Mittwoch, April 24, 2024
Die Flut wirft viele Fragen auf: Wer haftet für vom Bauplatz geschwemmtes Material, weggespülte Schalungen und andere Schäden? Kann eine Baufirma einen Mehraufwand verrechnen weil der Weiterbau nur nach diversen Vorarbeiten möglich ist?

Die Kremser Baufirma Schubrig hat es da gut. Sie ist gerade dabei, in Langenlois für die Bauinnung Niederösterreich einen Zubau zum Lehrbauhof zu errichten. Die Baustelle geriet unter Wasser, Schalung wurde weggeschwemmt, und vor der Wiederaufnahme der Arbeiten mussten Schlamm und Wasser beseitigt werden. »Wir werden keinen Richter brauchen«, erklärt dazu der Leiter des Lehrbauhofs Günter Graf. »Das Nachjustieren der Schalung und die Abpumparbeiten tragen wir«, erklärt Graf.

Dieses zur Schau getragene Selbstverständnis kommt nicht von ungefähr. Experten schätzen, dass in 90 Prozent der ähnlich gelagerten Fälle der Schaden ebenso vom Auftraggeber getragen werden muss.

Auch beim in Krems ansässigen Wohnbauträger Gedesag ist die Sachlage klar. »In keiner Rohbauversicherung ist ein Hochwasserschutz enthalten«, erklärt der für die Verwaltung von Eigentumswohnungen zuständige Otmar Amon. Der Bauträger wird also die entstandenen Schäden selbst tragen müssen. Unglaublich, weit und breit kein Streit: »Ich rechne damit, dass der Bau relativ routiniert reagieren wird«, meint der Leiter der Bauabteilung im Normungsinstitut Heimo Elmer. »Vieles wird von den Auftraggebern getragen werden müssen«, meint Gerald Katzensteiner, Prokurist bei der VAV Versicherungs AG.

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