Montag, Oktober 19, 2026

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Bestätigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Nicht-Verjährung der „BUWOG“ Klage der CA Immo gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten.

Keine Verjährung bei "BUWOG"-Klage

Der Oberste Gerichtshof hat die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Wien bestätigt, wonach die seitens der CA Immo geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Fall „BUWOG“ (Teilklage mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR) nicht verjährt sind. Die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien eingebrachten Revisionen der Republik Österreich und des Landes Kärnten wurden daher mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen. Diese Entscheidung klärt somit die Rechtsfrage der Verjährung hinsichtlich der Teilklage endgültig zugunsten von CA Immo. Das Verfahren wird nun mit ungewissem Ausgang in erster Instanz fortgeführt, wo über den geltend gemachten Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach zu entscheiden sein wird.

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