Tuesday, April 28, 2026

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Bau | Immobilien

Gemeinsam mit Christopher Toms von der Anwaltskanzlei Fieldfisher hat sich der Bau & Immobilien Report genauer angesehen, welche rechtlichen Fallstricke beim Einsatz von KI auf der Baustelle lauern und worauf Auftraggeber und Auftragnehmer achten sollten, um Haftungsfälle zu vermeiden.

 

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Planung, Bauausführung und Projektsteuerung. Bauunternehmen nutzen KI-gestützte Systeme etwa für Terminprognosen, Kostenanalysen oder zur automatisierten Auswertung von Baustellendaten. Die Technologie verspricht effizientere Abläufe, schnellere Entscheidungen und eine bessere Nutzung vorhandener Projektdaten, ist aber technisch und auch rechtlich noch im Entwicklungsstadium. Für Bauherren eröffnet der Einsatz solcher Systeme erhebliche Chancen. Gleichzeitig entstehen jedoch neue technische, organisatorische und rechtliche Fragestellungen, die bei der Planung und Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten.

Nicht die KI – Menschen haften
Ein zentraler Punkt betrifft die Verantwortlichkeit bei Fehlern. Klar ist zunächst: Eine KI besitzt keine Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht selbst haften. Schäden, die durch den Einsatz von KI entstehen, werden stets natürlichen oder juristischen Personen zugerechnet – etwa dem Bauunternehmen, dem Planer, dem Baustellenkoordinator oder dem Softwareanbieter. KI-Systeme unterstützen heute beispielsweise bei Termin- oder Kostenprognosen sowie bei Planungsentscheidungen. Kommt es aufgrund fehlerhafter Analysen zu Problemen im Projekt, ist häufig nicht eindeutig zu klären, wer dafür haftet.

Die zivilrechtliche Grundlage für Schadenersatzansprüche bildet § 1295 ABGB. Ein Anspruch besteht, wenn ein Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht wurde. Die Rechtswidrigkeit kann sich aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, aus Schutzgesetzen oder aus allgemeinen Verkehrssicherungspflichten ergeben. Im Bauwesen gilt dabei ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab: Wer sich zu Tätigkeiten mit besonderer Fachkunde bekennt, haftet als Sachverständiger nach § 1299 ABGB. Das betrifft insbesondere Planer, Bauunternehmen und Baustellenkoordinatoren. Der Einsatz von KI entbindet nicht von dieser Haftung – vielmehr müssen die Verantwortlichen die Funktionsweise, Grenzen und Risiken der eingesetzten Systeme kennen oder sich dieses Wissen verschaffen.

Gewährleistung und Schadenersatz bei KI-bedingten Mängeln
Führt der Einsatz von KI zu einem mangelhaften Werk, kann der Bauherr zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen. Liegt ein Verschulden des Unternehmers vor – etwa durch falsche Parametrierung oder Auswahl eines ungeeigneten Systems – kommt auch Schadenersatz statt Gewährleistung nach § 933a ABGB in Betracht.

Überwachungspflichten bleiben zentral
Nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) muss der Bauherr bei bestimmten Baustellen einen Baustellenkoordinator bestellen. Unterbleibt dies, treffen ihn selbst dessen Pflichten. Der Pflichtenkatalog des BauKG gilt als Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer. Der Koordinator hat die Gefahrenverhütung zu überwachen – dazu zählen auch Risiken, die durch neue Technologien wie KI entstehen. Verletzt er diese Pflichten, haftet er als Sachverständiger.

Kann sich der Bauunternehmer freizeichnen?
In der Praxis kann der Bauunternehmer nur eingeschränkt versuchen, sich von der Haftung für die eingesetzte KI freizustellen. Ein vollständiger Haftungsausschluss ist in den meisten Rechtssystemen nicht ohne Weiteres zulässig, insbesondere wenn der Bauunternehmer seine vertraglichen Pflichten und Sorgfaltspflichten verletzt oder wenn der Einsatz der KI wesentlich für die Vertragserfüllung ist. Bauherren können daher auch dann Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend machen, wenn die eingesetzte Software fehlerhaft war. Es ist daher entscheidend, frühzeitig festzulegen, wer für KI-Fehler haftet, welche Prüfpflichten bestehen und wie Risiken verteilt werden. Nur so lassen sich Haftungsrisiken realistisch steuern.

Qualität der Daten entscheidend
Die Leistungsfähigkeit von KI hängt stark von den zugrunde liegenden Daten ab. Unvollständige oder ungeeignete Datensätze können zu ungenauen Ergebnissen führen. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine KI analysiert frühere Bauprojekte und schlägt für ein neues Wohnbauprojekt eine besonders kostengünstige Materiallösung vor. Die Empfehlung basiert jedoch auf Projektdaten aus anderen Regionen mit anderen klimatischen oder baurechtlichen Anforderungen. Wird diese Empfehlung ungeprüft übernommen, kann dies später zu technischen Problemen oder erhöhten Instandhaltungskosten führen.

Begrenzte Nachvollziehbarkeit
Viele KI-Anwendungen arbeiten mit komplexen Algorithmen, deren Entscheidungslogik nur schwer nachvollziehbar ist. Diese sogenannte »Black-Box«-Problematik kann insbesondere dann relevant werden, wenn Entscheidungen später überprüft werden müssen – etwa im Rahmen von Gutachten oder bei Streitigkeiten zwischen Projektbeteiligten.

