Donnerstag, April 25, 2024

Die RTR-Verordnung, die die Rahmenbedingungen für die mobile Rufnummernportierung festschreibt, wird mit 20. November 2015 novelliert und bringt eine Reihe von positiven Änderungen für Portierfreudige. „Hervorstreichen möchte ich die Senkung des Portierentgelts je Portiervorgang von derzeit 19 Euro auf 10 Euro. Geht man von durchschnittlich 200.000 Portiervorgängen pro Jahr aus, so ersparen sich die österreichischen Endkundinnen und Endkunden durch diese Entgeltsenkung in Summe jährlich rund 2 Millionen Euro“, informiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahme Wechselbarrieren reduziert und die Portierfreudigkeit bei Kundinnen und Kunden erhöhen wird. Somit erhält
der Wettbewerb auf dem österreichischen Mobilfunkmarkt einen neuen Impuls“, meint Gungl.

Für große Business-Kunden bringt die Änderung eine ebenfalls deutlich spürbare Kostenersparnis: Ab Inkrafttreten der Novelle ist – unabhängig von der Anzahl der unter einem Vertrag zusammengefassten Rufnummern – nur mehr für maximal 80 Rufnummern das Portierentgelt zu bezahlen.

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