Paul Krugman ist Wirtschaftsnobelpreisträger des Jahres 2008, war rund zwei Jahrzehnte Kolumnist der New York Times und publiziert heute auf Substack. Bekannt wurde er für Arbeiten zur Außenhandelstheorie und zur Wirtschaftsgeografie, öffentlich wahrgenommen wird er vor allem als scharfer politischer Kommentator.

Was Krugman schreibt

Sein Beitrag vom 26. August 2026 trägt bewusst den deutschen Titel des Films über Hitlers letzte Tage. Krugman legt offen, dass er damit eine Analogie zieht, und begründet sie: Der Film handle von einem Machthaber, der die eigene Niederlage kommen sieht, sie sich nicht zurechnet und den Schaden stattdessen an das eigene Land weitergibt. Als historischen Bezugspunkt nennt er den sogenannten Nero-Befehl zur Zerstörung der deutschen Infrastruktur.

Übertragen auf die Gegenwart lautet Krugmans These: Donald Trump agiere wie jemand, der weiß, dass seine Handlungsmacht mit den kommenden Wahlen deutlich schrumpfen wird, und der diesen Verlust nicht als eigenes Versagen akzeptieren kann. Als sichtbaren Beleg führt Krugman die Bautätigkeit in Washington an, die bislang überwiegend aus Abriss bestehe: der abgetragene Ostflügel, der aufgerissene South Lawn, vergoldete Statuen. Er räumt selbst ein, dass diese Schäden reparabel sind. Seine eigentliche Sorge gilt dem, was in einer Phase des Machtverlusts noch folgen könnte.

Der zweite Strang ist jedoch für den europäischen Leser der interessantere. Krugman argumentiert, der Vertrauensverlust der Vereinigten Staaten sei bereits jetzt irreversibel. Selbst eine vernünftige Nachfolgeregierung ändere nichts daran, dass die Welt nun weiß: Dieses politische System kann eine Person mit nahezu unbeschränkter Vollmacht ausstatten, und es kann das wieder tun. Ein Land, das als Vertragspartner nicht mehr berechenbar ist, gewinnt diese Berechenbarkeit nicht durch einen Regierungswechsel zurück.

Einordnung: Krugman schreibt hier essayistisch, die NS-Analogie ist ein rhetorisches Mittel und als solches angreifbar; er selbst hält ausdrücklich fest, dass die USA nicht Deutschland unter Hitler seien. Der nüchtern überprüfbare Kern seiner Aussage betrifft etwas anderes: die Verlässlichkeit von Institutionen und die Frage, wie lange eine einmal beschädigte Zusage noch trägt.

Warum ist das eine Compliance-Frage?

Genau diese Frage stellt sich in unserer Arbeit im Bereich Compliance seit geraumer Zeit sehr konkret. Vertrauen ist in der Regulatorik kein Gefühl, sondern ein Kontrollsurrogat. Wo es wegfällt, muss durch Nachweise, Alternativen und Ausstiegsfähigkeit kompensiert werden. Vier Beispiele.

Drittlandtransfer. Der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023 stützt sich auf die Executive Order 14086, das Privacy and Civil Liberties Oversight Board und den Data Protection Review Court. Seit Jänner 2025 ist das PCLOB nach der Abberufung von drei seiner fünf Mitglieder ohne Beschlussfähigkeit. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage Latombe (T-553/23) am 3. September 2025 abgewiesen, das Rechtsmittel (C-703/25 P) ist beim EuGH anhängig. Die Ermächtigung nach Section 702 FISA läuft seit April 2026 auf kurzfristigen Verlängerungen.

Die Entscheidung des Supreme Court vom 29. Juni 2026 zur Absetzbarkeit der Leitung unabhängiger Bundesbehörden trifft die Konstruktion an ihrer schwächsten Stelle, denn der Angemessenheitsbeschluss stützt seine Argumentation wesentlich auf genau diese Unabhängigkeit.

Rechtlich gilt das DPF nach Art. 45 DSGVO unverändert weiter. Praktisch bedeutet es, dass Transfer Impact Assessments und ein belastbarer Rückfall auf Art. 46 DSGVO keine Formalität mehr sind.

Informationssicherheit und digitale Souveränität. Wenn politische Berechenbarkeit sinkt, wandert Verfügbarkeitsrisiko von der technischen auf die geopolitische Ebene. Für ein ISMS heißt das: Lieferantensteuerung nach A.5.19 bis A.5.22 ISO 27001:2022 muss Konzentrationsrisiko und Rechtsraum des Anbieters mitbewerten, nicht nur SLA und Zertifikate. Unter DORA sind dokumentierte Ausstiegsstrategien nach Art. 28 ohnehin Pflicht, unter NISG 2026 die Lieferkettensicherheit.

Die Frage ist nicht, ob ein US-Anbieter gut arbeitet, sondern wie lange eine Migration dauern würde, wenn die Rechtsgrundlage entfällt.

Geldwäscheprävention. Während die EU mit der Geldwäscheverordnung und der AMLA in Frankfurt Transparenz ausbaut, entfällt auf der Gegenseite die staatliche Quelle.

Am 11. August 2026 hat FinCEN eine Regel erlassen, mit der US-Gesellschaften und US-Personen dauerhaft von der Meldung wirtschaftlicher Eigentümer nach dem Corporate Transparency Act befreit sind; bereits gemeldete Daten von US-Personen werden gelöscht.

Meldepflichtig bleiben nur ausländische Rechtsträger. Für die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden mit US-Strukturen heißt das schlicht: mehr Eigenrecherche, dokumentierte Unsicherheit, gegebenenfalls ein höheres Risikorating.

Korruptionsprävention. Die Executive Order 14209 vom 10. Februar 2025 setzte die FCPA-Durchsetzung für 180 Tage aus; die DOJ-Leitlinien vom 9. Juni 2025 haben sie wieder aufgenommen, allerdings ausgerichtet an nationalen Interessen und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist kein Wegfall des Risikos, sondern eine Verschiebung:

Aus einer weitgehend gleichmäßig angewandten Norm wird ein Instrument mit politischer Zielauswahl.

Für europäische Unternehmen bleibt der eigene Rahmen ohnehin maßgeblich, von den Korruptionsdelikten des StGB bis zu ISO 37001 und ISO 37301. Wer seine Compliance an der US-Durchsetzungspraxis ausrichtet, richtet sie an einer beweglichen Größe aus.

Fazit

Man muss Krugmans Analogie nicht teilen, um seine Schlussfolgerung ernst zu nehmen. Der operative Punkt für Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit lautet: Annahmen über die Stabilität fremder Rechtsordnungen gehören dokumentiert, regelmäßig überprüft und mit Alternativen unterlegt. Das ist kein politisches Statement, sondern Risikomanagement. Vertrauen war immer die günstigste Kontrolle. Sie ist gerade teurer geworden.

Quelle: Paul Krugman, "Der Untergang", paulkrugman.substack.com, 26. August 2026.