Freitag, Mai 03, 2024

Ab 7. April 2016 unterliegen Energiehandelsunternehmen europaweit den erweiterten Meldepflichten der Energie- und Finanz­markt­regulierung Remit.

„Alle Energietransaktionen, auch zwischen Großhändler und Endkundenversorger, müssen dann zeitnah ge­meldet werden“, erklärt Wingas-Geschäftsführer Ludwig Möhring, verant­wortlich für Vertrieb. „Wingas übernimmt für seine Kunden auf Wunsch die gemeinsame Meldung der Transaktion – und zwar kosten­frei.“ Über ein Onlineportal können die Wingas-Kunden, die den Service in Anspruch nehmen, in Echtzeit verfolgen, welche Daten in ihrem Namen der zuständigen Aufsichtsbehörde Acer (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) übermittelt werden.

Das Angebot des Unternehmens richtet sich vor allem an Stadtwerke, Regionalversorger und größere Industriekunden. Remit verpflichtet seit 2011 alle Marktteil­nehmer in Europa zu erhöhter Markt­trans­parenz, um Insider­geschäfte zu verhindern. Der Energiehandel über Broker ist bereits seit Oktober 2015 melde­pflichtig.
 
Die Übermittlung der Remit-Meldung an Acer erweist sich dabei jedoch als nicht ganz trivial. Je nach Ausgestaltung der Transaktion sind verschiedene Formate und Datenfelder zu befüllen und Fristen einzuhalten. „Die Remit-Meldeanforderungen erstrecken sich über verschiedene Regelwerke und umfassen inzwischen über 600 Seiten Dokumentation“, erläutert David Beier, bei Wingas zuständig für Financial Market Regulation. Dabei sei jedoch noch lange nicht jeder Fall abgebildet, so dass die Marktteilnehmer auch eigene Ein­schätzungen der Sachlage vor­nehmen müssen. Beier: „Und dies vor dem Hintergrund von erheblichen Bußgeldern, falls Transaktionen nicht richtig, nicht vollständig oder nicht fristgerecht berichtet werden“.

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