Donnerstag, März 28, 2024
Der Verband der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (gbv) ist sauer auf den Rechnungshof. Dieser hat in seinem jüngsten Bericht die seiner Meinung nach zu hohe Eigenkapitalquote und zu hohe Gewinne der gemeinnützigen Bauvereinigungen kritisiert. Laut Rechnungshof (RH) habe sich der Gewinn der gemeinnützigen Bauträger von 1988 bis 2005 um über 225 % auf 411 Millionen Euro erhöht, was bei einem Gesamtumsatz von 2,5 Milliarden Euro einer Umsatzrendite von 16 % entspräche. gbv-Obmann Karl Wurm hält diesen „Ur-Reflex“ und die Angst, das Geld der Gemeinnützigen liege irgendwo und werde nicht eingesetzt, für unsinnig: In diesem Jahresüberschuss mache der tatsächliche Gewinn 220 Millionen aus, der Rest seien Bewertungsreserven als Differenz aus Tilgungen und Abschreibungen. „Das ist kein Eigenkapital“, so Wurm. Die 220 Millionen Gewinn wiederum seien direkt in den Neubau und in die Sanierung reinvestiert worden. Diese Summe würde einer Vervierfachung innerhalb der letzten 20 Jahre entsprechen, während sich die Grundstückskosten um das Dreifache und die Baukosten um die Hälfte gestiegen seien, so Wurm. Gleichzeitig ist die Wohnbauförderung real gesunken, weil sie seit Jahren nicht mehr indexiert wurde. Insgesamt verfügen die gemeinnützigen Bauträger über eingesetztes Eigenkapital in der Höhe von 5,3 Milliarden Euro in Form von Grundstücken, Bauten und Sanierungsvorhaben. Dem stehen 600 Millionen liquider Mittel für die Zwischenfinanzierung gegenüber. Die durchschnittliche Eigenkapitalquote der Gemeinnützigen liege daher bei rund 12 %, im Vergleich zu durchschnittlich 40 % bei den gewerblichen Bauträgern, argumentiert der Verband.
Diese niedrige Eigenkapitalquote bedeutet laut Wurm auch für gemeinnützigen Bauträger höhere Zinsaufschläge bei Krediten. Lagen diese Aufschläge im ersten Halbjahr 2007 noch bei 0,11 Prozentpunkten über Euribor, machen sie im gleichen Zeitraum 2009 durchschnittlich 0,7 Prozentpunkte oder 70 Basispunkte aus. Um die zur Sicherung des Wohnraumbedarfs notwendige krisensichere Finanzierung zu gewährleisten, schlägt der Verband deshalb eine verfassungsrechtliche Absicherung der Bindung und Bildung von gemeinnützigem Eigenkapital vor. Dass der Rechnungshof diese auch fordere, unterstütze er, die Forderung komme nur um vier Jahre zu spät, meint Wurm und kritisiert den RH massiv: „Wer Gewinn und Eigenkapital bei den Gemeinnützigen in Frage stellt, stellt die Sicherheit beim Wohnen in Frage und tritt für höhere Mieten ein!“ Den gbv-Mitgliedern rät Wurm deshalb, Grundstücke eigenmittelfinanziert zu kaufen. Damit sei die Besicherung gegeben und die Kredite für den Wohnbau günstiger.

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