Sonntag, September 08, 2024
Entsenderichtlinie: Noch viel zu tun
Foto: Thinkstock

Die Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie gleichen aktuell einem «Drahtseilakt«. Zwar gibt es in vielen wichtigen Punkten bereits Einigkeit, es spießt sich aber an Details. Am 7. März wird die Kommission zwei neue Vorschläge präsentieren.

2017 ist die Anzahl entsendeter EU-Arbeitskräfte nach Österreich von 170.000 auf knapp 300.000 gestiegen. Nimmt man die geleisteten Arbeitsstunden als Maßstab, bedeute dies laut Wirtschaftskammer einen Verlust von rund 65.000 Arbeitsplätzen. Am stärksten davon betroffen ist die Bauwirtschaft. Weil diese Entsendungen nicht selten für unfairen Wettbewerb sorgen, plant die EU eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie.  Allerdings sind sich Rat und Parlament noch nicht in allen Punkten einig, insbesondere osteuropäische Mitgliedsländer wehren sich noch gegen die Pläne, sehen sie doch in den Entsendungen eine Art Exportförderung.

Ein entscheidendes Datum könnte der 7. März sein. Dann wird die Kommission zwei neue Vorschläge vorlegen, in denen es zum einen um die Schaffung einer europäischen Arbeitsbehörde, zum anderen um die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer – ähnlich der internationalen Bankkontennummer – gehen wird. Zudem gibt es Pläne für eine Koordinierung der Sozialversicherungssysteme innerhalb der EU.

Die Verhandlungen selbst werden von Agnes Jongerius, Berichterstatterin im Europäischen Parlament, als »Drahtseilakt« bezeichnet. Worüber sich Rat und Parlament bereits prinzipiell geeinigt haben, ist die Entlohnung. So sollen entsandte ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Ländern künftig anstelle des Mindestlohns dasselbe ausbezahlt bekommen wie ihre einheimischen KollegInnen, Referenzbasis sind die Kollektivverträge. Bei den Spesen und Vergütungen gebe es eine zweite, provisorische Vereinbarung. Zurzeit würden ArbeitgeberInnen oft die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung vom Nettogehalt der entsendeten ArbeitnehmerInnen abziehen. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden. Grundsätzlich versuche das Parlament, strengere Regeln in die Richtlinie zu bringen, der Rat versuche wiederum, die Vorschläge der Kommission aufzuweichen. Strittige Punkte betreffen etwa noch die Entsendedauer, Subunternehmerketten oder das Thema der dual-rechtlichen Grundlage.

Geht es um die Mindest-Entsendungsdauer, tritt das Parlament für 24 Monate ein, die Verhandlungen mit dem Rat schwanken derzeit zwischen zwölf und 18 Monaten. Eine Einigung steht noch aus.

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