Mittwoch, Juli 08, 2026

Mehrwert für Manager

Welche Bedeutung das geplante Industriestrompaket hat und wie der gestützte Preis von der Wirtschaft selbst gesehen wird, hat Report (+) bei dem Energieexperten der Wirtschaftskammer Jürgen Streitner gefragt.

Jürgen Streitner lächelt in die Kamera
Jürgen Streitner leitet die Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich.

 

Der neue Industriestrompreis wird rund 400 Unternehmen adressieren. Reichen die zeitliche Perspektive 2027 und der Unfang aus, um Investitionen am Standort angesichts von 40.000 Industriebetrieben nachhaltig abzusichern?

Jürgen Streitner: Die gesetzliche Verankerung der Industriestromabsicherung für die Jahre 2027 bis 2029 ist ein wichtiges Signal für den Wirtschafts- und Industriestandort Österreich. Wir brauchen nun allerdings dringend die rechtliche Basis, um unseren Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Der Handlungsdruck ist groß, denn Deutschland hat zusätzlich zur Strompreiskompensation bereits eine Genehmigung der EU-Kommission für den dortigen Industriestrompreis erhalten. Wichtig ist daher jetzt eine rasche und praxistaugliche Ausgestaltung des österreichischen Modells. Vom Standort­absicherungsgesetz und vom Industriestrompreis profitiert allerdings nur ein kleiner Teil der österreichischen Unternehmen. Umso dringender ist es, dass die Bundesregierung strukturelle Maßnahmen initiiert, die die Strompreise generell sinken lassen und dadurch den Standort Österreich und Europa sichern.

Die Bundesregierung sieht eine Preis­untergrenze von 5 Cent pro kWh für den neuen Industriestrompreis vor. Wie bewerten Sie diese Schwelle im direkten internationalen Vergleich?

Streitner: Die Eckpunkte des Industriestrompreises sind im EU-Beihilferahmen CISAF (Anm. »Clean Industrial Deal State Aid Framework«) festgelegt. An diese Vorgaben müssen wir uns halten, genauso wie Deutschland und auch andere EU-Mitgliedstaaten, die dieses Instrument umsetzen. Für uns ist der Handlungsdruck nun aber hoch, da zum Beispiel der deutsche Industriestrompreis schon ab 2026 gilt und 2027 erstmals beantragt werden kann, bei gleichzeitig höheren Budgetmitteln.

Die Preisuntergrenze von 50 Euro pro MWh ist eine europäische Vorgabe, stellt jedoch nur eine Bedingung einer komplexeren Berechnungsformel dar. Diese bedeutet daher nicht, dass Industrieunternehmen einen Strompreis von 5 Cent pro kWh bezahlen. Berechnungen zufolge bedeutet das eine Entlastung zwischen rund 10 bis 20 Prozent bei der Energiekomponente des Strompreises. Weiters muss mit einer aliquoten Kürzung der Anträge auf das knappe Budget gerechnet werden. Hinzu kommen weiterhin Netzkosten, Steuern und Abgaben, die in Österreich im oberen Mittelfeld bis eher im oberen Bereich liegen – aus Sicht der WKÖ oft ein klarer Wettbewerbsnachteil, besonders für die Industrie.

Ein zentraler Aspekt der Förderung ist die Verpflichtung, Teile der Entlastung in Dekarbonisierung, Energieeffizienz oder Elektrifizierung zu reinvestieren. Sehen Ihre Mitgliedsbetriebe darin einen notwendigen Transformationsschub oder droht diese Auflage zu einer zusätzlichen Hürde zu werden?

Streitner: Die Antragstellung und Berichterstattung, insbesondere über die Verwendung der Mittel für verpflichtende Reinvestitionsprojekte, werden für die Unternehmen mit einem verhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein. Wir rechnen mit einem Aufwand von rund vier Personenwochen pro Antragsjahr für Anträge, Berichte und die Projekte. Gleichzeitig sehen wir, dass das Paket kurzfristige Entlastung mit langfristiger Standortstärkung verbindet, indem ein Teil der Förderung in Dekarbonisierung, Energieeffizienz oder Elektrifizierung reinvestiert werden muss. Damit werden Wettbewerbsfähigkeit und Transformation miteinander verknüpft. Wir plädieren dafür, dass bei der Reinvestitionsverpflichtung die Möglichkeiten des Beihilferahmens ausgeschöpft werden und die praxisorientierte deutsche Ausgestaltung auch für Österreich übernommen wird.n