Digitale Souveränität wird in Europa seit Jahren intensiv diskutiert. Dennoch bleibt sie politisch folgenlos. Der Grund liegt nicht in fehlendem Problembewusstsein, sondern in einer systemischen Fragmentierung der Verantwortung. Juristische, technische und wirtschaftliche Perspektiven werden getrennt betrachtet. Jede für sich ist plausibel. Zusammengenommen erzeugen sie jedoch eine strukturelle Blindstelle.
Juristisch wird digitale Abhängigkeit häufig als beherrschbar dargestellt. Die Nutzung globaler Cloud- und Kollaborationsplattformen gilt als zulässig, sofern geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umgesetzt werden. Diese Einschätzung ist formal korrekt – verschleiert jedoch einen grundlegenden Normenkonflikt. US-Recht verpflichtet Unternehmen im Rahmen des CLOUD Act zur Herausgabe von Daten und untersagt zugleich, betroffene Kunden darüber zu informieren. Europäisches Datenschutzrecht erlaubt Zugriffe nur unter engen Voraussetzungen und verlangt Transparenz gegenüber den Betroffenen. Diese beiden Logiken sind nicht kompatibel. Es handelt sich nicht um ein Auslegungsproblem, sondern um einen strukturellen Widerspruch zwischen zwei Rechtsordnungen.
Technisch wird dieser Konflikt häufig relativiert. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen oder Bring-Your-Own-Key-Modelle sollen Risiken beherrschbar machen. In der Praxis werden diese Maßnahmen jedoch kaum flächendeckend eingesetzt, weil sie zentrale Funktionen moderner Cloud-Dienste – Kollaboration, Suche, Automatisierung oder KI – massiv einschränken. Technik kann juristische Zugriffspflichten nicht neutralisieren. Die Verantwortung wird delegiert, ohne dass sie wirksam wahrgenommen werden kann.
Wirtschaftlich verschärft sich die Problemlage weiter. Der CLOUD Act ist Teil eines erweiterten Sicherheitsverständnisses, das ausdrücklich auch wirtschaftliche Interessen („economic intelligence") umfasst. In diesem Kontext ist nicht die Häufigkeit staatlicher Zugriffe entscheidend, sondern ihre Möglichkeit. Ein einzelner Zugriff auf ein strategisch relevantes europäisches Unternehmen kann ausreichen, um Wettbewerbspositionen, Innovationspfade oder Verhandlungsspielräume nachhaltig zu beeinflussen. Digitale Abhängigkeit wird damit zu einem machtpolitischen Faktor.
Diese Abhängigkeit wirkt auch unabhängig von ihrer aktiven Nutzung. Wer strukturell von fremden Plattformen, Infrastrukturen und Rechtsräumen abhängig ist, verhandelt unter asymmetrischen Bedingungen – in Handelsfragen ebenso wie in regulatorischen oder geopolitischen Konflikten. Digitale Souveränität ist daher nicht nur eine Datenschutz- oder Industriefrage, sondern eine Voraussetzung außen- und sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit.
Besonders wirksam ist dabei die Erzählung der Alternativlosigkeit. Dominante Marktpositionen – etwa mit einem Marktanteil von rund 70 Prozent im Bereich kollaborativer Cloud-Dienste – werden mit fehlenden Optionen gleichgesetzt. Diese Alternativlosigkeit ist jedoch keine technische oder ökonomische Tatsache, sondern eine Wahrnehmung. Sie ist das Ergebnis von Pfadabhängigkeiten, fragmentierter Nachfrage und politischem Nicht-Wollen. Was durch koordinierte Entscheidungen entstanden ist, kann durch koordinierte Entscheidungen auch verändert werden.
Dass Alternativen realisierbar sind, zeigt sich dort, wo digitale Infrastruktur von Beginn an systemisch gedacht wird. Initiativen wie 4future.one belegen, dass souveräne digitale Dienste technisch umsetzbar, wirtschaftlich betreibbar und praktisch nutzbar sind – wenn sie konsequent innerhalb europäischer Rechts- und Kontrollräume entwickelt werden. Sie sind kein Ersatz für globale Plattformen, sondern ein Machbarkeitsnachweis, der die These der Alternativlosigkeit widerlegt.
Hinzu kommt eine oft übersehene ökonomische Dimension: Europa finanziert seine eigene Abhängigkeit. Globale Digitalkonzerne erzielen erhebliche Umsätze im europäischen Markt, leisten jedoch – gemessen an ihrer wirtschaftlichen Präsenz – nur einen begrenzten steuerlichen Beitrag. Gleichzeitig investieren öffentliche Stellen Milliarden in Lizenzen, Cloud-Dienste und digitale Infrastruktur. Die daraus entstehende Wertschöpfung fließt weitgehend ab. Europa trägt damit nicht nur die Risiken digitaler Abhängigkeit, sondern subventioniert sie faktisch mit – und entzieht sich selbst die finanziellen Spielräume für den Aufbau eigener Alternativen und benachteiligt gleichzeitig lokale Anbieter.
Die hier skizzierte Analyse knüpft an den Policy Brief „Digitale Souveränität in Europa" an und wurde zuletzt im Rahmen eines Fachbriefings zur digitalen Souveränität beim 4future.institute mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wirtschaft und Technologie diskutiert. Der Befund ist eindeutig: Europa verfügt über die notwendigen Fähigkeiten, verzichtet jedoch zu oft darauf, sie gemeinsam einzusetzen.
Digitale Souveränität scheitert nicht an fehlender Technologie. Sie scheitert an fehlender Koordination und Willen. Abhängigkeit ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen – oder ihres Ausbleibens.
Quelle:
Policy Brief: Digitale Souveränität in Europa
Definition, Status, Handlungsoptionen
4future.institute
https://4future.institute/2025/11/18/digitale-souveraenitaet-in-europa/