Montag, Oktober 07, 2024
Die Karteninfrastruktur für die elektronische Unterschrift steht bereit, aber noch fehlen die konkreten Anwendungen für die Signaturkarten der a.trust, die voraussichtlich spätestens im November auch als Bürgerkarte verwendet werden können.

Als gesichert gilt bisher lediglich die Einführung der elektronischen Steuererklärung Anfang 2003. Auf Personalausweis, Kindergeldantrag, Strafauszugantrag und Exportantrag wird man vermutlich noch länger warten müssen. Der Signaturanbieter a.trust gerät dadurch in eine schwierige Situation. Denn allein für die elektronische Steuererklärung werden weder Konsumenten noch Unternehmen Signaturkarte samt Lesegerät besorgen wollen. Der Antriebsmotor "e-card" für den elektronischen Krankenscheinersatz fällt wegen technischer Probleme für die nächsten paar Jahre flach. Die Alternative muss die a.trust deswegen zunächst im eigenen Machtbereich, also bei den Banken, suchen. Geplant sind Online-Banking und andere Services, die mit der persönlichen Chipkarte mehr Komfort und Sicherheit für die Bankkunden bieten sollen. "2003 soll ein Schlüsseljahr werden", hoffen die Banken und vor allem deren Signatur-Konsortium a.trust, die etwa um das Jahr 2005 herum den Break Even erreichen will...

Derzeit ist die a.trust der einzige österreichische Anbieter für Signaturkarten mit qualifiziertem Zertifikat, die elektronische Unterschriften ermöglichen. Nach der Einverleibung des zweiten Anbieters - dem Signatur-Part der Datakom - wird es vermutlich auch in Zukunft nur einen Dienstleister für die sichere elektronische Signatur geben. Dieser nimmt im E-Government eine "Schlüsselrolle" ein, sie bietet mit ihren Signaturkarten die nötige Infrastruktur um zu gewährleisten, dass die Person, die ein elektronisches Formular unterschreibt, auch wirklich diejenige ist, für die sie sich ausgibt und ein Dokument im Internet unveränderbar ist.
Einziges Trägermedium für den Signaturchip ist derzeit die a.trust-Karte, in einigen Jahren sollen aber auch Kreditkarten, Bankomatkarten, Personalausweise und die e-Card der Sozialversicherungsträger zum "signaturfähigen" Trägermedium werden.

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