Über die mit 2018 in Kraft tretende Frauenquote in Aufsichtsräten sagt Claudia Strohmaier von der UBIT Wien: „Unternehmen sollen Quote nicht bloß erfüllen, sondern klug nutzen“.
Ab 1. Jänner 2018 tritt in Österreich die gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten in Kraft. Allein in den nächsten Jahren werden dadurch bis zu 600 Mandate frei. Wiener Unternehmensberaterinnen werden als potenzielle Kandidatinnen durch ihre berufliche Expertise punkten. „Der Aufsichtsrat ist nicht nur ein Kontrollorgan. Eine Unternehmensberaterin mit wirtschaftlicher Erfahrung und betriebswirtschaftlicher Kompetenz kann dem Unternehmen viele Vorteile bringen“, weiß Mag. Claudia M Strohmaier, Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung der Wiener Fachgruppe UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT) und ergänzt: „Unternehmen sollen bei der Vergabe von Aufsichtsrat-Mandaten nicht nur die Quote erfüllen, sondern auch klug nutzen.“
Ab 2018 müssen börsennotierte Unternehmen sowie Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten die gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten erfüllen. Dieses Ziel soll sukzessive durch die Nachbesetzung von freiwerdenden Mandaten durch Frauen erreicht werden. Laut Angaben des Frauenressorts fallen in Österreich rund 200 Betriebe, bei denen der momentane Durchschnitt des Frauenanteils bei 18 Prozent liegt, unter diese neue Regelung. Die Quote bedeutet, dass die Nachfrage nach qualifizierten Frauen für diese Posten deutlich steigen wird. Ersten Schätzungen zufolge werden in den nächsten Jahren bis zu 600 Aufsichtsrätinnen benötigt. Ein Bedarf, der laut der Wiener Fachgruppe UBIT leicht gedeckt werden kann.
Ein Mandat als Aufsichtsrat ist kein Ehrenamt
Die Vergabe von Mandaten ist nicht immer einfach, die Suche nach qualifizierten Frauen wird im ersten Schritt auf den Wissenschaftsbetrieb fokussiert. Dabei gibt es eine breite Auswahl an Expertinnen. Allein in der Aufsichtsrätinnen-Datenbank von „Zukunft.Frauen", einer gemeinsamen Initiative der Wirtschaftskammer mit dem Wirtschaftsministerium und dem IV, sind aktuell über 550 Kandidatinnen gelistet. „Von einem Mangel an qualifizierten Frauen kann also nicht die Rede sein“, weiß Mag. Martin Puaschitz. Der Obmann der Fachgruppe UBIT Wien empfiehlt, bei der Wahl auf eine umfassende Expertise der jeweiligen Kandidatin zu achten: „Der Aufsichtsrat ist längst nicht mehr nur ein Kontrollorgan oder gar ein Ehrenamt. Es ist auch eine Chance, zusätzliches Know-how ins Unternehmen zu bringen, auf das die Unternehmensführung zugreifen kann.“
Nach Absolvierung des Lehrgangs und der Zertifizierung zum „Supervisory Expert“ kennt Strohmaier die Anforderungen sowie Potenziale. Zentrale Aufgaben eines Aufsichtsrats sind die Überwachung des Vorstandes. „Darüber hinaus kann und soll der Aufsichtsrat der Geschäftsführung auch beratend zur Seite stehen ohne ins Tagesgeschäft einzugreifen. Die Zukunft des Unternehmens sollte der Fokus des Aufsichtsrats sein“, erklärt die Unternehmensberaterin. Daher seien Personen mit einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Expertise von Vorteil. Um die Geschäftsführung bei solchen Entscheidungen bestmöglich zu beraten, ist es wichtig, das ganze Unternehmen mit allen Abläufen sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. „Neben dem betriebswirtschaftlichen Know-how und den analytischen Fähigkeiten ist zukunftsorientiertes Denken für Unternehmensberaterinnen grundlegend“, ergänzt Strohmaier. Aus diesem Grund sehen sich die Wiener Unternehmensberaterinnen für freie Aufsichtsrat-Mandate bestens geeignet.
Um sich entsprechend zu positionieren hat man innerhalb der Wirtschaftskammer bereits reagiert. So unterstützt die Qualitätsakademie incite des Fachverbands UBIT durch spezielle Lehrgänge und Zertifikate rund um die Themen „Aufsichtsrat“ die UnternehmensberaterInnen. „Als wissensbasierte Dienstleister ist aktuelles Know-how unsere Stärke. Vor allem in Wien setzten wir daher auf laufende Weiterbildungen sowie eine starke Vernetzung unter den Mitgliedern“, betont Puaschitz abschließend.