Montag, April 29, 2024
Der Baugewerkschaft reicht’s: Brüssel muss handeln
Foto: Thinkstock

Ein Betrugsfall am Bau mit 755 Scheinmeldungen bei 30 Scheinfirmen verursachte einen Schaden von 55 Millionen Euro. Weitere Fakten: Bei 40 Prozent ausländischer Firmen, die auf österreichischen Baustellen arbeiten, liegt ein Verdacht auf Unterentlohnung vor und die Entsendungen steigen. Dazu kommen legale Wettbewerbsvorteile für ausländische Firmen. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) bringt deshalb eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein.

Die GBH fordert in dieser Beschwerde unter anderem eine Verschärfung der Entsenderichtlinie. GBH-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch: „Uns reicht’s! Was hier passiert, ist moderner Menschenhandel, der gestoppt werden muss!"

Kontrollen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) belegen die Problematik. Im ersten Halbjahr 2017 wurden bei 3.075 Baustellenkontrollen 3.365 inländische Betriebe und 12.371 Arbeitnehmer kontrolliert. Dabei wurden bei 40 inländischen Betrieben bzw. 115 Arbeitnehmern Verdachtsfälle auf Unterentlohnung festgestellt (das entspricht 1,2 % der Betriebe und 0,9 % der Arbeitnehmer). Im selben Zeitraum wurden 816 Entsendebetriebe und 3.706 Arbeitnehmer dieser Betriebe kontrolliert. Dabei bestand bei 360 Betrieben bzw. 1.518 Arbeitnehmern der Verdacht auf Unterentlohnung (entspricht 44,1 % der Betriebe und 41,0 % der Arbeitnehmer). Außerdem steigt die Entsendedauer ständig – Halbjahresvergleich: 2015 waren es 437.448 verrechnete Entsendetage, 2016 waren es 513.125 und 2017 sind es bereits 522.690.

Dazu kommt, dass die entsendeten Arbeitnehmer zwei Jahre lang im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes verbleiben, was für die entsendenden Firmen auf Grund geringerer Beiträge – Lohnnebenkosten – einerseits ein Wettbewerbsvorteil ist, andererseits für die entsendeten Arbeitnehmer geringere Ansprüche bedeutet.

Muchitsch: „Wir fordern, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Zielland der Entsendung, also in Österreich eingehoben werden. Außerdem muss vor Entsendung eine mindestens dreimonatige Vorbeschäftigungszeit im Heimatland nachgewiesen werden. Sonst kommt es zu diesen dubiosen Entsendungen. Viele Firmen werden gegründet, um billige Arbeitskräfte aus osteuropäischen Ländern zu ‚importieren’, die dann wie eine Karawane von einer Baustelle zur nächsten ziehen. Außerdem brauchen wir eine europäische Vernetzung der Behörden, um Sozialversicherungsdaten anfragen zu können und in Österreich verhängte Strafen gegen ausländische Firmen auch in ihren Herkunftsländern zu vollziehen. Erst dann gibt es einen fairen Wettbewerb in Europa.“

Die Beschwerde der GBH im Wortlaut finden Sie unter www.bau-holz.at/entsendung

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