Samstag, Oktober 12, 2024
FMI: Vorstandsvorsitzender Klamminger vor großen Herausforderungen

Der Vorstand der Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) hat Udo Klamminger erneut zum Vorsitzenden gewählt. Seine große Herausforderung für die kommenden drei Jahre: Gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen in der Politik eine praxistaugliche Übergangsregelung für das bis zum derzeit ab dem Jahr 2027 vorgesehene Deponierungsverbot festzulegen. Diesbezügliche Entscheidungen sind dringend notwendig, damit Mineralwolleabfälle wieder sachgerecht und sicher entsorgt werden können.

Die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) wurde bereits 2006 gegründet. Das Hauptaugenmerk der Arbeitsgemeinschaft führender Hersteller von Glas- und Steinwolle-Dämmstoffen liegt auf der Weiterentwicklung der technischen und wirtschaftlichen Grundlagen für den ökologischen und ökonomischen Einsatz von Mineralwolleprodukten und -systemen. Doch seit 2017 bestimmen die Abfallverzeichnis- und die Deponieverordnung die Agenda: Mineralwolleabfälle müssen seither sehr aufwändig entsorgt werden. Was folgt, sind enorm gestiegene Entsorgungskosten und eine Vervielfachung der erforderlichen Deponiefläche.

Klamminger, der bereits zwei Perioden erfolgreich als Vorstandsvorsitzender tätig war, zeigt sich optimistisch: „Wir haben in den letzten zwei Jahren ein hohes Problembewusstsein bei allen Betroffenen geschaffen. So wurde unter anderem zum Beispiel der Begriff der „künstlichen Mineralfasern“ (KMF) in nahezu allen offiziellen Publikationen und Leitfäden durch „Mineralwolle“ ersetzt. Außerdem wurden eigene Schlüsselnummern für Abfälle aus alter und neuer Mineralwolle festgelegt. Dennoch sind noch viele Punkte offen.“

Diese definieren die Experten in der FMI ganz klar: Das Deponierungsverbot darf erst ab 2030 in Kraft treten. Zudem sollte vor allem in Rücksichtnahme auf private Bauherren die Deponierung von Kleinmengen von bis zu drei Tonnen Mineralwolle pro Objekt noch möglich sein. Darüber hinaus soll die verpflichtende Vorbehandlung von Mineralwolle-Abfällen in der Deponie bis 2030 verhindert werden. Eine Nachweisführung, ob es sich um alte oder neue Wolle handelt, sollte über ohnehin vorzulegende Dokumente wie Rechnungen, Lieferscheine, Herstellerzertifikate, Abfallinformationen ausreichend belegt sein.

Klamminger: „Gerade nach dem wirtschaftlich so herausfordernden Jahr 2020 muss unser Anliegen sehr aktiv weitergetrieben werden. Es betrifft ja nicht nur die Sicherung von mehr als 300.000 Arbeitsplätzen, sondern auch die österreichischen Klimaziele und das Wiederanspringen der Baukonjunktur!“

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