Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hebt ab 1.1.2010 die Grenzwerte im Bausparkassengeschäft an.
Der Höchstbetrag der insgesamt erlangbaren Darlehenssumme liegt dann bei 180.000 Euro. Für Großbauvorhaben erhöht sich der Mindestwert von 300.000 auf 360.000 Euro.