Lange Zeit gab es für Rechtsanwälte in Österreich keine Klarheit und Sicherheit, wenn es um den Einsatz von Cloud-Anwendungen ging. Die Österreichische Rechtsanwaltskammer hat die Richtlinie für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) geändert und die Cloud unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Österreichs Rechtsanwälte dürfen nun Cloud-Applikationen von externen Dienstleistern rechtssicher einsetzen, sofern fünf von der RAK definierte Kriterien erfüllt werden.
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