Versiegelung geschützt. Wer saniert, schont also Klima und Geldbörserl.  

Eine umfassende Sanierung reduziert den Heizwärmebedarf durchschnittlich um rund 70 Prozent. „Von einer Sanierung profitiert der Einzelne genauso wie wir als Gesellschaft, denn wir müssen alles daran setzen Energie einzusparen, wo immer es möglich ist. Mit dieser großen Reform wollen wir Sanierungen von der Förderung bis zur Umsetzung so einfach und effizient wie möglich machen“, erklärt Wohnbaulandesrat Seitinger. Mit dem neuen Förderpaket soll die Anzahl der thermisch-energetischen Sanierungen um rund zehn Prozent gesteigert werden.

Die Maßnahmen

Im Zuge der Reform werden die unterschiedlichen Förderungen zunächst vereinfacht: So wird in Zukunft in verstärkt auf einmalige Förderbeiträge anstatt mehrjährigen Annuitätenzuschüssen gesetzt. Je nach Umfang der Maßnahmen bewegen sich die Förderungen zwischen 15 Prozent und 30 Prozent der förderbaren Kosten. Bei der Sanierung von drei oder mehr Wohneinheiten können Werber aber wie bisher zwischen einer Förderung mittels Annuitätenzuschuss, Förderbeitrag oder Landesdarlehen wählen. Außerdem werden hier die förderbaren Kosten noch erhöht. 

Neue Regeln gelten auch für die Assanierung, bei der eine deutlich niedrigere Mietkostenobergrenze gezogen wird. Mieten in nach den neuen Regeln assanierten Objekten dürfen in Zukunft maximal zwei Drittel des steirischen Richtwertmietzinses betragen. Im Vergleich zur alten Förderung wird die Miete damit um rund 40 Prozent niedriger, da beispielsweise für die Kücheneinrichtung kein Aufpreis mehr verlangt werden darf. Gleichzeitig werden die ökologischen Anforderungen deutlich erhöht. Die Förderung selbst aber wird verdoppelt, hier lässt sich zwischen einen Annuitätenzuschuss von 30 Prozent oder Förderungsbeiträgen in der Höhe von 20 Prozent wählen.

Eine besondere Erleichterung: Förderungen können künftig vollständig online beantragt werden. Gelten werden die Änderungen aber erst mit 2023. 

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