So können KI-Systeme beispielsweise Baustellenbilder automatisch analysieren und den Baufortschritt bewerten. Stellt das System fest, dass bestimmte Bauleistungen angeblich noch nicht ausgeführt wurden, kann dies Auswirkungen auf Zahlungsfreigaben oder Baufortschrittsberichte haben. Für Bauherren ist es daher wichtig, dass solche Bewertungen weiterhin fachlich überprüft werden können.

Datensicherheit im Fokus
Der Einsatz von KI erfordert häufig den Umgang mit großen Mengen an Projektinformationen – von Bauplänen über Kostenstrukturen bis zu Baustellendaten. Werden diese Daten in Cloud-Systemen verarbeitet oder gespeichert, rücken Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes stärker in den Fokus. Ein Beispiel: Drohnenaufnahmen einer Baustelle werden automatisiert von einer KI ausgewertet, um Baufortschritt und Materialmengen zu erfassen. Werden diese Daten auf externen Servern gespeichert, kann sich die Frage stellen, wer Zugriff auf die Informationen hat und wie sie geschützt werden.

Abhängigkeiten von Software
Ein weiterer Aspekt ist die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Systemen und ihren Anbietern. Wenn zentrale Projektprozesse auf bestimmten KI-Tools basieren, kann ein Wechsel der Systeme während eines laufenden Bauprojekts schwierig sein. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Bauunternehmen seine gesamte Projektsteuerung über eine KI-gestützte Plattform organisiert – von Terminplanung bis Kostenkontrolle. Wird diese Plattform während des Projekts nicht mehr unterstützt oder ändern sich Lizenzbedingungen, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Projektorganisation haben.

Solidarische Haftung
In der Praxis haben Schäden häufig mehrere Ursachen: Programmierfehler, Bedienungsfehler und mangelnde Überwachung. In solchen Fällen haften alle Beteiligten, deren Verhalten kausal war, solidarisch (§ 1302 ABGB). Der Geschädigte kann den gesamten Schaden von jedem Einzelnen verlangen; intern erfolgt der Ausgleich nach Verschuldensanteilen.

Regulierung noch im Aufbau
Der rechtliche Rahmen für KI befindet sich derzeit im Aufbau. Auf europäischer Ebene wurde mit dem EU AI Act erstmals ein umfassendes Regelwerk geschaffen. Viele konkrete Anwendungen im Bauwesen sind jedoch noch nicht abschließend geregelt. Für Bauherren bedeutet dies, dass neben technischen Fragen auch rechtliche Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden sollten. Besonders wichtig ist, wer im Sinne des Gesetzes als Anbieter der KI gilt und welche Haftungsregelungen in Lizenz- und Dienstleistungsverträgen bestehen.

Fazit
Der Einsatz von KI im Bauwesen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Für Bauherren kann die Technologie wertvolle Unterstützung bieten – etwa bei der Auswertung großer Datenmengen oder bei Prognosen im Projektverlauf. Gleichzeitig gilt es, neue Risiken im Blick zu behalten. Transparenz über eingesetzte Systeme, klare Verantwortlichkeiten und eine sorgfältige fachliche Prüfung der Ergebnisse bleiben daher zentrale Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz von KI im Bauprojekt.

Bauherren sollten insbesondere vertraglich regeln, wer für fehlerhafte KI-Ergebnisse haftet, um finanzielle Risiken auch dann abzusichern, wenn Softwareanbieter Haftungsausschlüsse vereinbart haben oder der Bauunternehmer versucht, seine Haftung vertraglich auszuschließen.

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Praxisbeispiel: Optimistische KI-Prognose, teure Realität

Eine KI-Software erstellt auf Basis früherer Projekte eine optimistische Bauzeitenprognose. Der Bauherr plant Finanzierung und Vermarktung entsprechend. Während der Bauphase zeigt sich jedoch, dass die Prognose wichtige projektspezifische Faktoren – etwa Genehmigungszeiten oder Lieferengpässe – nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Bauzeit verlängert sich deutlich. Mit der verlängerten Bauzeit steigen auch die Kosten: Bauzinsen laufen länger weiter, Baustelleneinrichtungen müssen länger betrieben werden, und Personal- sowie Materialkosten erhöhen sich. Entsteht dadurch ein hoher finanzieller Schaden, stellt sich die Frage nach der Haftung.

 

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Der Autor
Christopher Toms ist als Rechtsanwalt der internationalen Kanzlei Fieldfisher in Österreich und in England zugelassen und auf die Bereiche Planungs- und Baurecht, Unternehmensrecht, Immobilien, M&A, Gesellschaftsrecht und auf Streitbeilegung spezialisiert. Fieldfisher ist eine Full-Service-Kanzlei mit marktführender Spezialisierung in den Bereichen Technologie, Finanzdienstleistungen, Energie und Rohstoffe sowie Life Sciences. Als Teil einer europäischen Kanzlei mit einer breiteren internationalen Präsenz, einschließlich Büros in China und den USA, ist das Angebot von Fieldfisher in Österreich und der CEE-Region einzigartig. Fieldfisher unterstützt in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um die Immobilien- und Baubranche – national sowie international. www.fieldfisher.com 

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