Dienstag, Mai 21, 2024

Der regionale Energieversorger KWG bringt ein neuartiges Modell zum Teilen des Photovoltaik-Stroms auf den Markt, ohne Energiegemeinschaft oder App. Der Wert eines „KWG Sonnengeschenks“ wird auf Basis der jeweiligen Abrechnung des Geschenkgebers bestimmt und umfasst die gesamte an KWG in einem Abrechnungszeitraum gelieferte elektrische Energiemenge in kWh multipliziert mit dem durchschnittlichen Strombezugspreis (Energiearbeitspreis) des Geschenkgebers in Euro/kWh. Ein Beispiel: Der Besitzer einer Photovoltaik-Anlage – der Geschenkgeber – liefert 1.000 kWh Überschussstrom an KWG und würde dafür bei einer angenommenen Vergütung von 0,2 Euro/kWh normalerweise 200 Euro erhalten. Wenn er diese 1.000 kWh Überschussstrom über das KWG Sonnengeschenk verschenkt, dann erhält der Geschenkgeber zwar keine Vergütung mehr, aber der Geschenknehmer erhält einen Rabatt auf seine Stromrechnung, der bei einem angenommenen Strombezugspreis von 0,45 Euro/kWh immerhin 450 Euro ausmacht.


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