Freitag, Mai 03, 2024

Ende der zweiten Periode für Verpflichtungen von Energieeffizienzmaßnahmen.

Energielieferanten, die 2015 mehr als 25 GWh Energie entgeltlich an Endenergieverbraucher im Inland abgegeben haben, müssen gemäß Energieeffizienzgesetz Maßnahmen im Ausmaß von 0,6 % ihres Energieabsatzes nachweisen. Ziel des EEffG ist es, bis zum Jahr 2020 den Endenergieverbrauch durch die von den Energielieferanten gesetzten Maßnahmen um 159 Petajoule sowie durch strategische Maßnahmen von öffentlichen Stellen um 151 Petajoule zu senken. Nun steht das Ende der zweiten Verpflichtungsperiode bevor. Die Monitoringstelle Energieeffizienz ruft verpflichtete Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen bis zum 14. Februar 2017 zu melden. Über 16.000 Maßnahmen-Meldungen wurden bisher in der Monitoringstelle eingemeldet und verarbeitet. 1.966 Unternehmen haben sich registriert, 1.276 Energieaudit-Meldungen wurden ausgewertet.

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