Mit der EU-Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation – PPWR) verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, mehr Ordnung und Verantwortung in den Verpackungsmarkt zu bringen. Tatsächlich schafft die Verordnung jedoch neue Unklarheiten und verschiebt Risiken entlang der Wertschöpfungskette. Ab August 2026 sollen Konformitätsbewertungen verpflichtend werden – bei gleichzeitig neu definierter Erzeugerverantwortung.
Die Kommission definiert den »Erzeuger« von Verpackungen nicht anhand technischer oder faktischer Herstellungsprozesse, sondern über formale Kriterien wie Design, Name oder Marke. Gerade bei Verkaufsverpackungen erweist sich diese Auslegung als realitätsfern. So werden etwa Baustoffproduzenten nun ebenso zu Verpackungsproduzenten erklärt, sofern sie Verpackungen mit ihrem Logo in Verkehr bringen. Der Abfüller oder Markeninhaber gilt damit gemäß PPWR als Erzeuger der Verpackung – und ihm werden Pflichten auferlegt, deren Erfüllung detaillierte Informationen des eigentlichen Verpackungsproduzenten voraussetzt. Die PPWR setzt damit auf eine Haftungskonstruktion, bei der der Verpflichtete auf Daten angewiesen ist, zu deren Lieferung der eigentliche Produzent nicht ausreichend rechtlich gezwungen wird.
Unsicherheit statt Rechtssicherheit
Besonders problematisch wird dies im Bereich der Transport- und Serviceverpackungen. Hier hängt die Erzeugereigenschaft von unscharfen Kriterien wie Bestellung, Designvorgaben oder Kennzeichnung ab. Diese Abgrenzung ist im Alltag kaum objektiv nachvollziehbar und öffnet Tür und Tor für Verantwortungsverschiebungen und rechtliche Grauzonen.
Gerade dort, wo Rechtssicherheit dringend erforderlich wäre, bleibt die Kommission vage. Kritisch ist insbesondere, dass Kunden der Verpackungsindustrie nun Erklärungen über Verpackungen abgeben sollen, deren technische Eigenschaften sie nicht kennen und vielfach auch nicht prüfen können. Damit institutionalisiert die PPWR ein System organisierter Verantwortungsdiffusion: Informationen liegen bei einem Akteur, Pflichten und Haftung bei einem anderen. Dass dies weder effizient noch praxistauglich ist, liegt auf der Hand.
Bürokratie statt Transparenz
Die EU-Kommission konterkariert damit ihr eigenes Ziel. Statt Transparenz und Nachhaltigkeit zu fördern, entstehen zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken – insbesondere für Abfüller und Markeninhaber. Verantwortung vom tatsächlichen Verursacher an den nächsten in der Wertschöpfungskette weiterzureichen, mag formal einfach sein, sachlich korrekt ist es keinesfalls. Ohne verbindliche Regelungen zur Datenbereitstellung und Mitverantwortung der tatsächlichen Produzenten wird die Verordnung ihr Ziel nur schwer erreichen. Nachhaltigkeit braucht Klarheit – nicht das Verschieben von Verantwortung.