Thursday, January 29, 2026

Mehrwert für Manager

Ticker

Unendliche Geschichte?

carina-heienberger-2

Endlose Gewährleistungsansprüche gegen Bauträger bei sukzessivem Abverkauf – wie können sich Unternehmen schützen?

Das Bauträgergeschäft boomt. Dennoch ist es nicht selten, dass trotz intensiver Vermarktung einzelne Wohnungseigentumsobjekte (Wohnungen oder Stellplätze) eines Wohnbauprojektes nicht bis zur Fertigstellung verkauft werden. Die derzeitige Zinslage ermöglicht es Bauträgern, Preise zu halten und auf Käufer zu warten. Das wiederum führt dazu, dass der Abverkauf teilweise erst Jahre nach der Fertigstellung abgeschlossen wird.

So weit, so gut – das Problem, das sich daraus aber ergibt, sind die später beginnenden Gewährleistungsfristen der späteren Käufer. Was passiert, wenn erste Baumängel auftreten, die Regenrinne nach fünf Jahren kaputt ist oder Leitungen undicht sind? Wer kommt dafür auf? Das Gesetz ist dazu klar: Die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Sachen beträgt gem. § 933 Abs. 1 ABGB drei Jahre ab dem Tag der »Ablieferung der Sache«. Was passiert aber, wenn der letzte Käufer sein Wohnungseigentumsobjekt erst vor einem Jahr, aber vier Jahre nach Fertigstellung erworben hat – kann dieser dann die Verbesserung der Regenrinne für die gesamte Eigentümergemeinschaft fordern?

OGH-Entscheidung

Im konkreten, der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall wurde die Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger im Jahre 1999 fertiggestellt; im selben Jahr wurde Wohnungseigentum begründet. Der Käufer kaufte im Jahr 2006 eine weitere Wohnung. Zu diesem Zeitpunkt waren ihm keine Mängel an den allgemeinen Teilen bekannt.

Der OGH fasste zusammen, dass »[f]ür den Beginn [der] dreijährigen Verjährungsfrist […] nach einhelliger Ansicht bei Liegenschaften nicht der Zeitpunkt der bücherlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend [ist] (OGH 31.08.2010, 5 Ob 69/10y)«. Der OGH stellte bei der Beurteilung des Beginns des Fristlaufes der Gewährleistungsansprüche dieses Käufers hinsichtlich der allgemeinen Teile auf den Zeitpunkt der Übergabe der (weiteren) Wohnung im Jahr 2006 ab und gab der Klage der Eigentümergemeinschaft, an welche der Gewährleistungsanspruch des Klägers abgetreten worden war, statt. Auch dem letzten Erwerber soll die Geltendmachung des Verbesserungsanspruches zustehen.

Das aber führt zu einem erhöhten Risiko für die Bauträger, weil spätere Käufer einer Wohnung oder eines Stellplatzes ihre Gewährleistungsansprüche hinsichtlich allgemeiner Teile der Liegenschaft an die Eigentümergemeinschaft abtreten können und von dieser dann die Verbesserung eines erst einige Jahre nach Fertigstellung auftretenden Mangels begehrt werden kann. Schließlich muss der Bauträger dem Verbraucher drei Jahre Gewähr leisten.

Die Dreijahresfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt bei einem Wohnungseigentumsobjektkauf mit der Übergabe der einzelnen Wohnung oder des einzelnen Stellplatzes. Es kommt daher nicht darauf an, wann etwa die Mehrheit der Liegenschaftsanteile an die Wohnungseigentümer oder die allgemeinen Teile der Liegenschaft an die Hausverwaltung übergeben wurden. Auch dem letzten Käufer sollen Gewährleistungsansprüche zustehen. Diese Ansprüche können dann vom jeweiligen Käufer an die Eigentümergemeinschaft abgetreten werden.

Können sich Bauträger dagegen wehren?

§ 9 KSchG sieht vor, dass die Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden dürfen. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist für unbewegliche Sachen unwirksam.

Die sicherste Lösung ist jedenfalls der rasche Abverkauf, tunlichst noch vor Fertigstellung. Ist dies nicht möglich, sollten Bauträger bei späterem Abverkauf einer Wohnung oder eines Stellplatzes vorhandene und bekannte Mängel konkretisieren und mit negativer Leistungsbeschreibung darlegen. Die Beschreibung des Mangels muss dem Käufer die Möglichkeit geben, die Tragweite des »Mangels« zu erkennen und diesen im Zuge der Kaufentscheidung zu berücksichtigen. Sind Mängel daher bereits im Zeitpunkt des Kaufes bekannt, so ist ein Gewährleistungsausschluss auch gegenüber Verbrauchern wirksam, sofern vorhandene Mängel detailliert genug beschrieben werden.

Der Ausschluss bereits bekannter Mängel ist von großer Tragweite. Ein späterer Käufer kann nämlich nur jene Ansprüche an die Eigentümergemeinschaft abtreten, welche er selbst hat.
 

×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Die Zinsstruktur hat recht
Warum sich jedes Unternehmen um die Vereinbarkeit ...

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.report.at/

Firmen | News

Firmen | News
29 January 2026
Firmen | News
Fußball gehört in Österreich zu den beliebtesten Sportarten und begeistert Menschen jeden Alters gleichermaßen. Ob im Verein, beim Freizeitkick mit Freunden oder in der Schule – der Ball rollt in Österreich nahezu überall. Doch obwohl dieser Sport, d...
Firmen | News
von Dr. Werner Vogels, Vice President und Chief Technology Officer, Amazon.com Wir stehen am Beginn einer neuen Ära, in der KI den Menschen in den Mittelpunkt stellt, Autonomie fördert und drängende Probleme wie Einsamkeit, Bildungsungleichheit und S...
Firmen | News
20 January 2026
Firmen | News
In einer zunehmend digitalen und vernetzten Welt, in der virtuelle Kommunikation dominiert, gewinnen haptische Botschaften als greifbare Ausdrucksform persönlicher Wertschätzung wieder deutlich an Bedeutung. Personalisierte Karten verbinden Tradition...
Marija Kotnig
15 January 2026
Firmen | News
Ihr Neujahrsvorsatz beinhaltet Weiterbildung für Ihr Team? Bei Quality Austria erhalten Sie genau die richtige Unterstützung. Bei Buchungen im Zeitraum von 01.01.2026 bis 21.02.2026 profitieren Sie von 10 % Bonus auf alle Inhouse-Trainings. Tipp: Der...

Neue Blog Beiträge

15 January 2026
Architektur, Bauen & Wohnen
Beton spielt in der modernen Wasserversorgung eine zentrale Rolle. Seine Festigkeit, auch unter Wassereinfluss, und Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen machen ihn zum idealen Material für Anlagen, in denen Trinkwasser gespeichert und verteilt ...
15 January 2026
Architektur, Bauen & Wohnen
Freibier für alle! So oder so ähnlich lautete ein Spruch in meiner Jugendzeit der vermitteln sollte, dass es sinnvoll ist, den Menschen Bier zu geben, um sie bei Laune zu halten. Egal wann, egal wo und vor allem gratis. Wir haben das damals...
16 December 2025
Intelligente Netze
Europa
Mensch und Gesellschaft
Digitale Souveränität wird in Europa seit Jahren intensiv diskutiert. Dennoch bleibt sie politisch folgenlos. Der Grund liegt nicht in fehlendem Problembewusstsein, sondern in einer systemischen Fragmentierung der Verantwortung. Juristische, technisc...