Sonntag, Oktober 18, 2026

Mehrwert für Manager

Bau | Immobilien

Der große Wurf oder zahnloser Papiertiger. Die Meinungen über die Industriestrategie der Regierung gehen weit auseinander. Der Bau & Immobilien Report hat sich gemeinsam mit Experten die Maßnahmen genauer angesehen und zeigt ihren Impact auf die Branche.

Die Industriestrategie … und ihr Impact auf die Branche
Bild: iStock

Mit der Industriestrategie will die Bundesregierung »langfristiges Wachstum sowie die Sicherung und Wiedererlangung von wirtschaftlicher und technologischer Kompetenz« sicherstellen. Gelingen soll das durch einen Fokus auf Schlüsseltechnologien, Forschung, Innovation und Standortpolitik. Die Bauwirtschaft kommt in dem über 100 Seiten starken Dokument direkt nur zweimal vor – einmal als Profiteur von Sanierungsmaßnahmen und einmal als Experimentierraum für Schlüsseltechnologien. Der Bau & Immobilien Report hat sich durch das Papier gearbeitet und einige Maßnahmen, die indirekte Auswirkungen auf die Branche haben könnten, ausgewiesenen Experten vorgelegt und sie um ihre qualitative Einschätzung gebeten.


Thema Energie

Maßnahme 23: Verlängerung SAG und Einführung Industriestrompreis

»Wir führen ab 2027 neben einer Verlängerung des Standort­absicherungsgesetzes (SAG) einen Industriestrompreis nach deutschem Vorbild ein. Für die Hälfte des Verbrauchs kann der Strompreis auf bis zu 5 Cent pro kWh gesenkt werden. Damit werden wettbewerbsfähige Energiepreise für Österreichs Industrie und somit Planungssicherheit gewährleistet. Hierfür stehen 250 Millionen Euro p. a. zur Verfügung. Dies gewährleistet faire Wettbewerbsbedingungen mit Deutschland als wichtigstem Wettbewerbs- und Handelspartner sowie die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Standorte, insbesondere für energieintensive Branchen.«

Einschätzung Andreas Pfeiler, Fachverband Steine-Keramik: »Die Förderungen gemäß SAG nutzen der Stein- und keramischen Industrie gar nicht, beim Industriestrom fallen die Ziegel-, Gips- und Kalkindustrie durch. Verhindert wird dies durch die EU-Emissionshandels-Beihilfenleitlinien beim SAG. Beim Industriestrompreis sind es die EU-Green-Deal-Beihilfenleitlinien. Beide Beihilfenleitlinien schließen Unternehmen von Förderungen aus, die eine geringe Handels­intensität mit Staaten außerhalb der EU haben. Das trifft Produzenten, die vorrangig regionale Märkte bedienen, unabhängig von deren Energieintensität – also beinahe alle Branchen in der Stein- und keramischen Industrie.«

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Bild: Andreas Pfeiler ist Geschäftsführer im Fachverband Steine-Keramik und damit eine zentrale Interessenvertretung für Teile der energieintensiven Industrie.

Maßnahme 31: Aufhebung Verbot für Carbon Capture and Storage

»Um neben der Nutzung von CO2 als Rohstoff durch Carbon-Capture-Utilization eine zusätzliche Möglichkeit zur Vermeidung von Emissionen zu schaffen, heben wir das gesetzliche Carbon-Capture-Storage-(CCS)-Verbot auf. Dies betrifft in erster Linie die sogenannten »Hard-to-abate«-Sektoren wie beispielsweise Zement, Kalk, Stahl, Chemie, Abfallverbrennung, die Feuerfestindustrie oder den Eisenerzbergbau, für die Österreich und die EU explizit CCS für diese einrechnen.«

Einschätzung Andreas Pfeiler: »Die Aufhebung des Speicherverbots ist eine wichtige Reduktionsmaßnahme für Sektoren, die über hohe Prozessemissionen verfügen. Also Emissionen, die nicht aus dem Energieträger, sondern dem verarbeiteten Rohstoff kommen. Da wir in ganz vielen Prozessen Kalk verbrennen, wird aus dem Kalkstein CO2 freigesetzt. Ohne CCS müsste dieses CO2 beispielsweise in Offshore-Anlagen in der Nordsee oder im Mittelmeer eingelagert werden. Mangels belastbarer Transportinfrastruktur eher ein Wunsch denn Realität. Mit dem CCS in Österreich wird die Abhängigkeit von Dritten reduziert.«


Thema Vergabe

Maßnahme 72: Aktionsplan strategische öffentliche Beschaffung

»Ein österreichischer Aktionsplan zur strategischen öffentlichen Beschaffung, die auch Innovation fördert, umfasst klare Ziele, Indikatoren und Fortschrittsberichte.«

Einschätzung Stephan Heid, Heid und Partner Rechtsanwälte: »Die Erlassung eines solchen Aktionsplanes, der europäische Wertschöpfung und technologische Souveränität stärken sowie die Transformation von Industrie und Arbeitswelt vorantreiben soll, ist zu begrüßen. Dies würde auch den Einsatz (innovativer) europäischer Baumaterialien und neuer digitaler Tools in der Bauwirtschaft unterstützen. Mit anderer Zielsetzung bei öffentlichen Ausschreibungen haben wir bereits seit 2010 (und 2021 wesentlich überarbeitet) einen »Österreichischen Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung« (naBe), der aber auch Schwachstellen bei der Umsetzung dieses Instruments in der Praxis aufzeigt: Einerseits fehlt die rechtliche Verbindlichkeit auf Landes- und Gemeindeebene, andererseits benötigt die Prüfung von »Zielen und Indikatoren« sowie die Erstellung von »Fortschrittsberichten« (weitere) budgetäre Mittel, soll es nicht nur bei einer wirkungslosen Ankündigung bleiben.«

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Bild: Stephan Heid, Heid & Partner Rechtsanwälte, ist einer der führenden Vergabe­experten Österreichs.


Maßnahme 73: Innovationsbeschaffung nach einem Challenge-Modell

»Unterschiedliche Anbieter sollen – auch in Teams/Konsortien aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen – in Challenges Innovationen entwickeln, die es in der benötigten Form (z. B. in industriellem Maßstab) noch nicht am Markt gibt.«

Einschätzung Stephan Heid: Offen bleibt, ob hier die vorhandenen Vergabeinstrumente des »Wettbewerbs«, des »wettbewerblichen Dialogs« und der »Innovationspartnerschaft« ausreichen oder an eine neue Verfahrensart gedacht wird. Im Baubereich könnten solche Challenges Bedeutung bei den Themen Digitalisierung, Recycling und Kreislaufwirtschaft sowie neuen Baustoffen und -methoden erlangen.


Maßnahme 74: Schlüsseltechnologien in öffentlicher Beschaffung

»Die Nachfrage nach Produkten im Bereich der Schlüsseltechnologien wird im Zuge innovationsfördernder öffentlicher Beschaffung stimuliert. Damit werden die Markteinführung sowie die Skalierung innovativer Produkte und Dienstleistungen beschleunigt. Durch die Vorgabe klarer Leitlinien wird die Verwaltung bei Beschaffungsvorhaben mit Zielen und Indikatoren unterstützt.«

Einschätzung Stephan Heid: »In der Baubranche lassen sich »Schlüsseltechnologien« z. B. im Bereich Robotik (moderne Produktionstechnologien und effiziente Herstellungsprozesse), fortgeschrittener Werkstoffe (CO2-reduzierter Beton – siehe in diesem Zusammenhang auch die 75. Maßnahme »Nutzung Industrial Accelerator Act«) und im Verkehrswegebau erkennen (in Linz wurden im Vorjahr die ersten CO2-frei erzeugten Schienen hergestellt und verlegt). Auch hier gilt: »Leitlinien« sind gut, Kontrolle ihrer Anwendung besser.«


Maßnahme 76: Novellierung EU-Vergabe-Richtlinien

»Bei der Mitgestaltung der Novellierung der EU-Vergabe-Richtlinien liegt der Fokus auf deutlicher Vereinfachung und Entbürokratisierung sowie auf der Einführung der Möglichkeit europäischer Mindestwertschöpfungsanteile (Local Content, Buy European). Der Fokus liegt dabei auf Vereinfachung und Digitalisierung, nachhaltige und innovative Beschaffung sowie der Resilienz des Binnenmarkts«.

Einschätzung Stephan Heid: »Das politische Versprechen einer »Vereinfachung und Entbürokratisierung« wurde bisher bei keiner einzigen Richtliniennovellierung eingelöst und ist – jedenfalls bei den hier im Fokus stehenden Technologie- und Innovationsbereichen – auch nicht realistisch. »Buy European & Partner Countries« geht legistisch noch relativ einfach, spätestens bei der Implementierung lokaler Mindestwertschöpfungsanteile (»Local Content«) wird es hingegen sehr heikel.«


Maßnahme 78: Digitale Souveränität durch öffentliche Beschaffung

»Digitale Souveränität und Resilienz werden verstärkt in der öffentlichen Beschaffung verankert. Dadurch werden der Aufbau einer autarken, europäischen Digitalinfrastruktur forciert und heimische und europäische Unternehmen und Technologien gestärkt. Zur klaren Nachvollziehbarkeit bei Cloud- und Datenlösungen sollen Datencenter entsprechend European Cloud Certificate Scheme (EUCS) mit öffentlichen Gütesiegeln versehen werden.«

Einschätzung Stephan Heid: »Die bereits geltenden IT-Regelungen für digitale Souveränität und Resilienz (Cyberresilienz-VO, EU Data Act, NIS 2 / NISG 2026, KI-VO) treffen auch die Planungs-, Bau- und Facilitymanagementbranche und zwar überall dort, wo in sensiblen Bereichen bereits heute entsprechende Technologien auftragnehmerseitig eingesetzt werden.«

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